Glauburgbunker: Löschung der dinglich gesicherten Nutzungsbeschränkung und des Wiederkaufsrechts zugunsten der Stadt Frankfurt am Main
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- Öffentliche Toiletten für Plätze17.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Graffitiwand auf dem Glauburgplatz26.02.2026 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Neues zu Glauburgplatz per E-MailBegründung
gesicherten Nutzungsbeschränkung und des Wiederkaufsrechts zugunsten der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die M 102 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
- Die zukünftige Nutzung des Erdgeschosses mit dem Ortsbeirat 3 - Nordend - abgestimmt wird.
- Die kulturelle oder soziale Nutzung soll per Baulast oder durch die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch abgesichert werden. Es soll zudem sichergestellt werden, dass die Entscheidung über Nutzung und Nutzer des Erdgeschosses durch den Magistrat erfolgt.
- Die schuldrechtliche Vereinbarung wird so anpasst, dass der Mietzins für die kulturelle oder soziale Nutzung für 20 Jahre auf 10,00 Euro pro qm festgelegt wird. Lediglich eine Anpassung nach Verbraucherpreisindex bleibt davon unberührt. Die oben genannte Nutzung soll über die 20 Jahre hinaus weiterhin ermöglicht werden.
- Der Glauburgplatz und der Spielplatz sollen während der Baumaßnahmen möglichst und in Zukunft unberührt bleiben und die Nutzung als Spielplatz und öffentliche Grünfläche dauerhaft gesichert werden.
- Die Baumaßnahmen sollen so durchgeführt und abgesichert werden, dass die Be einträchtigungen in der Nachbarschaft, Schule und Kita verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen. Begründung: In Teilen des Glauburgbunkers wurde das ehemalige Explora-Museum betrieben, das zwischenzeitlich seinen Betrieb eingestellt hat. Die Liegenschaft Schwarzburgstraße 25 mit dem aufstehenden Bunker und dem dahinterliegenden Glauburgplatz ist eine für den Ortsteil prägende und wichtige Liegenschaft. Im Grundbuch ist für die Liegenschaft Schwarzburgstraße 25 eine Nutzungsbeschränkung (Museumsnutzung) sowie für einen Teil des Grundstücks eine Auflassungsvormerkung (Wiederkaufsrecht) für die Stadt eingetragen. Um die städtischen Interessen im Rahmen der geplanten Neubebauung bestmöglich abzusichern und die geplante kulturelle und/oder soziale Nutzung im Erdgeschoss bestmöglich auf die Erfordernisse vor Ort abzustellen, ist die Beschlussfassung notwendig.
Inhalt
Antrag vom 26.09.2019, NR 980
Betreff: Glauburgbunker: Löschung der dinglich gesicherten Nutzungsbeschränkung und des Wiederkaufsrechts zugunsten der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die M 102 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
- Die zukünftige Nutzung des Erdgeschosses mit dem Ortsbeirat 3 - Nordend - abgestimmt wird.
- Die kulturelle oder soziale Nutzung soll per Baulast oder durch die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch abgesichert werden. Es soll zudem sichergestellt werden, dass die Entscheidung über Nutzung und Nutzer des Erdgeschosses durch den Magistrat erfolgt.
- Die schuldrechtliche Vereinbarung wird so anpasst, dass der Mietzins für die kulturelle oder soziale Nutzung für 20 Jahre auf 10,00 Euro pro qm festgelegt wird. Lediglich eine Anpassung nach Verbraucherpreisindex bleibt davon unberührt. Die oben genannte Nutzung soll über die 20 Jahre hinaus weiterhin ermöglicht werden.
- Der Glauburgplatz und der Spielplatz sollen während der Baumaßnahmen möglichst und in Zukunft unberührt bleiben und die Nutzung als Spielplatz und öffentliche Grünfläche dauerhaft gesichert werden.
- Die Baumaßnahmen sollen so durchgeführt und abgesichert werden, dass die Be einträchtigungen in der Nachbarschaft, Schule und Kita verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen. Begründung: In Teilen des Glauburgbunkers wurde das ehemalige Explora-Museum betrieben, das zwischenzeitlich seinen Betrieb eingestellt hat. Die Liegenschaft Schwarzburgstraße 25 mit dem aufstehenden Bunker und dem dahinterliegenden Glauburgplatz ist eine für den Ortsteil prägende und wichtige Liegenschaft. Im Grundbuch ist für die Liegenschaft Schwarzburgstraße 25 eine Nutzungsbeschränkung (Museumsnutzung) sowie für einen Teil des Grundstücks eine Auflassungsvormerkung (Wiederkaufsrecht) für die Stadt eingetragen. Um die städtischen Interessen im Rahmen der geplanten Neubebauung bestmöglich abzusichern und die geplante kulturelle und/oder soziale Nutzung im Erdgeschoss bestmöglich auf die Erfordernisse vor Ort abzustellen, ist die Beschlussfassung notwendig.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.10.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. September 2019 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.09.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF (= Annahme im Rahmen OA 445 und OA 472) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 943) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung); FDP und FRANKFURTER (= Votum im Plenum) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und FRAKTION (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 102 und OA 445 = Ablehnung, NR 943, OA 472 und OA 473 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF (= Annahme im Rahmen OA 445 und OA 472) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 943) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung ohne Zusatz) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und FRAKTION (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung), ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 1. 50 Prozent (25 Prozent im 1. und 25 Prozent im 2. Förderweg) für geförderten Wohnungsbau zur Verfügung stehen soll)