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Frankfurt braucht eine bessere und gerechtere Straßenreinigungssatzung

Vorlagentyp: OFFREIE_WÄHLER
1 SitzungAbgelehnt

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Begründung

Straßenreinigungssatzung Der Ortsbeirat möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum
  2. August 2011 eine bessere und gerechtere Straßenreinigungssatzung für Bornheim/Ostend vorzulegen.
  3. Die neue Satzung soll nach Diskussion und Verabschiedung durch die Stadtverordneten und in den 16 Ortsbeiräten folgenden Kriterien entsprechen, die bereits in dem Beschluss § 9116 vom
  4. Mai 2005 mit der großen Mehrheit der damaligen Stadtverordneten formuliert wurden - basierend auf einem gemeinsamen Antrag von CDU und FDP (NR 1871 vom
  5. Mai 2005) - Keine Erhöhung des Gesamtgebührenaufkommens - Größtmögliche Gebührengerechtigkeit im Bezug auf die Vielfalt sehr unterschiedlicher Grundstücke und Grundstückstypen - Gesonderte Regelungen zur verträglichen Veranlagung mehrfach erschlossener Grundstücke - Vermeidung von Härtefällen - Ermöglichung des Selbstkehrens in geeigneten Stadtteilen bzw. Siedlungsbereichen - Rechtssicherheit und Transparenz der neuen Satzungssystematik - Geringstmöglicher Verwaltungsaufwand in der Erarbeitung, Pflege und Umsetzung der Satzung und Satzungsdaten Begründung: Die geltende Straßenreinigungssatzung ist mit drei Urteilen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main am
  6. Mai für unwirksam erklärt worden. Diese Entscheidung eröffnet die Möglichkeit, endlich eine Satzung zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, die Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten der bisher geltenden Satzung aus dem Jahr 1992 korrigieren und beseitigen kann. Damit käme der Magistrat einer Verpflichtung nach, die ihm die Stadtverordneten mit dem Beschluss § 9116 vom
  7. Mai 2005 auferlegt hatten.

Inhalt

Antrag vom 13.05.2011, OF 19/4

Betreff: Frankfurt braucht eine bessere und gerechtere Straßenreinigungssatzung

Der Ortsbeirat möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum
  2. August 2011 eine bessere und gerechtere Straßenreinigungssatzung für Bornheim/Ostend vorzulegen.
  3. Die neue Satzung soll nach Diskussion und Verabschiedung durch die Stadtverordneten und in den 16 Ortsbeiräten folgenden Kriterien entsprechen, die bereits in dem Beschluss § 9116 vom
  4. Mai 2005 mit der großen Mehrheit der damaligen Stadtverordneten formuliert wurden - basierend auf einem gemeinsamen Antrag von CDU und FDP (NR 1871 vom
  5. Mai 2005) - Keine Erhöhung des Gesamtgebührenaufkommens - Größtmögliche Gebührengerechtigkeit im Bezug auf die Vielfalt sehr unterschiedlicher Grundstücke und Grundstückstypen - Gesonderte Regelungen zur verträglichen Veranlagung mehrfach erschlossener Grundstücke - Vermeidung von Härtefällen - Ermöglichung des Selbstkehrens in geeigneten Stadtteilen bzw. Siedlungsbereichen - Rechtssicherheit und Transparenz der neuen Satzungssystematik - Geringstmöglicher Verwaltungsaufwand in der Erarbeitung, Pflege und Umsetzung der Satzung und Satzungsdaten Begründung: Die geltende Straßenreinigungssatzung ist mit drei Urteilen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main am
  6. Mai für unwirksam erklärt worden. Diese Entscheidung eröffnet die Möglichkeit, endlich eine Satzung zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, die Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten der bisher geltenden Satzung aus dem Jahr 1992 korrigieren und beseitigen kann. Damit käme der Magistrat einer Verpflichtung nach, die ihm die Stadtverordneten mit dem Beschluss § 9116 vom
  7. Mai 2005 auferlegt hatten.Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2011 brachte FREIE_WÄHLER im Ortsbeirat 4 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.05.2011 im OBR 4 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 2 · 31.05.2011
TO I, TOP 17
Abgelehnt
Die Vorlage OF 19/4 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDFDP
Ablehnung:
Freie Wähler
Enthaltung:
3 CDULinke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE. 2 CDU, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung 3 CDU und LINKE.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung