Gehwegparken in der Schwagerstraße zulassen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat einen Antrag zur Zulassung des Gehwegparkens in der Schwagerstraße gestellt, um die Nutzung der Gehwege zu optimieren. Es wird argumentiert, dass die Gehwege ausreichend breit sind und Fußgänger sowie mobilitätseingeschränkte Personen nicht beeinträchtigt werden. Die erwartete Folge ist eine verbesserte Parksituation in der Straße.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, in der Schwagerstraße das Parken auf dem Gehweg durch entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zuzulassen und die hierfür erforderliche Beschilderung (Zeichen 315 StVO) sowie, soweit sinnvoll, eine ergänzende Markierung auf der Fahrbahn und dem Gehweg anzubringen.
Begründung
Die Gehwege in der Schwagerstraße sind ausreichend breit dimensioniert. Auch bei zugelassenem Gehwegparken verbleibt eine Restgehwegbreite, die den Begegnungsverkehr von Fußgängern einschließlich Rollstuhlfahrern, Rollatoren und Kinderwagen ohne Einschränkung ermöglicht. Belange des Fußverkehrs stehen der Anordnung daher nicht entgegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2026 brachte FDP im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein.