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Bauarbeiten auf dem Alten Flugplatz Bonames

Vorlagentyp: NRAfD
2 SitzungenAbgelehnt

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Begründung

Bonames Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. seine Bauarbeiten im Bereich des Alten Flugplatzes Bonames unverzüglich einzustellen; 2. für den Fall, dass er diese fortführen möchte, die vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Begründung: Die Medien berichteten kürzlich über die Planungen des Magistrats, eine Flüchtlingsunterkunft im Landschaftsschutzgebiet am Alten Flugplatz Bonames zu errichten. Die Entscheidung hierüber wurde offensichtlich im Magistrat bzw. durch Abstimmung einzelner Dezernate getroffen. Die Stadtverordnetenversammlung war an der Entscheidung nicht beteiligt. Nach den Bestimmungen der Grüngürtelverfassung wäre dies jedoch zwingend erforderlich gewesen. Die Verfassung regelt unter II 7. "Genehmigungen und Erlaubnisse von Vorhaben im GrünGürtel, die dieser Verfassung widersprechen, sind nur zu erteilen, wenn dies rechtlich zwingen geboten ist. Ausnahmen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung". Die zuständige Dezernentin soll sich laut FNP dahingehend geäußert haben, dass der Bau der Unterkünfte nicht zustimmungspflichtig sei, "weil wir nicht so sehr in die Natur eingreifen und es um eine befestigte Fläche geht". Diese Interpretation der Grüngürtelverfassung durch die zuständige Dezernentin ist mehr als fragwürdig. Zunächst ist ganz offensichtlich, dass das genannte Vorhaben eindeutig der Grüngürtelverfassung widerspricht. Eine Genehmigung für dieses Vorhaben bedarf daher sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Sinn der Verfassung in jedem Fall der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Die Bestimmungen der Grüngürtelverfassung machen dabei den Zustimmungsvorbehalt weder vom Umfang eines Eingriffes noch von anderen Faktoren - etwa der Beschaffenheit einer Fläche - abhängig. Darüber hinaus ist ohnehin fragwürdig, ob das Vorhaben selbst mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zulässig wäre. Die Grüngürtelverfassung erlaubt die Genehmigung von Vorhaben, die der Verfassung widersprechen nur in den Fällen, in denen dies rechtlich zwingend geboten ist. Diese Voraussetzung dürfte vorliegend nicht gegeben sein. Selbst wenn man von einer Verpflichtung der Stadt zur Unterbringung von Flüchtlingen oder von Personen, die durch Land zugewiesen werden, ausgeht, muss diese Unterbringung nicht zwingend an dem genannten Ort erfolgen, da alternative Flächen zur Verfügung stehen. Der Magistrat soll daher aufgefordert werden, die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen und nur nach vorheriger Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung wieder aufzunehmen. Die Stadtverordnetenversammlung wird dann in jedem Fall vor einer Zustimmung zu prüfen haben, ob die in der Grüngürtelverfassung genannten Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.

Inhalt

Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 05.04.2016, NR 6

Betreff: Bauarbeiten auf dem Alten Flugplatz Bonames Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. seine Bauarbeiten im Bereich des Alten Flugplatzes Bonames unverzüglich einzustellen; 2. für den Fall, dass er diese fortführen möchte, die vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.

Begründung: Die Medien berichteten kürzlich über die Planungen des Magistrats, eine Flüchtlingsunterkunft im Landschaftsschutzgebiet am Alten Flugplatz Bonames zu errichten. Die Entscheidung hierüber wurde offensichtlich im Magistrat bzw. durch Abstimmung einzelner Dezernate getroffen. Die Stadtverordnetenversammlung war an der Entscheidung nicht beteiligt. Nach den Bestimmungen der Grüngürtelverfassung wäre dies jedoch zwingend erforderlich gewesen. Die Verfassung regelt unter II 7. "Genehmigungen und Erlaubnisse von Vorhaben im GrünGürtel, die dieser Verfassung widersprechen, sind nur zu erteilen, wenn dies rechtlich zwingen geboten ist. Ausnahmen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung". Die zuständige Dezernentin soll sich laut FNP dahingehend geäußert haben, dass der Bau der Unterkünfte nicht zustimmungspflichtig sei, "weil wir nicht so sehr in die Natur eingreifen und es um eine befestigte Fläche geht". Diese Interpretation der Grüngürtelverfassung durch die zuständige Dezernentin ist mehr als fragwürdig. Zunächst ist ganz offensichtlich, dass das genannte Vorhaben eindeutig der Grüngürtelverfassung widerspricht. Eine Genehmigung für dieses Vorhaben bedarf daher sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Sinn der Verfassung in jedem Fall der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Die Bestimmungen der Grüngürtelverfassung machen dabei den Zustimmungsvorbehalt weder vom Umfang eines Eingriffes noch von anderen Faktoren - etwa der Beschaffenheit einer Fläche - abhängig. Darüber hinaus ist ohnehin fragwürdig, ob das Vorhaben selbst mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zulässig wäre. Die Grüngürtelverfassung erlaubt die Genehmigung von Vorhaben, die der Verfassung widersprechen nur in den Fällen, in denen dies rechtlich zwingend geboten ist. Diese Voraussetzung dürfte vorliegend nicht gegeben sein. Selbst wenn man von einer Verpflichtung der Stadt zur Unterbringung von Flüchtlingen oder von Personen, die durch Land zugewiesen werden, ausgeht, muss diese Unterbringung nicht zwingend an dem genannten Ort erfolgen, da alternative Flächen zur Verfügung stehen. Der Magistrat soll daher aufgefordert werden, die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen und nur nach vorheriger Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung wieder aufzunehmen. Die Stadtverordnetenversammlung wird dann in jedem Fall vor einer Zustimmung zu prüfen haben, ob die in der Grüngürtelverfassung genannten Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 06.04.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. April 2016 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.04.2016 im OBR 12 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 1 · 14.04.2016
TO I, TOP 12
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 6 auf die Tagesordnung der 1. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 6 wird abgelehnt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schubring, Trinklein, Dr. Dr. Rahn, Stock, Förster, Kliehm, Wolfgang Hübner, Reschke, Oesterling und Zieran sowie von Stadträtin Heilig und Stadträtin Prof. Dr. Birkenfeld dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFrankfurter
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FRAKTION
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung der Dringlichkeit); FRAKTION (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme)

OBR 12
Sitzung 1 · 29.04.2016
TO I, TOP 17
Abgelehnt
Die Vorlage NR 6 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Ortsbeiratssitzung