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Überfällige Antworten des Magistrats auf Initiativen des Ortsbeirates 9

Vorlagentyp: OFBFF

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 9 fordert den Magistrat auf, fristgerechte Antworten auf die Anfragen des Ortsbeirates zu geben, um die Transparenz und Bürgerinformation sicherzustellen. Dies geschieht im Einklang mit der hessischen Gemeindeordnung, die eine rechtzeitige Information über wichtige Angelegenheiten verlangt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Der Ortsbeirat 9 möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, sämtliche Anfragen, Auskunftsersuchen, Anträge und Anregungen des Ortsbeirates 9, bei denen die Antwortfrist von zwölf Wochen bereits überschritten ist, unverzüglich schriftlich zu beantworten.

Sollte eine abschließende Beantwortung im Einzelfall noch nicht möglich sein, ist dem Ortsbeirat kurzfristig ein schriftlicher Zwischenbericht vorzulegen. Darin ist der aktuelle Bearbeitungsstand, die Gründe für die Verzögerung und ein verbindlicher Termin für die abschließende Beantwortung anzugeben.

Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 9 eine Übersicht aller noch offenen Vorgänge vorzulegen. Die Übersicht soll mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. Drucksachennummer und Gegenstand des Vorgangs,
  2. Datum der Beschlussfassung beziehungsweise Überweisung,
  3. zuständiges Dezernat oder Amt,
  4. aktueller Bearbeitungsstand und
  5. vorgesehener Termin der abschließenden Beantwortung.

Begründung

Gemäß § 82 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist der Ortsbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören. Darüber hinaus besitzt er ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen.

Nach § 3 Abs. 9 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main ist der Magistrat gegenüber den Ortsbeiräten in allen übertragenen Angelegenheiten und bei wichtigen Belangen der Ortsbezirke auf Anforderung auskunftspflichtig.

§ 4 Abs. 10 Satz 3 der Geschäftsordnung bestimmt ausdrücklich, dass der Magistrat innerhalb von zwölf Wochen zu berichten hat, wenn ein Antrag oder eine Anregung zur Prüfung und Berichterstattung an ihn überwiesen, im vereinfachten Verfahren an die Verwaltung weitergeleitet oder ein Auskunftsersuchen nach § 4 Abs. 9 beschlossen wurde. Liegt nach Ablauf dieser Frist kein Bericht vor, ist der Gegenstand gemäß § 4 Abs. 10 Satz 5 auf die Tagesordnung der nächsten Ortsbeiratssitzung zu nehmen.

Die fristgerechte Beantwortung ist erforderlich, damit der Ortsbeirat 9 seine gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen und die Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks nachvollziehbar über den Stand beschlossener Initiativen informieren kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. September 2026 brachte BFF im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein.

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