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Ortsbeiratsbudget verlässlich sichern

Vorlagentyp: OFCDU

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 9 fordert einen sicheren und verlässlichen Zugang zu den Budgetmitteln, um finanzielle Handlungsspielräume für die Unterstützung lokaler Projekte und Institutionen zu gewährleisten. Durch den Wegfall nicht verausgabter Mittel entsteht eine Finanzierungslücke, die bereits gefasste Beschlüsse gefährdet. Das Ziel ist es, zukünftige Budgets planbar zu machen und die finanzielle Handlungsfähigkeit des Ortsbeirats zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Einziehung der nicht verausgabten und den Ortsbeiräten bereits zugewiesenen Budgetmittel aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 nicht umzusetzen beziehungsweise die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Mittel den Ortsbeiräten weiterhin zur Verfügung stehen; 2. sicherzustellen, dass sämtliche bereits vom Ortsbeirat 9 beschlossenen Maßnahmen und Zuschüsse vollständig finanziert und umgesetzt werden können und die hierfür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden; 3. die durch den Wegfall der Budgetreste aus den Jahren 2024 und 2025 entstandene Finanzierungslücke des Ortsbeirates 9 auszugleichen, damit bereits gefasste Beschlüsse nicht nachträglich zulasten der begünstigten Vereine, Institutionen, Initiativen und Maßnahmen gehen; 4. sicherzustellen, dass der Ortsbeirat 9 auch im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres finanziell handlungsfähig bleibt und weiterhin berechtigte Anliegen, Projekte, Vereine, Institutionen und Veranstaltungen im Stadtbezirk unterstützen kann; 5. darzulegen, wie künftig verlässliche und planbare finanzielle Rahmenbedingungen für die Ortsbeiräte gewährleistet werden sollen, damit diese bei ihren Beschlüssen darauf vertrauen können, dass ihnen als verfügbar mitgeteilte Haushaltsmittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen; 6. dem Ortsbeirat regelmäßig eine aktuelle und nachvollziehbare Übersicht über den Stand seines Budgets zu Verfügung zu stellen, aus der insbesondere die verfügbaren, bereits gebundenen und verausgabten Mittel sowie die entsprechenden Buchungen und Veränderungen hervorgehen; 7. die Ortsbeiräte bei zukünftigen Entscheidungen, die ihre Budgets und finanziellen Handlungsmöglichkeiten betreffen, frühzeitig und transparent zu informieren und einzubeziehen und damit einen verlässlichen und partnerschaftlichen Umgang mit den Ortsbeiräten sicherzustellen.

Begründung

Durch den Wegfall der bislang zur Verfügung stehenden Budgetreste aus den Jahren 2024 und 2025 weist der Ortsbeirat 9 aktuell eine Finanzierungslücke von 19.017 € auf. Besonders problematisch ist, dass bereits Beschlüsse auf Grundlage der zuvor von der Verwaltung als verfügbar ausgewiesenen Budgetmittel gefasst wurden. Der Ortsbeirat durfte darauf vertrauen, dass diese Mittel entsprechend der bisherigen Praxis weiterhin für seine Arbeit zur Verfügung stehen. Bereits beschlossene Maßnahmen und zugesagte Förderungen müssen daher vollständig finanziert und umgesetzt werden können. Gleichzeitig darf der Ausgleich bereits bestehender Verpflichtungen nicht dazu führen, dass der Ortsbeirat für den weiteren Verlauf des Haushaltsjahres faktisch über keine finanziellen Handlungsmöglichkeiten mehr verfügt. Er muss weiterhin in der Lage sein, Vereine, Initiativen, Veranstaltungen und kleinere Maßnahmen vor Ort zu unterstützen. Die Ortsbeiräte sind die unmittelbar gewählten Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil bürgernaher Kommunalpolitik. Haushaltskonsolidierung ist eine gesamtstädtische Aufgabe, darf jedoch nicht dazu führen, dass zunächst als verfügbar mitgeteilte Mittel nachträglich entzogen und dadurch bereits gefasste Beschlüsse oder die weitere Arbeit der Ortsbeiräte gefährdet werden. Für die zukünftige Arbeit der Ortsbeiräte braucht es daher verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und Transparenz über den jeweiligen Budgetstand.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. September 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein.

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