Stadtteilbücherei Eschersheim in der neuen Grundschule einplanen
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, dass die Stadtteilbücherei in die Planungen für die neue Grundschule integriert wird. Dies wird als wichtig erachtet, um eine feste Einrichtung in der Nähe der Anne-Frank-Siedlung zu ermöglichen und den Bildungsraum zu bereichern. Damit soll eine bessere Nutzung der Gemeinbedarfsfläche und die Förderung von Bildung erreicht werden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
der Magistrat wird gebeten,
- die bereits erfolgte Planungsphase Null für den Grundschulstandort auf der Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplangebiet Nr. 902 um einen neuen Schritt zu ergänzen, in dem geklärt wird, wie eine Stadtteilbücherei im Schulgebäude untergebracht werden kann;
- in der Folge das Raumprogramm für den Schulstandort entsprechend zu erweitern und die Stadtteilbücherei in die weitere Planung, in die spätere Bau- und Finanzierungsvorlage sowie in die Anmeldung der erforderlichen Haushaltsmittel und Personalstellen aufzunehmen.
Begründung
Der Ortsbeirat setzt sich seit Längerem dafür ein, im Bebauungsplangebiet Nr. 902 "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" eine feste Einrichtung der Stadtbücherei einzuplanen (OM 6836/25). Der Magistrat hat den Bedarf für eine solche Einrichtung im Gebiet bereits anerkannt und bestätigt, dass die Flächenbedarfe im Verfahren nach wie vor angepasst und am Schulstandort "zusätzliche Flächen vertikal realisiert werden könnten". Als Hindernis nennt er allein, dass die Planungsphase Null für den Grundschulstandort bereits stattgefunden hat (ST 1913/25). Für das Bebauungsplanverfahren kann der Magistrat aktuell keine seriöse zeitliche Prognose stellen, weil die städtebaulichen Verträge und die Zuteilung der Baugrundstücke mit einer Vielzahl von Eigentümern noch verhandelt werden (ST 1199/25). Bis zum Satzungsbeschluss und zum Baubeginn vergehen noch viele Jahre. Der zeitliche Vorlauf, den der Magistrat gegen eine Ergänzung anführt, fällt deshalb nicht ins Gewicht; die Zeit ist da und sollte genutzt werden. Eine Chance auf eine neue Einrichtung sollte nicht an einem Verfahrensschritt scheitern, der problemlos nachgeholt werden kann. Die Gemeinbedarfsfläche ist städtische Fläche, auf der ohnehin gebaut wird und über die die Stadt allein entscheidet. Es geht um einige zusätzliche Quadratmeter in einem Gebäude, für das noch kein Entwurf vorliegt. Dies wäre deutlich kostengünstiger als die Anmietung zusätzlicher Flächen im Bebauungsplan-Gebiet oder im näheren Umfeld. Dass eine Stadtteilbibliothek und eine Schule an einem Standort zusammen realisiert werden können, zeigt ein anderes Projekt: Beim Bildungscampus Gallus ist eine Stadtteilbibliothek Bestandteil des Endberichts der Planungsphase Null und soll sich mit der Schulbibliothek zu einem Selbstlernzentrum verbinden (M 197/20). Der aktuelle Abschlussbericht "Orte der Demokratie" des PRIF und der Frankfurt University of Applied Sciences zählt Stadtteilbibliotheken zur zentralen sozialen Infrastruktur und kommt zu dem Befund, dass temporäre Projekte dauerhafte "dritte Orte" nicht ersetzen können. Der Bücherbus belegt den Bedarf, er bietet aber weder feste Öffnungszeiten noch einen Raum, in dem Kinder und Jugendliche lernen, lesen und sich treffen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. September 2026 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein.