Sofortige Beendigung der Besetzung und Sanierung der Jordanstraße 3
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die sofortige Räumung und Sanierung der illegal besetzten Liegenschaft Jordanstraße 3. Dies ist notwendig, um die Nutzung des Gebäudes für Wohnzwecke zu ermöglichen und der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Jordanstraße — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
- Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße endlich umsetzen!17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Jordanstraße per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
- sofort alle rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, die zur Räumung der Liegenschaft Jordanstraße 3 notwendig sind;
- anschließend die Räumung der Liegenschaft Jordanstraße 3 umzusetzen und
- notwendige Sanierungsarbeiten zu beauftragen und das Gebäude wieder einer Wohnnutzung zuzuführen.
Begründung
Die illegale Besetzung des Gebäudes Jordanstraße 3 beeinträchtigt die Möglichkeit, das Gebäude sinnvoll weiterzuverwenden, und macht daher umgehende Maßnahmen notwendig. Die aktuelle Wohnungsknappheit erfordert eine gezielte Nutzung von Immobilien, um das Wohnungsangebot zu verbessern. Leerstand ist in diesem Kontext zu vermeiden. Die Besetzung der Liegenschaft Jordanstraße 3 ist illegal und verschärft die bestehende Problematik. Dieses Vorgehen ist nicht zu dulden, um die rechtmäßige Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen. Die Rücknahme der Strafanzeige durch die Dezernentin sendet ein völlig verkehrtes Signal aus und ist als Einladung zur Nachahmung zu interpretieren. Die Vorgehensweise der Dezernentin erschwert die rechtlichen Schritte zur Räumung erheblich. Die Dezernentin muss sich bewusst sein, dass die Stadt als Eigentümerin der Liegenschaft auch aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung finanziell in Anspruch genommen werden kann. Dies betrifft beispielsweise mögliche Schäden, die durch einen Brand aufgrund maroder Elektrik entstehen können. Angesichts der genannten Gründe sind unverzüglich Schritte zur Räumung der rechtswidrig besetzten Liegenschaft Jordanstraße 3 einzuleiten. Dies schließt jedoch nicht aus, parallel dazu einen Dialog mit den Besetzern mit dem Ziel der Räumung zu führen. Der schlechte bauliche Zustand des Gebäudes lässt derzeit eine Nutzung der Wohn- und Geschäftsflächen nicht zu. Aufgrund der angespannten Wohnungssituation sind umgehend Sanierungsarbeiten einzuleiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Dezember 2023 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)