Grenzwerte müssen eingehalten werden - Planung einer Einhausung für die Ostumgehung (A 661)
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Planung einer Einhausung für die Ostumgehung (A 661) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. für die A 661, von der Anschlussstelle Friedberger Landstraße bis zum Ratsweg, eine Einhausung in konventioneller Bauweise - wie bei der A 3 zwischen den Anschlussstellen Aschaffenburg-Ost und Hösbach - bzw. in Teilen in Leichtbauweise, zu planen und die Kosten zu ermitteln. 2. eine Anlage zur Filterung der verunreinigten Luft, welche die Immissionsbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner reduziert, für die unter 1. geforderte Einhausung, zu planen und die Kosten zu ermitteln. 3. eine Planung vorzulegen, in welchem Umfang die überbauten Flächen alternativ genutzt werden können (z. B. Erholungs-, Freizeitflächen oder Bebauung). 4. auszuarbeiten, welche stadtplanerischen Möglichkeiten und welche Kostenvorteile sich durch eine zusätzliche Nutzung der überbauten Flächen ergeben können. Begründung: Die schalltechnische Variantenuntersuchung (Krebs und Kiefer 2008) bringt klar zum Ausdruck, dass mit den untersuchten Lärmminderungsmaßnahmen die Lärmschutzgrenzwerte (Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV) nicht für alle untersuchten Siedlungsbereiche eingehalten werden können. Untersucht wurde die Wirkung von Lärmschutzwänden von sechs bis zehn Metern Höhe (New Atterberry). Hervorzuheben ist, dass selbst bei den Lärmschutzwänden mit acht und zehn Metern Höhe weder die Grenzwerte für Krankenhäuser und Schulen noch die Grenzwerte für allgemeine Wohngebiete flächendeckend und in allen Geschoßhöhen eingehalten werden können. Über die aktuellen Belastungen hinaus wird der Ausbau der Ostumgehung unzweifelhaft zu einer starken Zunahme des Verkehrs und damit auch der Lärm- und Schadstoffbelastung für die Menschen führen. Es ist die Aufgabe der Kommune, ihre Bürgerinnen und Bürger so weitgehend wie möglich vor Gesundheitsbeeinträchtigungen zu schützen. Wie das Gutachten im Auftrag der Stadt Frankfurt bestätigt, ist die von Bürgerinitiativen bereits seit längerem vorgebrachte Forderung nach einer Einhausung der Autobahn, inklusive einer Filteranlage für die verunreinigte Luft, als Schutz vor Lärm und Abgasen mehr als berechtigt. Nur so können die gesetzlichen (Lärmschutz-) Grenzwerte eingehalten werden. Über die Funktion der Lärmminderung hinaus können auf Teilen der eingehausten Autobahn, wie aktuell auf Teilen der Galerie, Flächen für Erholung und Freizeit (z.B. Sportplatz) für die Bevölkerung hinzugewonnen werden. Über die durchweg positiven Effekte für die AnwohnerInnen hinaus ist zu prüfen, welche Kostenvorteile sich für die Einhausung aus der Mehrfachnutzung sowie aus dem Wegfallen des Abstandsgebotes zur Autobahn ergeben. Mit Hinweis auf die hohen Kosten hat die schwarzgrüne Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung bis dato aber alle Forderungen nach einer Einhausung, seitens des Ortsbeirats 4 sowie der Fraktion DIE LINKE. im Römer, abgelehnt. Selbst die Ermittlung der Kosten einer Einhausung (NR 673, 06.11. 2007) wurde abgelehnt. Nach der Vorstellung der Ergebnisse der schalltechnischen Variantenuntersuchung ist eine neu Situation eingetreten: Ohne eine Einhausung können die Lärmschutzgrenzwerte nicht eingehalten werden.
Inhalt
Antrag vom 25.04.2008, NR 882
Betreff: Grenzwerte müssen eingehalten werden - Planung einer Einhausung für die Ostumgehung (A 661) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. für die A 661, von der Anschlussstelle Friedberger Landstraße bis zum Ratsweg, eine Einhausung in konventioneller Bauweise - wie bei der A 3 zwischen den Anschlussstellen Aschaffenburg-Ost und Hösbach - bzw. in Teilen in Leichtbauweise, zu planen und die Kosten zu ermitteln. 2. eine Anlage zur Filterung der verunreinigten Luft, welche die Immissionsbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner reduziert, für die unter 1. geforderte Einhausung, zu planen und die Kosten zu ermitteln. 3. eine Planung vorzulegen, in welchem Umfang die überbauten Flächen alternativ genutzt werden können (z. B. Erholungs-, Freizeitflächen oder Bebauung). 4. auszuarbeiten, welche stadtplanerischen Möglichkeiten und welche Kostenvorteile sich durch eine zusätzliche Nutzung der überbauten Flächen ergeben können.
Begründung: Die schalltechnische Variantenuntersuchung (Krebs und Kiefer 2008) bringt klar zum Ausdruck, dass mit den untersuchten Lärmminderungsmaßnahmen die Lärmschutzgrenzwerte (Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV) nicht für alle untersuchten Siedlungsbereiche eingehalten werden können. Untersucht wurde die Wirkung von Lärmschutzwänden von sechs bis zehn Metern Höhe (New Atterberry). Hervorzuheben ist, dass selbst bei den Lärmschutzwänden mit acht und zehn Metern Höhe weder die Grenzwerte für Krankenhäuser und Schulen noch die Grenzwerte für allgemeine Wohngebiete flächendeckend und in allen Geschoßhöhen eingehalten werden können. Über die aktuellen Belastungen hinaus wird der Ausbau der Ostumgehung unzweifelhaft zu einer starken Zunahme des Verkehrs und damit auch der Lärm- und Schadstoffbelastung für die Menschen führen. Es ist die Aufgabe der Kommune, ihre Bürgerinnen und Bürger so weitgehend wie möglich vor Gesundheitsbeeinträchtigungen zu schützen. Wie das Gutachten im Auftrag der Stadt Frankfurt bestätigt, ist die von Bürgerinitiativen bereits seit längerem vorgebrachte Forderung nach einer Einhausung der Autobahn, inklusive einer Filteranlage für die verunreinigte Luft, als Schutz vor Lärm und Abgasen mehr als berechtigt. Nur so können die gesetzlichen (Lärmschutz-) Grenzwerte eingehalten werden. Über die Funktion der Lärmminderung hinaus können auf Teilen der eingehausten Autobahn, wie aktuell auf Teilen der Galerie, Flächen für Erholung und Freizeit (z.B. Sportplatz) für die Bevölkerung hinzugewonnen werden. Über die durchweg positiven Effekte für die AnwohnerInnen hinaus ist zu prüfen, welche Kostenvorteile sich für die Einhausung aus der Mehrfachnutzung sowie aus dem Wegfallen des Abstandsgebotes zur Autobahn ergeben. Mit Hinweis auf die hohen Kosten hat die schwarzgrüne Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung bis dato aber alle Forderungen nach einer Einhausung, seitens des Ortsbeirats 4 sowie der Fraktion DIE LINKE. im Römer, abgelehnt. Selbst die Ermittlung der Kosten einer Einhausung (NR 673, 06.11. 2007) wurde abgelehnt. Nach der Vorstellung der Ergebnisse der schalltechnischen Variantenuntersuchung ist eine neu Situation eingetreten: Ohne eine Einhausung können die Lärmschutzgrenzwerte nicht eingehalten werden.Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 30.04.2008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. April 2008 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 10 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.02.2009 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)