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Den Grundsatz .Sanierung, energetische Ertüchtigung (.) geht vor Abriss und Neubau. auch auf die Planung für das Mainfeld anwenden

Vorlagentyp: OFSPD
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAbgelehnt

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Begründung

Selbstverständlich begrüßt der Ortsbeirat den o. g. Grundsatz, er muss jedoch für städtische Bauvorhaben genauso gelten, wie er für private gefordert wird. Auch nach dem Verständnis des Ortsbeirates entsprechen Sanierungen eher dem ökologischen Grundgedanken als ein Abriss und Neubau, die mit wesentlich größerem Ressourcenaufwand verbunden sind.

Inhalt

Antrag vom 26.02.2010, OF 1021/5

Betreff:

Den Grundsatz "Sanierung, energetische Ertüchtigung (. .) geht vor Abriss und Neubau" auch auf die Planung für das Mainfeld anwenden

Vorgang:

OA 993/09 OBR 5

Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat und der Jury des städtebaulichen Wettbewerbs Niederrad am Main ihren in der NR 1715 vom 01.02.2010 formulierten Grundsatz "Sanierung, energetische Ertüchtigung (…) geht vor Abriss und Neubau“ umgehend bekannt zu geben.

Vor diesem Hintergrund mahnt der Ortsbeirat ebenfalls die Beantwortung der OA 993 "Sozialen Wohnungsbau im Mainfeld erhalten“ vom 26.08.2009 an, der sich nach den Kosten einer Sanierung bzw. energetischen Ertüchtigung erkundigt.

Begründung:

Selbstverständlich begrüßt der Ortsbeirat den o. g. Grundsatz, er muss jedoch für städtische Bauvorhaben genauso gelten, wie er für private gefordert wird. Auch nach dem Verständnis des Ortsbeirates entsprechen Sanierungen eher dem ökologischen Grundgedanken als ein Abriss und Neubau, die mit wesentlich größerem Ressourcenaufwand verbunden sind.

Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.02.2010, B 103 Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Februar 2010BB 103Für den Erhalt der Siedlung Mainfeld Dem Niederräder Mainfeld eine neue Perspektive gebenMagistratsbericht
  2. 26. Februar 2010Sie sind hier
    OFOF 1021/5Den Grundsatz .Sanierung, energetische Ertüchtigung (.) geht vor Abriss und Neubau. auch auf die Planung für das Mainfeld anwenden
    Ortsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 41 · 12.03.2010
TO I, TOP 43
Abgelehnt
1. Die Vorlage B 103 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1021/5 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
5 CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDFAG
Enthaltung:
1 CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme); 1 CDU und LINKE. (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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