Fragen zur Einrichtung eines Standortsmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Standortsmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat:
- Muss der letzte Absatz im Bericht B 262 vom 29.7.2019 so verstanden werden, dass es kein Standortmanagement unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim geben wird?
- Wird unabhängig von der Einbeziehung des Industrieparks an dem Plan festgehalten, ein Standortmanagement für das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte zu etablieren?
- Wie erklärt der Magistrat die Diskrepanz der in den ersten Absätzen des Berichts B262 sehr positiven Einschätzung eines Standortmanagements unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim und der Schlussfolgerung im letzten Absatz? Begründung: Im Bericht B 262 wird ausführlich dargelegt, wie gut sich das Standortmanagement in Fechenheim Nord/Seckbach bewährt hat. Weiter wird ausgeführt, wie positiv ein Standortmanagement auch für das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte eingeschätzt wird. Schließlich wird heraus gestellt, dass die Einbeziehung des Industrieparks Griesheim sinnvoll erscheine. Doch im letzten Absatz des Berichts erfolgt dann eine Kehrtwende, indem dargelegt wird, dass ein Standortmanagement wie in Fechenheim "aufgrund der vorhandenen Organisations- und Eigentümerstruktur" nicht tragen würde. Hier besteht Aufklärungsbedarf.
Inhalt
Antrag vom 12.08.2019, OF 1090/6
Betreff: Fragen zur Einrichtung eines Standortsmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat:
- Muss der letzte Absatz im Bericht B 262 vom 29.7.2019 so verstanden werden, dass es kein Standortmanagement unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim geben wird?
- Wird unabhängig von der Einbeziehung des Industrieparks an dem Plan festgehalten, ein Standortmanagement für das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte zu etablieren?
- Wie erklärt der Magistrat die Diskrepanz der in den ersten Absätzen des Berichts B262 sehr positiven Einschätzung eines Standortmanagements unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim und der Schlussfolgerung im letzten Absatz? Begründung: Im Bericht B 262 wird ausführlich dargelegt, wie gut sich das Standortmanagement in Fechenheim Nord/Seckbach bewährt hat. Weiter wird ausgeführt, wie positiv ein Standortmanagement auch für das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte eingeschätzt wird. Schließlich wird heraus gestellt, dass die Einbeziehung des Industrieparks Griesheim sinnvoll erscheine. Doch im letzten Absatz des Berichts erfolgt dann eine Kehrtwende, indem dargelegt wird, dass ein Standortmanagement wie in Fechenheim "aufgrund der vorhandenen Organisations- und Eigentümerstruktur" nicht tragen würde. Hier besteht Aufklärungsbedarf.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2019, B 262 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2019BB 262Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks GriesheimMagistratsbericht
- 12. August 2019Sie sind hierOFOF 1090/6Fragen zur Einrichtung eines Standortsmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks GriesheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. August 2019VV 1359Fragen zur Einrichtung eines Standortsmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks GriesheimAnfrage
- 2. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2206Fragen zur Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbe-ziehung des Industrieparks GriesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. und 3.: SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung BFF