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Halteverbot Fußgängerüberweg Alt-Erlenbach Apotheke

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 31.01.2023, OF 110/13 Betreff: Halteverbot Fußgängerüberweg Alt-Erlenbach Apotheke Der Magistrat wird aufgefordert über das Straßenverkehrsamt ein Halteverbot rund um den Fußgängerüberweg auf der Straße Alt Erlenbach auf Höhe der Apotheke einzurichten und durch geeignete Mittel durchzusetzen.

Begründung:

Auf Höhe der Apotheke rückt der ruhende Verkehr bis unmittelbar an den Fußgängerüberweg heran. Kinder die vom Spielplatz kommend die Straße queren wollen, können leicht von Verkehrsteilnehmern übersehen werden, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Zum Schutz gerade junger Fußgänger ist es dringend notwendig, dass der Bereich rund um den Fußgängerüberweg gut eingesehen werden kann. Aus diesem Grunde sollte das Parken in unmittelbarer Umgebung des Fußgängerüberwegs durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.Beratung im Ortsbeirat: 13

Beratungsergebnisse:

18. Sitzung des OBR 13 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 110/13 wurde zurückgezogen.