Stadtteilarchitekten für Schwanheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der dörfliche Stadtteil Schwanheim ist zum Teil geprägt durch Fachwerkhäuser, Häuser die in frühen Zeiten der Industriealisierung entstanden und mehrgeschossige gründerzeitliche Blockrandbebauung. Viele dieser Häuser haben ansprechende Fassaden mit dem für die Region typischen Sandstein. Durch Umbauten und Sanierungsmaßnahmen ist der ursprüngliche Charakter vieler Gebäude verloren gegangen. Ein Stadtteilarchitekt/eine Stadtteilarchitektin könnte bei geplanten Umbaumaßnahmen Unterstützung leisten und darüber informieren wie die Sanierung, möglichst unter Beibehaltung der historischen Fassade, von statten gehen kann.
Inhalt
Antrag vom 30.07.2010, OF 1529/6
Betreff:
Stadtteilarchitekten für Schwanheim
Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die beratende Arbeit der Stadtteilarchitekten auf den Stadtteil Schwanheim auszuweiten.
Begründung:
Der dörfliche Stadtteil Schwanheim ist zum Teil geprägt durch Fachwerkhäuser, Häuser die in frühen Zeiten der Industriealisierung entstanden und mehrgeschossige gründerzeitliche Blockrandbebauung. Viele dieser Häuser haben ansprechende Fassaden mit dem für die Region typischen Sandstein. Durch Umbauten und Sanierungsmaßnahmen ist der ursprüngliche Charakter vieler Gebäude verloren gegangen. Ein Stadtteilarchitekt/eine Stadtteilarchitektin könnte bei geplanten Umbaumaßnahmen Unterstützung leisten und darüber informieren wie die Sanierung, möglichst unter Beibehaltung der historischen Fassade, von statten gehen kann.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2010Sie sind hierOFOF 1529/6Stadtteilarchitekten für SchwanheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. August 2010OAOA 1164Stadtteilarchitekten für SchwanheimAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme