Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Frankfurt am Main "Am Riedberg"
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Mit der Baurechtsnovelle von 1993 hat der Bund das Instrument der "städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" geschaffen. Damit wurde den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die aus der Planung entstehende Wertsteigerung der Grundstücke zur Finanzierung der sozialen und technischen Infrastruktur sowie aller weiterer mit der Planung verbundenen Kosten zu nutzen. Dieses Instrument soll auf der der Stadt durch den Regionalen Raumordnungsplan für Wohnungsbau zugewiesenen Fläche "Am Riedberg" angewandt werden. Damit schafft sich die Stadt Frankfurt am Main langfristig ein Wohnungsbaupotential, um dem dringenden Wohnungsbedarf in der Stadt eine Chance zu schaffen. Deshalb soll dieses Projekt jetzt weitergeführt werden.
Zu 1.: Die Erschließung und Vermarktung des Baugebiets "Am Riedberg" erfolgt nicht auf einmal in der Gesamtfläche, sondern in einzelnen Bauabschnitten. Erst wenn die jeweils bearbeiteten Abschnitte weitestgehend bebaut sind, werden neue in Angriff genommen. So werden neue Abschnitte auch erst genutzt, wenn die Wohnungsbedarfsentwicklung und Investitionsbereitschaft dies erforderlich macht. Das Ziel ist es, ausgehend vom Universitätsgelände die Bebauung so zu entwickeln, daß die Kalbach am nächsten gelegenen Flächen des Riedbergs erst als letzte genutzt werden.
Zu 2.: Die Finanzierung der Entwicklung der Wohnbauflächen "Am Riedberg" kann aus den Planungswertgewinnen der Grundstücke kostendeckend erfolgen. Dies wurde in der Vorlage M 61 gezeigt. Vor- und Zwischenfinanzierungen durch den städtischen Haushalt sollen deshalb - soweit überhaupt notwendig - nur erfolgen, wenn der Rückfluß dieser Mittel sichergestellt ist.
Zu 3.: Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung haben die Aufbereitung der Wohnbauflächen Kalbach-Nord, Kalbach-Süd und Heddernheim in den vergangenen Jahren mit Nachdruck betrieben. Dies soll hiermit noch einmal ausdrücklich unterstrichen werden. Antragstellende Fraktion: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.1996, M 61 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen und Bauen Ausschuss für Umwelt, Energie und Brandschutz Versandpaket: 18.07.1996 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 02.09.1996, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Vorlage M 61 wird abgelehnt.
- Die Vorlage NR 846 wird abgelehnt.
- Die Vorlage NR 848 wird gemäß § 35 (2) GO STVV abgelehnt.
- Die Vorlage NR 858 wird abgelehnt.
- Die Vorlage OA 2044 wird abgelehnt. Abstimmung: zu
- CDU und GRÜNE gegen SPD und REP (= Annahme) zu
- CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) und REP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. 7 CDU und 1 REP = Annahme; 6 SPD und 2 GRÜNE = Ablehnung zu
- CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Annahme) zu
- SPD und REP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung); CDU = Votum im Haupt- und Finanzausschuß
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Brandschutz am 03.09.1996, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Vorlage M 61 wird abgelehnt.
- Die Vorlage NR 846 wird abgelehnt.
- Die Vorlage NR 848 wird abgelehnt.
- Die Vorlage NR 858 wird abgelehnt.
- Die Vorlage OA 2044 wird abgelehnt. Abstimmung: zu
- CDU und GRÜNE gegen SPD und REP (= Annahme) zu
- CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) und REP (= Prüfung und Berichterstattung) zu
- SPD, GRÜNE gegen CDU, REP (=Annahme) zu
- CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Annahme) zu
- SPD und REP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung); CDU = Votum im Haupt- und Finanzausschuß
- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.09.1996, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Vorlage M 61 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 875 zugestimmt.
- Die Vorlage NR 846 wird durch die Beschlußfassung zur Vorlage M 61 für erledigt erklärt.
- Die Vorlage NR 848 wird durch die Beschlußfassung zur Vorlage M 61 für erledigt erklärt.
- Die Vorlage NR 858 wird durch die Beschlußfassung zur Vorlage M 61 für erledigt erklärt.
- Der Vorlage NR 875 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage OA 2044 wird abgelehnt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme zu
- CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu
- CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung)
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.1996, TO I, TOP 8 Beschluß:
- Der Vorlage M 61 wird in der Fassung der Vorlage NR 875 zugestimmt.
- Die Vorlage NR 846 wird durch die Beschlußfassung zur Vorlage M 61 für erledigt erklärt.
- Die Vorlage NR 848 wird durch die Beschlußfassung zur Vorlage M 61 für erledigt erklärt.
- Die Vorlage NR 858 wird durch die Beschlußfassung zur Vorlage M 61 für erledigt erklärt.
- Der Vorlage NR 875 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6.
- a)Die Vorlage OA 2044 wird abgelehnt.
- b)Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Sturmfels, Baier, Sauer, Schwarz und Hennemann sowie von Stadtrat Dr. Wentz und Frau Oberbürgermeisterin Roth dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. (über den Ausschußbericht) CDU, SPD und REP gegen GRÜNE zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme zu
- CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung) Verlängerung der Redezeit um 10 Minuten pro Fraktion auf Antrag der GRÜNEN (Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU = 5 Minuten und REP) Beschlussausfertigung(en): § 6680,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.1996 Aktenzeichen: 61-2
Inhalt
Antrag vom 10.07.1996, NR 846
Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Frankfurt am Main "Am Riedberg" Tenor: Die geplante Bebauung am Riedberg ist eine zukunftsweisende Entscheidung für die Stadtentwicklung Frankfurts. Zur Wohnbebauung und Flächenerschließung sind langfristige Planungen nötig, um Wohnungen für die kommenden Generationen zu schaffen. Eine Anpassung an die Bevölkerungsentwicklung und die Investitionsbereitschaft soll die flexible Entwicklung im Rahmen der M61 garantieren. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:
- Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplans für den räumlichen Geltungsbereich der Entwicklungssatzung "Am Riedberg" ist sicherzustellen, - daß die Umsetzung in Bauabschnitten erfolgt, und zwar vom Universitätsgelände ausgehend, - daß deren zukünftige Realisierung entsprechend der Wohnungsbedarfsentwicklung und der Investitionsbereitschaft erfolgt.
- Bei der Finanzierung des Gesamtprokjektes städtische Mittel nur einzusetzen, wenn der Mittelrückfluß sichergestellt ist.
- Die Entwicklung von Heddernheim-Nord und Kalbach-Süd sowie Kalbach-Nord hinsichtlich Umlegung und Erschließung zügig weiterzuentwickeln. Begründung: Mit der Baurechtsnovelle von 1993 hat der Bund das Instrument der "städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" geschaffen. Damit wurde den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die aus der Planung entstehende Wertsteigerung der Grundstücke zur Finanzierung der sozialen und technischen Infrastruktur sowie aller weiterer mit der Planung verbundenen Kosten zu nutzen. Dieses Instrument soll auf der der Stadt durch den Regionalen Raumordnungsplan für Wohnungsbau zugewiesenen Fläche "Am Riedberg" angewandt werden. Damit schafft sich die Stadt Frankfurt am Main langfristig ein Wohnungsbaupotential, um dem dringenden Wohnungsbedarf in der Stadt eine Chance zu schaffen. Deshalb soll dieses Projekt jetzt weitergeführt werden. Zu 1.: Die Erschließung und Vermarktung des Baugebiets "Am Riedberg" erfolgt nicht auf einmal in der Gesamtfläche, sondern in einzelnen Bauabschnitten. Erst wenn die jeweils bearbeiteten Abschnitte weitestgehend bebaut sind, werden neue in Angriff genommen. So werden neue Abschnitte auch erst genutzt, wenn die Wohnungsbedarfsentwicklung und Investitionsbereitschaft dies erforderlich macht. Das Ziel ist es, ausgehend vom Universitätsgelände die Bebauung so zu entwickeln, daß die Kalbach am nächsten gelegenen Flächen des Riedbergs erst als letzte genutzt werden. Zu 2.: Die Finanzierung der Entwicklung der Wohnbauflächen "Am Riedberg" kann aus den Planungswertgewinnen der Grundstücke kostendeckend erfolgen. Dies wurde in der Vorlage M 61 gezeigt. Vor- und Zwischenfinanzierungen durch den städtischen Haushalt sollen deshalb - soweit überhaupt notwendig - nur erfolgen, wenn der Rückfluß dieser Mittel sichergestellt ist. Zu 3.: Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung haben die Aufbereitung der Wohnbauflächen Kalbach-Nord, Kalbach-Süd und Heddernheim in den vergangenen Jahren mit Nachdruck betrieben. Dies soll hiermit noch einmal ausdrücklich unterstrichen werden. Antragstellende Fraktion: SPDHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.1996, M 61 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen und Bauen Ausschuss für Umwelt, Energie und Brandschutz Versandpaket: 18.07.1996
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Juli 1996 brachte SPD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und REP (= Annahme) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) und REP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. 7 CDU und 1 REP = Annahme; 6 SPD und 2 GRÜNE = Ablehnung zu 4. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Annahme) zu 5. SPD und REP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung); CDU = Votum im Haupt- und Finanzausschuß
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und REP (= Annahme) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) und REP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. SPD, GRÜNE gegen CDU, REP (=Annahme) zu 4. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Annahme) zu 5. SPD und REP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung); CDU = Votum im Haupt- und Finanzausschuß
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. (über den Ausschußbericht) CDU, SPD und REP gegen GRÜNE zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung) Verlängerung der Redezeit um 10 Minuten pro Fraktion auf Antrag der GRÜNEN (Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU = 5 Minuten und REP)