Hinweisschilder auf das Badeverbot im Erlenbach
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
im Erlenbach Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, an den Zuwegen zum Naherholungsgebiet von Nieder-Erlenbach sowie am Beginn und am Ende des Fußweges zum Sportplatz von Nieder-Erlenbach Hinweisschilder auf das Badeverbot im Erlenbach anzubringen. Die Hinweisschilder sollen zur einfachen Verständlichkeit mit dem Piktogramm "Baden verboten" und dem Text "Der Erlenbach ist kein Badegewässer" versehen werden. Begründung: Der Erlenbach befindet sich im Bereich der Gemarkung Nieder-Erlenbach in einem naturnahen guten Zustand und wird durch die Parknutzer und Spaziergänger auch gerne zum Verweilen und durch Kinder zum Spielen genutzt. Zwischenzeitlich werden an verschiedenen Stellen Sand- und Kiesbänke durch Kinder auch in Begleitung Ihrer Eltern nicht nur zum Spielen sondern auch zum gezielten Baden im Erlenbach genutzt. Leider zählt der Erlenbach aufgrund seiner Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln sowie der Nutzung als Vorfluter für die Kläranlage Ober-Erlenbach (rund 1/4 des Wassers im Bach) nicht zu den ausgewiesenen Badegewässern, so dass in Bezug auf die Keimbelastung hier ein erhebliches Risiko für die Kinder besteht. Es werden neben den Untersuchungen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie auch Untersuchungen durch das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt in Bezug auf die EU-Badegewässer-Richtlinie durchgeführt, die dem Erlenbach, wie auch allen anderen Fließgewässern auf Frankfurter Stadtgebiet keine Badegewässerqualitäten bescheinigen. Zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen schwimmender Kinder ist es daher unumgänglich die Eltern und auch andere Nutzer der Wege und des Naherholungsgebietes am Erlenbach auf das Badeverbot im Erlenbach hinzuweisen.
Inhalt
Antrag vom 02.04.2018, OF 151/13
Betreff: Hinweisschilder auf das Badeverbot im Erlenbach
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, an den Zuwegen zum Naherholungsgebiet von Nieder-Erlenbach sowie am Beginn und am Ende des Fußweges zum Sportplatz von Nieder-Erlenbach Hinweisschilder auf das Badeverbot im Erlenbach anzubringen. Die Hinweisschilder sollen zur einfachen Verständlichkeit mit dem Piktogramm "Baden verboten" und dem Text "Der Erlenbach ist kein Badegewässer" versehen werden.
Begründung: Der Erlenbach befindet sich im Bereich der Gemarkung Nieder-Erlenbach in einem naturnahen guten Zustand und wird durch die Parknutzer und Spaziergänger auch gerne zum Verweilen und durch Kinder zum Spielen genutzt. Zwischenzeitlich werden an verschiedenen Stellen Sand- und Kiesbänke durch Kinder auch in Begleitung Ihrer Eltern nicht nur zum Spielen sondern auch zum gezielten Baden im Erlenbach genutzt. Leider zählt der Erlenbach aufgrund seiner Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln sowie der Nutzung als Vorfluter für die Kläranlage Ober-Erlenbach (rund 1/4 des Wassers im Bach) nicht zu den ausgewiesenen Badegewässern, so dass in Bezug auf die Keimbelastung hier ein erhebliches Risiko für die Kinder besteht. Es werden neben den Untersuchungen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie auch Untersuchungen durch das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt in Bezug auf die EU-Badegewässer-Richtlinie durchgeführt, die dem Erlenbach, wie auch allen anderen Fließgewässern auf Frankfurter Stadtgebiet keine Badegewässerqualitäten bescheinigen. Zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen schwimmender Kinder ist es daher unumgänglich die Eltern und auch andere Nutzer der Wege und des Naherholungsgebietes am Erlenbach auf das Badeverbot im Erlenbach hinzuweisen.Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2017, OF 127/13 Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. April 2018 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 13 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.04.2018 im OBR 13 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD