Rampen am Schwanheimer Ufer und der Auffahrt zur A5
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In den oben genannten Rampenbauwerken sind momentan einzelne Stufen integriert, die allen Passanten, die Gegenstände mit sich führen, ob Fahrräder, Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl die Nutzung der Brücken erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Eine barrierefreie Gestaltung mittels Rampen mit 6 % Steigung ist auf jeden Fall anzustreben. Sollte dies aus technischen Gründen (verfügbare Fläche) nicht möglich sein, sollte dennoch eine stufenlose Rampe realisiert werden.
Inhalt
Antrag vom 08.06.2010, OF 1083/5
Betreff:
Rampen am Schwanheimer Ufer und der Auffahrt zur A5
Der Ortsbeirat bittet die StVV, den Magistrat aufzufordern, die Bauwerke mit der laufenden Nummer 55 und 56 (interne Bw-Nr. 43 n und 43 o) in der Weise zu sanieren, dass sie nach Möglichkeit barrierefrei gestaltet werden. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, sollte die Gestaltung auf jeden Fall stufenlos erfolgen, auch wenn die Steigung >als 6% betragen sollte.
Begründung:
In den oben genannten Rampenbauwerken sind momentan einzelne Stufen integriert, die allen Passanten, die Gegenstände mit sich führen, ob Fahrräder, Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl die Nutzung der Brücken erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Eine barrierefreie Gestaltung mittels Rampen mit 6 % Steigung ist auf jeden Fall anzustreben. Sollte dies aus technischen Gründen (verfügbare Fläche) nicht möglich sein, sollte dennoch eine stufenlose Rampe realisiert werden.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2010Sie sind hierOFOF 1083/5Rampen am Schwanheimer Ufer und der Auffahrt zur A5Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Juni 2010OAOA 1133Rampen am Schwanheimer Ufer und der Auffahrt zur Bundesautobahn A 5 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, 2 GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)