Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 23
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Zur Waldau — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.06.2026.
- Goldstein: Schulwegsicherheit im Bereich Tränkweg / Zur Waldau verbessern09.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Zu viele baustellenbedingte Sperrungen - Goldstein ist nur noch eingeschränkt erreichbar - dringende und vom Ortsbeirat 6 geforderte Öffnung der Straße Zur Waldau steht aus23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zu viele baustellenbedingte Sperrungen - Goldstein ist nur noch eingeschränkt erreichbar Dringende und vom Ortsbeirat 6 geforderte Öffnung der Straße Zur Waldau steht aus09.12.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Zur Waldau per E-MailInhalt
Anregung vom 03.06.2014, OA 516 entstanden aus Vorlage: OF 1038/6 vom 03.06.2014
Betreff: Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 23 wird grundsätzlich zugestimmt, wobei der Magistrat gebeten wird, bei der Erstellung d es Bebauungsplans Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße folgende Punkte zu beachten:
- Die neue Bebauung orientiert sich nicht an der Bebauung südlich der Straßburger Straße, sondern richtet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 720, insbesondere dahin gehend, dass im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 911 nur Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen zzgl. Dach erlaubt werden.
- Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 911 soll auch die verkehrliche Situation in Goldstein berücksichtigt werden, insbesondere die bereits jetzt überlasteten Straßen Tannenkopfweg und Zur Waldau.
- Der Ortsbeirat wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens einbezogen, insbesondere sollen die vorläufigen Pläne dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Hierbei soll auch auf die voraussichtliche Verkehrsbelastung eingegangen werden.
- Der Baumbestand soll im Wesentlichen erhalten werden, insbesondere die älteren Bäume.
- Es sind ausreichende Grenzabstände zur aktuellen Bebauung einzuhalten. Begründung: Der Ortsbeirat 6 erkennt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums in Frankfurt an. Das vorgesehene Plangebiet in Goldstein (Nördlich Straßburger Straße) ist derzeit Grünfläche und ebenfalls Vorhaltefläche für eine eventuelle Straßenbahntrasse. Die Straßburger Straße trennt Goldstein-Süd vom übrigen Goldstein, wobei die Erschließung des südlichen Teils von Goldstein hauptsächlich über den Tannenkopfweg und die Straßburger Straße (über Niederrad) erfolgt. Der Tannenkopfweg sowie die Straßburger Straße werden als Durchgangsstraßen in Richtung Niederrad genutzt, was insbesondere in den Hauptverkehrszeiten zu erheblichen Problemen führt. Die Probleme dürften sich mit dem neuen Plangebiet erweitern, sodass diese Thematik bei der Erstellung des Bebauungsplans Nr. 911 unbedingt berücksichtigt werden muss. Gleiches gilt für die Verkehrsprobleme in der Straße Zur Waldau, die ebenfalls in die Planungen einbezogen werden sollten. Um den Siedlungscharakter von Goldstein zu erhalten und nicht einen Riegel zu schaffen, der Goldstein-Süd noch weiter vom übrigen Goldstein trennt und voraussichtlich die sozialen Probleme in Goldstein-Süd weiter verschärfen würde, soll sich die Bebauung am Bebauungsplan Nr. 720 orientieren und nicht mehr als zwei Vollgeschosse erlauben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 23
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 17. Januar 2014MM 23Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 3. Juni 2014Sie sind hierOAOA 516Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 23Anregung
- 3. Juni 2014OFOF 1038/6Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 19. September 2014Antwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 370Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger StraßeMagistratsbericht
- 8. Dezember 2014OFOF 1223/6Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Januar 2015OAOA 587Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger StraßeAnregung
- 18. Oktober 2017OFOF 500/6Wohnbebauung in Goldstein - nördlich Straßburger StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 7. November 2017OMOM 2358Wohnbebauung in Goldstein - nördlich Straßburger StraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen OA 516) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 829); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren ohne Zurückstellung) zu 4. SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen OA 516) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 829); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 23, NR 829 und OA 469 = Annahme, OA 516 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 5. Annahme) NPD (M 23, NR 829, OA 469 und OA 516 = Enthaltung) REP (M 23, NR 829, OA 469 und OA 516 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 516); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. a) CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 23 = Annahme im Rahmen OA 516, NR 829 = Prüfung und Berichterstattung, OA 469 und OA 516 = Annahme) RÖMER (M 23 = Annahme im Rahmen NR 829, NR 829, OA 469 und OA 516 = Annahme) NPD (M 23, NR 829, OA 469 und OA 516 = Enthaltung) REP (M 23, NR 829, OA 469 und OA 516 = Annahme)