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Fraport-Lärmbericht zurückweisen

Vorlagentyp: NRRÖMER
3 SitzungenAbgelehnt

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen Der Magistrat wird beauftragt, den Vorstand der Fraport AG aufzufordern, den am 19.12.2013 vorgelegten "Lärmschutzbericht" zurückzuziehen. Begründung: Am 19.12.2013 stellte die Fraport AG ihren aktuellen Lärmschutzbericht vor. Die Fraport AG führt hierzu in der entsprechenden Pressemitteilung aus: "Frankfurt internationaler Vorreiter in Sachen Schallschutz - Resonanz auf erste Ausgabe zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind" und weiter: "Der Bericht dokumentiert neben den aktuellen Messergebnissen der zurückliegenden Flugplanperiode eindrucksvoll, bei welchen Themen Fraport und die Partner allein im zurückliegenden Jahr weitere Erfolge erreichen konnten: Mit der, im Vergleich der europäischen Hubs einmaligen Anhebung des Anfluggleitwinkels auf die Landebahn Nordwest von 3 Grad auf 3,2 Grad seit Oktober 2012 konnte eine messbare Geräuschreduktion erreicht werden." Wer jedoch den Bericht liest, stellt fest, dass der Bericht zu einem völlig anderen Ergebnis kommt, als es die übliche Fraport-Lügenpropaganda vortäuscht. Zunächst wird in dem Bericht nur ein einziger Monat (!!) mit dem entsprechenden Vorjahres-Monat verglichen (Sept. 2012 vs. Sept. 2013). Es ist ganz offensichtlich, dass die Ergebnisse eines einzigen Monats (selbst wenn sie korrekt ausgewertet worden sein sollten) in keinem Fall als Hinweis auf die Wirksamkeit von Massnahmen des aktiven Schallschutzes gewertet werden können. Dies wird bereits daran erkennbar, dass die Anzahl der Flugbewegungen von 2012 auf 2013 um etwa ein Prozent zurückgegangen sind. Noch deutlicher wird die Aussagefähigkeit des Berichtes, wenn man die Betriebsrichtungsverteilung und die Bahnbelegung vergleicht: so wurden 2012 36,0 % der Landungen über die Bahn 25 R (d.h. die NW-Bahn bei BR 25) abgewickelt, in 2013 waren es 29,6 % (s. Abb. 1). Unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der Flugbewegungen bedeutet dies, dass 2013 im Vergleich zu 2012 etwa 18 % weniger Landungen über die südlichen Stadtteile Frankfurts abgewickelt wurden. Insoweit wäre grundsätzlich auch eine Reduzierung der Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden zu erwarten, die alleine auf die verminderte Anzahl von Überflügen zurückzuführen wäre und nichts mit den von Fraport behaupteten Lärmschutzmassnahmen zu tun hätte. Tatsächlich findet sich in den entsprechenden Lärmmessstationen keine Veränderung bzw. (im Fall Oberrad und Lerchesberg) ein um 1 dB(A) reduzierter Mittelungspegel (s. Abb. 2). Diese minimale Lärmminderung ist daher wohl ausschliesslich auf die deutliche Verminderung der Anzahl der Überflüge zurückzuführen. Völlig wertlos und unsinnig ist jedoch der Bericht nicht nur deshalb, weil der untersuchte Zeitraum von einem Monat viel zu kurz ist, um eine auch nur halbwegs valide Aussage treffen zu können, sondern auch deshalb, weil alle weiteren Angaben unterschlagen werden, die eine Bewertung ermöglichen. So fehlen z.B. sämtliche Informationen zum Flottenmix und zur anteiligen Flugroutenbelegung. Die Fluglärmbelastung ist jedoch ganz entscheidend vom jeweiligen Flugzeugtyp - bzw. in Summe vom Flottenmix - und von der Flugroutenbelegung abhängig. Ebenso unsinnig ist die Behauptung des zuständigen Fraport-Vorstands, mit der Anhebung des Anfluggleitwinkels von 3 Grad auf 3,2 Grad sei eine messbare Geräuschreduktion erreicht worden. Diese Behauptung ist nicht nur deshalb unsinnig, weil die Anzahl der Überflüge um ca. 18 % abgenommen hat, sondern auch deshalb, weil nicht angegeben wurde, wieviele der landenden Flugzeuge tatsächlich mit dem grössen Anflugwinkel angeflogen waren. Der Bericht enthält noch zahlreiche weitere Fehler bzw. fehlerhafte Bewertungen. Auf weitere Ausführungen wird verzichtet, da anhand der wenigen Beispiele erkennbar ist, dass der Bericht unwissenschaftlich und unseriös ist. Abb. 1 Verteilung der Flugbewegungen nach Bahn und Betriebsrichtung (Quelle: Fraport Lärschschutzbericht) Abb. 2 Ergebnisse der Lärmmessungen an den verschiedenen Lärmmessstationen (Quelle: Fraport Lärschschutzbericht)

Inhalt

Antrag vom 23.12.2013, NR 764

Betreff: Fraport-Lärmbericht zurückweisen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen Der Magistrat wird beauftragt, den Vorstand der Fraport AG aufzufordern, den am 19.12.2013 vorgelegten "Lärmschutzbericht" zurückzuziehen.

Begründung: Am 19.12.2013 stellte die Fraport AG ihren aktuellen Lärmschutzbericht vor. Die Fraport AG führt hierzu in der entsprechenden Pressemitteilung aus: "Frankfurt internationaler Vorreiter in Sachen Schallschutz - Resonanz auf erste Ausgabe zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind" und weiter: "Der Bericht dokumentiert neben den aktuellen Messergebnissen der zurückliegenden Flugplanperiode eindrucksvoll, bei welchen Themen Fraport und die Partner allein im zurückliegenden Jahr weitere Erfolge erreichen konnten: Mit der, im Vergleich der europäischen Hubs einmaligen Anhebung des Anfluggleitwinkels auf die Landebahn Nordwest von 3 Grad auf 3,2 Grad seit Oktober 2012 konnte eine messbare Geräuschreduktion erreicht werden." Wer jedoch den Bericht liest, stellt fest, dass der Bericht zu einem völlig anderen Ergebnis kommt, als es die übliche Fraport-Lügenpropaganda vortäuscht. Zunächst wird in dem Bericht nur ein einziger Monat (!!) mit dem entsprechenden Vorjahres-Monat verglichen (Sept. 2012 vs. Sept. 2013). Es ist ganz offensichtlich, dass die Ergebnisse eines einzigen Monats (selbst wenn sie korrekt ausgewertet worden sein sollten) in keinem Fall als Hinweis auf die Wirksamkeit von Massnahmen des aktiven Schallschutzes gewertet werden können. Dies wird bereits daran erkennbar, dass die Anzahl der Flugbewegungen von 2012 auf 2013 um etwa ein Prozent zurückgegangen sind. Noch deutlicher wird die Aussagefähigkeit des Berichtes, wenn man die Betriebsrichtungsverteilung und die Bahnbelegung vergleicht: so wurden 2012 36,0 % der Landungen über die Bahn 25 R (d.h. die NW-Bahn bei BR 25) abgewickelt, in 2013 waren es 29,6 % (s. Abb. 1). Unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der Flugbewegungen bedeutet dies, dass 2013 im Vergleich zu 2012 etwa 18 % weniger Landungen über die südlichen Stadtteile Frankfurts abgewickelt wurden. Insoweit wäre grundsätzlich auch eine Reduzierung der Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden zu erwarten, die alleine auf die verminderte Anzahl von Überflügen zurückzuführen wäre und nichts mit den von Fraport behaupteten Lärmschutzmassnahmen zu tun hätte. Tatsächlich findet sich in den entsprechenden Lärmmessstationen keine Veränderung bzw. (im Fall Oberrad und Lerchesberg) ein um 1 dB(A) reduzierter Mittelungspegel (s. Abb. 2). Diese minimale Lärmminderung ist daher wohl ausschliesslich auf die deutliche Verminderung der Anzahl der Überflüge zurückzuführen. Völlig wertlos und unsinnig ist jedoch der Bericht nicht nur deshalb, weil der untersuchte Zeitraum von einem Monat viel zu kurz ist, um eine auch nur halbwegs valide Aussage treffen zu können, sondern auch deshalb, weil alle weiteren Angaben unterschlagen werden, die eine Bewertung ermöglichen. So fehlen z.B. sämtliche Informationen zum Flottenmix und zur anteiligen Flugroutenbelegung. Die Fluglärmbelastung ist jedoch ganz entscheidend vom jeweiligen Flugzeugtyp - bzw. in Summe vom Flottenmix - und von der Flugroutenbelegung abhängig. Ebenso unsinnig ist die Behauptung des zuständigen Fraport-Vorstands, mit der Anhebung des Anfluggleitwinkels von 3 Grad auf 3,2 Grad sei eine messbare Geräuschreduktion erreicht worden. Diese Behauptung ist nicht nur deshalb unsinnig, weil die Anzahl der Überflüge um ca. 18 % abgenommen hat, sondern auch deshalb, weil nicht angegeben wurde, wieviele der landenden Flugzeuge tatsächlich mit dem grössen Anflugwinkel angeflogen waren. Der Bericht enthält noch zahlreiche weitere Fehler bzw. fehlerhafte Bewertungen. Auf weitere Ausführungen wird verzichtet, da anhand der wenigen Beispiele erkennbar ist, dass der Bericht unwissenschaftlich und unseriös ist. Abb. 1 Verteilung der Flugbewegungen nach Bahn und Betriebsrichtung (Quelle: Fraport Lärschschutzbericht) Abb. 2 Ergebnisse der Lärmmessungen an den verschiedenen Lärmmessstationen (Quelle: Fraport Lärschschutzbericht)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 02.01.2014

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Dezember 2013 brachte RÖMER diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.01.2014 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 26 · 16.01.2014
TO I, TOP 7
Abgelehnt
Die Vorlage NR 764 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkePiratenRömer
Sonstige:
Freie Wähler (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 27 · 28.01.2014
TO I, TOP 20
Abgelehnt
Die Vorlage NR 764 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkePiratenRömer1 Freie WählerÖkoLinX-ARL
Sonstige:
1 Freie Wähler (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: 1 FREIE WÄHLER (= Annahme) 1 FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 28 · 30.01.2014
TO II, TOP 14
Abgelehnt
Die Vorlage NR 764 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP2 Freie Wähler
Ablehnung:
SPD1 Freie WählerLinkePiratenRömerÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und 2 FREIE WÄHLER gegen SPD und 1 FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., 1 FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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