Frischezentrum langfristig am Standort erhalten
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Anregung vom 16.03.2018, OA 235 entstanden aus Vorlage: OF 279/12 vom 05.03.2018
Betreff: Frischezentrum langfristig am Standort erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Frischezentrum als wichtige Einrichtung der lokalen Wirtschaftsstruktur möglichst dauerhaft am derzeitigen Standort in Frankfurt-Kalbach zu erhalten, um den dortigen Händlerinnen und Händlern eine sichere Zukunft zu bieten.
Begründung: Verschiedenen Presseberichten seit Dezember 2017 war zu entnehmen, dass zwischen Stadt und Händlern Gespräche über die weitere Zukunft des Frischezentrums geführt werden. Demnach kann die Frischezentrum GmbH das Grundstück gemäß gültigen Absprachen jederzeit erwerben, die bestehende Nutzungsbeschränkung bleibt dann rechtsgültig und definiert die Nutzung des Standorts. Da dem Ortsbeirat kein aktueller Sachstand vonseiten des Magistrates bekannt ist, stellt sich nun die Frage, ob die Gespräche inzwischen fortgeschritten oder abgeschlossen sind. Da der Ortsbeirat für eine langfristige, nachhaltige und wirtschaftlich leistungsfähige Struktur des Zentrums im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" steht, will er die Existenz der vielen Händlerinnen und Händler sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2018OFOF 279/12Frischezentrum langfristig am Standort erhaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. März 2018Sie sind hierOAOA 235Frischezentrum langfristig am Standort erhaltenAnregung
- 17. August 2018Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1596Frischezentrum langfristig am Standort erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.