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Erbbaurecht für börsennotierte Wohnungsunternehmen im Ortsbezirk 2

Vorlagentyp: OFLINKE
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Auswirkungen des Erbbaurechts auf den Wohnungsbau im Ortsbezirk 2 zu prüfen und zu berichten. Ziel ist es, die Möglichkeiten zur Rückgewinnung von ehemals preiswertem Wohnraum und zur Verhinderung des Verkaufs an Finanzinvestoren zu evaluieren. Die erwarteten Ergebnisse sollen zur Schaffung eines Kulturcampus beitragen.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten:

  1. Der Bau preiswerten Wohnraums auch im Besitz von Gebietskörperschaften und öffentlichen Einrichtungen wird seit 1919 auch durch das Instrument des Erbbaurechts ermöglicht, von dem nachfolgende Besitzer profitieren können. Auch in Bockenheim war dies offenbar der Fall. In diesem Zusammenhang stellt sich folgende Frage: Wie viele Wohnungen der Gemeinnützigen Aktiengesellschaft für Angestellten-Heimstätten (GAGFAH) - die sich zum Zeitpunkt des Verkaufs an den Finanzinvestor Fortress 2004 im Besitz der Bundesversicherungsanstalt befand - und ggf. anderer Wohnungsbaugesellschaften in öffentlicher Hand waren im Bereich des Ortsbezirks 2 von der Übernahme durch die Deutsche Annington (seit 2015 "Vonovia") betroffen?
  2. Wie waren die Folgen eines Verkaufs von Wohnungen der GAGFAH vertraglich geregelt? War ein Heimfallrecht bzw. Vorkaufsrecht des Grundeigentümers Stadt Frankfurt für den Fall des Verkaufs vereinbart? Falls dies zutrifft, warum wurde es von der Stadt nicht genutzt?
  3. Die letzte moderate Erbzinsanpassung soll 1997 erfolgt sein, als der Bund den umfassenden Verkauf seiner Wohnungsbestände vorbereitete. Gab es eine Vereinbarung bzgl. der Berücksichtigung des geringen Erbpachtzinses bei der Mietpreisgestaltung im Falle des Verkaufs?
  4. Der mit der GAGFAH abgeschlossene Erbbauvertrag soll bis zum Jahr 2049 laufen. Seit "Anfang der 2000er Jahre" (Frankfurter Rundschau) wurde bei Abschluss neuer Verträge eine automatische Anpassung des Erbbauzinses nach dem Verbraucherpreisindex vereinbart. Wurde für die Erbbauverträge in Bockenheim nach Übernahme durch die Deutsche Annington von der Anpassung Gebrauch gemacht und wenn ja, auf welche Höhe wurden die Erbbauzinsen für städtische Grundstücke nach 1997 angepasst?
  5. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht der Magistrat, im Bestand seiner eigenen im Rahmen des Erbbaurechts vergebenen Liegenschaften ehemals preiswerten Wohnraum zurückzugewinnen bzw. den weiteren Verkauf öffentlichen bzw. öffentlich geförderten Wohnraums an sog. Finanzinvestoren zu verhindern?
  6. Während börsennotierte Wohnungsunternehmen wie Vonovia offenbar minimale Erbbauzinsen zahlen, drohen Projekte gemeinschaftlichen Wohnens aufgrund der explodierenden Bodenrichtwerte schon an der Festschreibung des Erbbauzinses auf 2,5 % zu scheitern (Ausschreibung ehem. Akademie der Arbeit). Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, gemeinnützigen Wohn- und Kulturprojekten unter Einhaltung bestimmter Mietgrenzen einen vergünstigten Erbbauzins zu gewähren? Könnte auch das Offene Haus der Kulturen bei der angestrebten Übernahme des Studierendenhauses auf dem Campus Bockenheim von einer solchen Regelung profitieren?

Begründung

Durch den Verkauf der Wohnbau Rhein-Main und des Eisenbahnsiedlungsvereins, die über einen großen Wohnungsbestand im Kuhwald verfügt haben, an das Immobilienunternehmen Viterra, das dann 2005 an die Deutsche Annington verkauft wurde, war der Ortsbezirk 2 schon seit den frühen 2000er Jahren umfassend von Privatisierungsspekulation betroffen. Mittlerweile wurde bekannt, dass in Bockenheim sogar im Rahmen des Erbbaurechts errichtete Wohnungen der GAGFAH auf dem Grund und Boden der Stadt Frankfurt betroffen waren. Die Deutsche Annington ist seit 2013 börsennotiert und nach Übernahme der GAGFAH-Wohnungen mit einem gesamten Wohnungsbestand von über 350.000 größter Wohnungseigentümer in der Bundesrepublik. D.h., wesentliche Teile der Mieteinnahmen dienen nicht der Pflege und Erhaltung des vielfach renovierungsbedürftigen Altwohnungsbestandes, sondern der Befriedigung der Aktionäre und weiterer Ankäufe. Die Einlassung der Verantwortlichen im Planungsdezernat, "aus heutiger Sicht sei es ein Fehler, dass in der Vergangenheit die Erbpachtzinsen nicht regelmäßig angepasst worden seien" (FR vom 26.08.2020) lässt darauf schließen, dass ein anderes Vorgehen möglich wäre. Gerade auch im Hinblick auf die Planungen für den Campus Bockenheim, der bisher durch Verkäufe an Privatinvestoren im Wesentlichen kommerziell "weiterentwickelt" worden ist, könnte eine Anpassung des Erbbauzinses für nicht kommerziell orientierte Wohn- und Kulturprojekte und Initiativen dem Anspruch auf Schaffung eines "Kulturcampus" zumindest teilweise gerecht werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. September 2020 brachte LINKE. im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.10.2020 im OBR 2 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 43 · 21.09.2020
TO II, TOP 30
Beraten
Die Vorlage OF 1177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
2 SPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD

OBR 2
Sitzung 44 · 26.10.2020
TO I, TOP 10
Abgelehnt
Die Vorlage OF 1177/2 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
GrüneLinkePiraten
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung