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Wohnungsbaupotenzial im Siedlungsbeschränkungsbereich überprüfen

Vorlagentyp: NRAfD
3 SitzungenAbgelehnt

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Siedlungsbeschränkungsbereich überprüfen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten: 1. welche Flächen im Stadtgebiet, die derzeit im Siedlungsbeschränkungsbereich liegen, sich grundsätzlich für eine Wohnbebauung eignen; 2. wie viele Wohneinheiten auf den unter 1. genannten Flächen errichtet werden könnten; 3. welche Maßnahmen erforderlich wären, um die unter 1. genannten Flächen angemessen an die Verkehrsinfrastruktur (Straßen, ÖPNV) anzubinden; 4. welchen finanziellen und zeitlichen Aufwand die Umsetzung der unter 3. genannten Maßnahmen im Vergleich zur Verkehrserschließung neuer Stadtteile (wie z. B. Pfingstberg) erfordern würde. Begründung: Nach einer zehnjährigen Planungsphase wurde am 18.12.2007 vom zuständigen Ministerium (HMWVL) der Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Frankfurter Flughafens erlassen. Mit diesem Planfeststellungsbeschluss wurde die Genehmigung zum Bau der NW-Landebahn erteilt, die seit Oktober 2011 in Betrieb ist. Grundlage für den Planfeststellungsbeschluss waren die von der Fraport AG in Auftrag gegebenen Prognosen für die Entwicklung des Luftverkehrs, die von einem jährlichen Wachstum von etwa 2,5 Prozent in Frankfurt ausgingen. So wurde z.B. für das Jahr 2015 eine Anzahl von 628.000 Flugbewegungen prognostiziert, d.h. eine Zunahme gegenüber 2004 (477.000 Flugbewegungen) um 31,7 % (Gutachten G 8, S. 164). Tatsächlich fanden 2015 468.000 Flugbewegungen statt, d.h. gegenüber 2004 keine Zunahme, sondern vielmehr sogar eine Abnahme von etwa 2 %. Insgesamt lässt die Entwicklung eine Sättigungskinetik erkennen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die NW-Landebahn nicht benötigt wird, da der Luftverkehr auch langfristig auf dem bisherigen 3-Bahnen-System abgewickelt werden kann. Die Errichtung der NW-Landebahn hat nicht nur zu einer massiven Zunahme der Lärmbelastung für die südlichen Frankfurter Stadtteile geführt, sondern auch die Stadt Frankfurt in ihren Planungsmöglichkeiten extrem eingeschränkt. Aufgrund der Flughafenerweiterung wurden vom zuständigen Regierungspräsidium in Darmstadt große Teile der Stadt Frankfurt zu Siedlungsbeschränkungsbereichen erklärt. In diesen Bereichen ist die Ausweisung neuer Bauflächen für Wohnbebauung grundsätzlich nicht zulässig. Mit den Berichten B 392 vom 10.10.2014 und B 48 vom 02.02.2015 beantwortete der Magistrat Anfragen, die die Größe der durch die Siedlungsbeschränkung infolge der Flughafenerweiterung nicht mehr für Wohnungen überplanbaren Flächen zum Gegenstand hatten. Der Magistrat führte in seinen Berichten aus, dass das im Regionalen Flächennutzungsplan ausgewiesene Siedlungsbeschränkungsgebiet innerhalb der Stadtgrenzen knapp 6.700 ha umfasst, d.h. 27 % der Fläche der Stadt. Von diesen 6.700 ha sind etwa 1.670 ha bebaut, 5.030 ha unbebaut. Von den unbebauten Flächen sind 3.120 ha Waldflächen, 670 ha entfallen auf Verkehrs-, Schienen-, Freizeit- und Sportflächen. Die verbleibenden 1.240 ha Freifläche werden wie folgt genutzt: 120 ha Grünflächen, 320 ha wohnungsferne Gärten, 50 ha Friedhöfe, 210 ha Grünanlagen und Parkflächen, 540 ha landwirtschaftliche Flächen. Lässt man die als Friedhöfe genutzten Flächen außer Betracht, wären damit im Ergebnis bis zu 1.190 ha als Bauflächen für Wohnungen nutzbar. Ausgehend von der Bebauungsdichte des Riedbergs könnte auf den infolge der Siedlungsbeschränkung nicht überplanbaren Flächen Wohnraum für etwa 100.000 Bewohner geschaffen werden. Mit Wegfall der Siedlungsbeschränkung wäre damit das Problem der fehlenden Wohnbauflächen für die nächsten 30 Jahre gelöst. Hinzu kommt, dass die genannten Flächen ganz überwiegend in Stadtteilen mit vorhandener Verkehrsinfrastruktur liegen, d.h. die Verkehrsanbindung ist bereits vorhanden und wäre nur an der einen oder anderen Stelle zu ergänzen. Dies betrifft insbesondere die Flächen in Sachsenhausen-Süd und die landwirtschaftlichen Flächen im nördlichen Oberrad, die zwischen einer S-Bahn-Linie und einer Straßenbahnlinie liegen. Weiterhin liegen die Flächen teilweise in unmittelbarer Nähe zur EZB. Ein weiterer wesentlicher Aspekt spricht für die Entwicklung der genannten Flächen: ein Widerstand von Seiten der Wohnbevölkerung der betroffenen Stadtteile wäre nicht zu erwarten, da im Gegenzug die NW-Landebahn stillgelegt werden müsste. Zu dieser Stilllegung der NW-Landebahn als Voraussetzung für eine Wohnbebauung wären zwar erhebliche politische und rechtliche Hürden zu überwinden, jedoch sollte diese Möglichkeit im Hinblick auf die derzeitige und prognostizierte Wohnsituation einer genauen Prüfung unterzogen werden. Dies entspricht auch der Auffassung des Oberbürgermeisters, der in einem Interview mit der FR am 12.08.2016 hierzu ausführte: "Jeder Vorschlag ist erst einmal willkommen. Wohnen ist ein Grundbedürfnis ... Wir werden alle Vorschläge prüfen. Es wird kein Vorschlag weggewischt". Vor diesem Hintergrund soll der Magistrat beauftragt werden, zunächst die von der Siedlungsbeschränkung betroffenen Flächen im Hinblick auf ihre Eignung für eine Wohnbebauung zu prüfen. Hierbei ist vor allem auf die mögliche Anzahl von Wohneinheiten und der zeitliche und finanzielle Aufwand für eine Anbindung an die bestehende Verkehrsinfrastruktur zu prüfen. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Prüfung wäre dann in einem weiteren Schritt die Abwägung zwischen den Erfordernissen des Wohnungsbaus und dem Wunsch des Flughafenbetreibers nach weiterer Expansion des Luftverkehrs vorzunehmen.

Inhalt

Antrag vom 25.08.2016, NR 83

Betreff: Wohnungsbaupotenzial im Siedlungsbeschränkungsbereich überprüfen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten: 1. welche Flächen im Stadtgebiet, die derzeit im Siedlungsbeschränkungsbereich liegen, sich grundsätzlich für eine Wohnbebauung eignen; 2. wie viele Wohneinheiten auf den unter 1. genannten Flächen errichtet werden könnten; 3. welche Maßnahmen erforderlich wären, um die unter 1. genannten Flächen angemessen an die Verkehrsinfrastruktur (Straßen, ÖPNV) anzubinden; 4. welchen finanziellen und zeitlichen Aufwand die Umsetzung der unter 3. genannten Maßnahmen im Vergleich zur Verkehrserschließung neuer Stadtteile (wie z. B. Pfingstberg) erfordern würde.

Begründung: Nach einer zehnjährigen Planungsphase wurde am 18.12.2007 vom zuständigen Ministerium (HMWVL) der Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Frankfurter Flughafens erlassen. Mit diesem Planfeststellungsbeschluss wurde die Genehmigung zum Bau der NW-Landebahn erteilt, die seit Oktober 2011 in Betrieb ist. Grundlage für den Planfeststellungsbeschluss waren die von der Fraport AG in Auftrag gegebenen Prognosen für die Entwicklung des Luftverkehrs, die von einem jährlichen Wachstum von etwa 2,5 Prozent in Frankfurt ausgingen. So wurde z.B. für das Jahr 2015 eine Anzahl von 628.000 Flugbewegungen prognostiziert, d.h. eine Zunahme gegenüber 2004 (477.000 Flugbewegungen) um 31,7 % (Gutachten G 8, S. 164). Tatsächlich fanden 2015 468.000 Flugbewegungen statt, d.h. gegenüber 2004 keine Zunahme, sondern vielmehr sogar eine Abnahme von etwa 2 %. Insgesamt lässt die Entwicklung eine Sättigungskinetik erkennen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die NW-Landebahn nicht benötigt wird, da der Luftverkehr auch langfristig auf dem bisherigen 3-Bahnen-System abgewickelt werden kann. Die Errichtung der NW-Landebahn hat nicht nur zu einer massiven Zunahme der Lärmbelastung für die südlichen Frankfurter Stadtteile geführt, sondern auch die Stadt Frankfurt in ihren Planungsmöglichkeiten extrem eingeschränkt. Aufgrund der Flughafenerweiterung wurden vom zuständigen Regierungspräsidium in Darmstadt große Teile der Stadt Frankfurt zu Siedlungsbeschränkungsbereichen erklärt. In diesen Bereichen ist die Ausweisung neuer Bauflächen für Wohnbebauung grundsätzlich nicht zulässig. Mit den Berichten B 392 vom 10.10.2014 und B 48 vom 02.02.2015 beantwortete der Magistrat Anfragen, die die Größe der durch die Siedlungsbeschränkung infolge der Flughafenerweiterung nicht mehr für Wohnungen überplanbaren Flächen zum Gegenstand hatten. Der Magistrat führte in seinen Berichten aus, dass das im Regionalen Flächennutzungsplan ausgewiesene Siedlungsbeschränkungsgebiet innerhalb der Stadtgrenzen knapp 6.700 ha umfasst, d.h. 27 % der Fläche der Stadt. Von diesen 6.700 ha sind etwa 1.670 ha bebaut, 5.030 ha unbebaut. Von den unbebauten Flächen sind 3.120 ha Waldflächen, 670 ha entfallen auf Verkehrs-, Schienen-, Freizeit- und Sportflächen. Die verbleibenden 1.240 ha Freifläche werden wie folgt genutzt: 120 ha Grünflächen, 320 ha wohnungsferne Gärten, 50 ha Friedhöfe, 210 ha Grünanlagen und Parkflächen, 540 ha landwirtschaftliche Flächen. Lässt man die als Friedhöfe genutzten Flächen außer Betracht, wären damit im Ergebnis bis zu 1.190 ha als Bauflächen für Wohnungen nutzbar. Ausgehend von der Bebauungsdichte des Riedbergs könnte auf den infolge der Siedlungsbeschränkung nicht überplanbaren Flächen Wohnraum für etwa 100.000 Bewohner geschaffen werden. Mit Wegfall der Siedlungsbeschränkung wäre damit das Problem der fehlenden Wohnbauflächen für die nächsten 30 Jahre gelöst. Hinzu kommt, dass die genannten Flächen ganz überwiegend in Stadtteilen mit vorhandener Verkehrsinfrastruktur liegen, d.h. die Verkehrsanbindung ist bereits vorhanden und wäre nur an der einen oder anderen Stelle zu ergänzen. Dies betrifft insbesondere die Flächen in Sachsenhausen-Süd und die landwirtschaftlichen Flächen im nördlichen Oberrad, die zwischen einer S-Bahn-Linie und einer Straßenbahnlinie liegen. Weiterhin liegen die Flächen teilweise in unmittelbarer Nähe zur EZB. Ein weiterer wesentlicher Aspekt spricht für die Entwicklung der genannten Flächen: ein Widerstand von Seiten der Wohnbevölkerung der betroffenen Stadtteile wäre nicht zu erwarten, da im Gegenzug die NW-Landebahn stillgelegt werden müsste. Zu dieser Stilllegung der NW-Landebahn als Voraussetzung für eine Wohnbebauung wären zwar erhebliche politische und rechtliche Hürden zu überwinden, jedoch sollte diese Möglichkeit im Hinblick auf die derzeitige und prognostizierte Wohnsituation einer genauen Prüfung unterzogen werden. Dies entspricht auch der Auffassung des Oberbürgermeisters, der in einem Interview mit der FR am 12.08.2016 hierzu ausführte: "Jeder Vorschlag ist erst einmal willkommen. Wohnen ist ein Grundbedürfnis ... Wir werden alle Vorschläge prüfen. Es wird kein Vorschlag weggewischt". Vor diesem Hintergrund soll der Magistrat beauftragt werden, zunächst die von der Siedlungsbeschränkung betroffenen Flächen im Hinblick auf ihre Eignung für eine Wohnbebauung zu prüfen. Hierbei ist vor allem auf die mögliche Anzahl von Wohneinheiten und der zeitliche und finanzielle Aufwand für eine Anbindung an die bestehende Verkehrsinfrastruktur zu prüfen. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Prüfung wäre dann in einem weiteren Schritt die Abwägung zwischen den Erfordernissen des Wohnungsbaus und dem Wunsch des Flughafenbetreibers nach weiterer Expansion des Luftverkehrs vorzunehmen.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.08.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. August 2016 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.11.2016 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 4 · 26.09.2016
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 5 · 07.11.2016
TO I, TOP 7
Abgelehnt
Die Vorlage NR 83 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 8 · 17.11.2016
TO II, TOP 5
Abgelehnt
Die Vorlage NR 83 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme)

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Ortsbeiratssitzung