Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Bundeswehr
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert, dass der Magistrat aus Gründen der politischen Neutralität den Schulen im Ortsbezirk 5 von den Besuchen der Bundeswehr-Jugendoffiziere abrät. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass solche Besuche als problematisch in Bezug auf die Neutralität öffentlicher Schulen angesehen werden. Ziel ist es, eine ausgewogene politische Bildung zu gewährleisten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
- Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, ob und wenn ja, an wie vielen Schulen im Ortsbezirk 5 in den vergangenen zwei Jahre es zu Besuchen von Bundeswehr-Jugendoffizieren gekommen ist?
- Für den Fall, dass Besuche nach Ziffer 1. stattgefunden haben, wird der Magistrat aufgefordert, sowohl gegenüber den Schulen, als auch gegenüber der Hessischen Landesregierung zu kommunizieren, auf diese Informationsbesuche zu verzichten.
Begründung
Zwischen dem Land Hessen, Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen und der Bundeswehr besteht eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung von Besuchen von Bundeswehr-Jugendoffizieren an Schulen. Die Besuche sollen zur politischen Bildung beitragen, über Sicherheitspolitik aufklären und Fragen zu Streitkräften beantworten. Jugendoffiziere kommen auf Initiative und nach Einladung durch Lehrkräfte in den Unterricht. Die Besuche sollen der Information und nicht der Werbung für die Bundeswehr als Arbeitgeber dienen. Sie sind politisch umstritten, da Kritiker hierin eine verdeckte Werbung für die Bundeswehr sehen. Die Bundeswehr hat einen verfassungsmäßigen Auftrag, der in Art. 87a GG festgeschrieben ist. Dies soll durch den vorliegenden Antrag in keiner Weise in Abrede gestellt oder relativiert werden. Die Institution Bundeswehr verdient für ihren Auftrag Rückhalt und Unterstützung durch Gesellschaft und Politik. Allerdings müssen öffentliche Schulen ein Ort der politischen, weltanschaulichen und religiösen Neutralität sein. Da die Bundeswehr natürlich auch "politisch" ist, wird diese Neutralität durch diese Besuche tangiert. Andernfalls müsste man auch Vertreter von Friedensinitiativen an die Schulen laden, um eine Ausgewogenheit zu gewährleisten. Zudem ist in den letzten Jahren, insbesondere seit Beginn des Russland/Ukraine-Krieges eine zunehmende Militarisierung des gesellschaftlichen Diskurses zu verzeichnen. Hierbei werden sogar Sprachregelungen des Nationalsozialismus übernommen, so wie vom aktuellen Bundesverteidigungsministers Boris Pistorius. Der Begriff "kriegstüchtig" wurde vom NS-Propagandaminister Joseph Goebbels im Juli 1944 in einem Leitartikel der Wochenblatt-Zeitung "Das Reich" mit der Überschrift "Kriegstüchtig wie nur je" verwendet. Pistorius hat in einer Regierungsbefragung im Bundestag am 05.06.2024 erklärt: "Wir müssen bis 2029 kriegstüchtig sein." Nach Art. 87a Abs. 1 GG stellt der Bund die Streitkräfte jedoch zur "Verteidigung" auf. Damit statuiert das Grundgesetz im Hinblick auf die Deutsche Geschichte ein Friedensgebot. Die Bundeswehr dient der Verteidigung und muss verteidigungstüchtig aufgestellt werden. Die Auffassung von Pistorius ist mit dem Grundgesetz in keiner Weise in Einklang zu bringen. Nach dem Grundgesetz hat Deutschland nicht "kriegstüchtig", sondern "friedenstüchtig" zu sein. Insofern sollten Besuche von Vertretern der Bundeswehr, noch dazu in Uniform, unterbleiben. Selbstverständlich hat die Bundeswehr im Übrigen das Recht, über ihre Aufgaben und über ihre Institution als Arbeitgeber anderweitig außerhalb der Schulen zu informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2026 brachte BFF im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein.