Zuwegung zum Bahnhof "Frankfurter Berg" und zur Fußgängerbrücke verbreitern
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat mit der Deutschen Bahn Kontakt aufnimmt, um die Zuwegungen zum Bahnhof Frankfurter Berg und zur Fußgängerbrücke zu verbreitern. Dies ist notwendig, um die Einhaltung der Corona-Abstandsregelungen zu gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Zugänglichkeit und Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge sich mit der Deutschen Bahn in Verbindung setzen um sicherzustellen, dass die Zuwegungen zum Bahnhof Frankfurter Berg und zur behelfsmäßigen Fußgängerbrücke dringend verbreitert werden, so dass sie corona-erforderlichen Abstände dort unproblematisch eingehalten werden können.
Begründung
Die Zuwegungen zur behelfsmäßigen Fußgängerbrücke am Bahnhof Frankfurter Berg sind leider sehr lange Schläuche. Dies erweist sich in Coronazeiten als erhebliches Problem, weil auf diesen nirgends beim Passieren ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Das Problem ist noch gegenwärtig verstärkt, wenn Radfahrer, die ihre Räder über die Fußgängerbrücke tragen, um die für Radfahrer unzumutbaren Umwege zu vermeiden, auf diesen Zuwegungen fahren. Da die Bahn hier die bestehenden Wegeverbindungen unterbrochen hat und die Nutzung der Fußgängerbrücke für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer gegenwärtig die einzige Querungsmöglichkeit der Main-Weser-Bahn auf eine weite Strecke darstellt, muss diese auch für Nicht-Bahnnutzer verfügbar sein. Dann ist es nicht zumutbar, dass die Zuwegungen so schmal ausgestaltet sind, dass das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5-Metern nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn es durch Aufstellen von Drahtgittern so erfolgt, um möglichst viel Platz für die Baustelle zu bekommen, und so der Bahn die Arbeit zu erleichtern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. August 2020 brachte FDP im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.