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Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße

Vorlagentyp: OFdie_farbechten_-_LINKE.
285 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

in Höhe Gaugrafenstraße Vorgang: OM 2576/08 OBR 7; ST 1521/08 Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle Gaugrafenstraße Richtung Rödelheim einen Zebrastreifen von der Mittelinsel über die Westerbachstraße anlegen zu lassen. Die Westerbachstraße ist dafür auf eine Fahrspur zu reduzieren (siehe Skizze in der Anlage), z.B. durch die Verlängerung des Parkstreifens und die Anlage einer Busspur. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die in der ST 1521/2008 zugesagte Maßnahme endlich umzusetzen. Begründung: In dem Gebiet zwischen Gaugrafenstraße, Westerbachstraße und BAB A5 befinden sich mehrere Wohngebäude und es wird ein großes Gewerbegebiet entwickelt. Bewohner*innen und Angestellte in diesem Gebiet sollten die Möglichkeit haben, den ÖPNV gefahrlos zu nutzen. In Richtung Bahnhof Rödelheim gibt es die Bushaltestelle "Gaugrafenstraße" der Linie 55 auf der Südseite der Westerbachstraße. Diese Haltestelle ist aber nur mit großer Gefahr zu erreichen, da es keinen Fußgängerüberweg über die an dieser Stelle zweispurige Westerbachstraße Richtung Rödelheim gibt. Deshalb sollte dort ein Übergang eingerichtet werden, damit die Haltestelle, aber auch der weiterführende Weg zum Sportplatz und an die Nidda (Naherholungsgebiet)sicher erreicht werden können. Relativ unkompliziert bietet sich hierfür ein Übergang von der Mittelinsel (Einmündung Gaugrafenstraße) auf die südliche Seite der Westerbachstraße an, in Verbindung mit dem Vorschlag Punkt 4 in der OM 2576 vom 09.09.2008. Hierzu muss, um der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO zu genügen, die Westerbachstraße (Richtung Osten) auf eine Fahrspur beschränkt werden. Verkehrstechnisch ist dies kein Problem, da die Westerbachstraße von Sossenheim kommend bis zur Autobahnquerung (BAB A 5) ohnehin nur über einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung verfügt und erst an der Einmündung Gaugrafenstraße zusätzlicher Verkehr dort einfließt, der erst ab dort eine mehrspurige Verkehrsführung begründet. Die zweispurige Verkehrsführung bereits ab der Autobahnquerung führt bislang nur zu überflüssigen, teils riskanten Überholmanövern in Verbindung mit häufig überhöhten, unzulässigen Geschwindigkeiten. Der bisherige rechte Fahrstreifen in diesem Bereich könnte ab Autobahnquerung als Parkstreifen und im Bereich der Bushaltestelle bis zur Einmündung Gaugrafenstraße als Busspur ausgewiesen werden.

Inhalt

Antrag vom 09.10.2017, OF 213/7

Betreff: Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße Vorgang: OM 2576/08 OBR 7; ST 1521/08 Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle Gaugrafenstraße Richtung Rödelheim einen Zebrastreifen von der Mittelinsel über die Westerbachstraße anlegen zu lassen. Die Westerbachstraße ist dafür auf eine Fahrspur zu reduzieren (siehe Skizze in der Anlage), z.B. durch die Verlängerung des Parkstreifens und die Anlage einer Busspur. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die in der ST 1521/2008 zugesagte Maßnahme endlich umzusetzen.

Begründung: In dem Gebiet zwischen Gaugrafenstraße, Westerbachstraße und BAB A5 befinden sich mehrere Wohngebäude und es wird ein großes Gewerbegebiet entwickelt. Bewohner*innen und Angestellte in diesem Gebiet sollten die Möglichkeit haben, den ÖPNV gefahrlos zu nutzen. In Richtung Bahnhof Rödelheim gibt es die Bushaltestelle "Gaugrafenstraße" der Linie 55 auf der Südseite der Westerbachstraße. Diese Haltestelle ist aber nur mit großer Gefahr zu erreichen, da es keinen Fußgängerüberweg über die an dieser Stelle zweispurige Westerbachstraße Richtung Rödelheim gibt. Deshalb sollte dort ein Übergang eingerichtet werden, damit die Haltestelle, aber auch der weiterführende Weg zum Sportplatz und an die Nidda (Naherholungsgebiet)sicher erreicht werden können. Relativ unkompliziert bietet sich hierfür ein Übergang von der Mittelinsel (Einmündung Gaugrafenstraße) auf die südliche Seite der Westerbachstraße an, in Verbindung mit dem Vorschlag Punkt 4 in der OM 2576 vom 09.09.2008. Hierzu muss, um der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO zu genügen, die Westerbachstraße (Richtung Osten) auf eine Fahrspur beschränkt werden. Verkehrstechnisch ist dies kein Problem, da die Westerbachstraße von Sossenheim kommend bis zur Autobahnquerung (BAB A 5) ohnehin nur über einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung verfügt und erst an der Einmündung Gaugrafenstraße zusätzlicher Verkehr dort einfließt, der erst ab dort eine mehrspurige Verkehrsführung begründet. Die zweispurige Verkehrsführung bereits ab der Autobahnquerung führt bislang nur zu überflüssigen, teils riskanten Überholmanövern in Verbindung mit häufig überhöhten, unzulässigen Geschwindigkeiten. Der bisherige rechte Fahrstreifen in diesem Bereich könnte ab Autobahnquerung als Parkstreifen und im Bereich der Bushaltestelle bis zur Einmündung Gaugrafenstraße als Busspur ausgewiesen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 17. Januar 2017OMOM 1115Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/GaugrafenstraßeDirektanregung
  2. 9. Oktober 2017Sie sind hier
    OFOF 213/7Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße
    Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  3. 24. Oktober 2017OMOM 2238Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe GaugrafenstraßeDirektanregung
  4. 9. Februar 2018STST 261Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe GaugrafenstraßeStellungnahme
  5. 27. November 2018EAEA 244Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße/GaugrafenstraßeEtatanregung
  6. 8. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 285 WochenBB 283Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher StraßeMagistratsbericht
  7. 22. Juli 2022MM 1211. Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  8. 20. September 2022OFOF 202/7Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werdenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
  9. 4. Oktober 2022OAOA 248Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 16 · 24.10.2017
TO I, TOP 21
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2238 2017 Die Vorlage OF 213/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneFarbechte
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
SPDFDPREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD, FDP und REP

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen