Stellen für Beauftragte für Barrierefreiheit im Planungs- und im Verkehrsdezernat schaffen
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Buchrainplatz — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Begrünungs- und Entsiegelungsoffensive für den Buchrainplatz21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Buslinie 81 bis zur Haltestelle „Mühlberg" verlängern21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Behinderungen der Straßenbahnlinien 15 und 16 durch falsch abgestellte Fahrzeuge in der Offenbacher Landstraße21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Buchrainplatz per E-MailBegründung
Beauftragte für Barrierefreiheit im Planungs- und im Verkehrsdezernat schaffen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 146 vom 23.08.2013, Haushalt 2014 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2014-2017. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4004, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Planungs- und im Verkehrsdezernat je eine Planstelle für Beauftragte für Barrierefreiheit zu schaffen. Begründung: Die Fehlplanungen am Bahnhof Rödelheim seitens der DB AG aber auch seitens der städtischen Verwaltung sowie am Buchrainplatz machen deutlich, dass es in Frankfurt in Sachen Barrierefreiheit sehr wohl einen Nachholbedarf gibt. Die bisherigen Personalstrukturen reichen nicht aus, sowohl eine fehlerfreie Planung als auch eine fehlerfreie Umsetzung zu gewährleisten. Daher ist es notwendig, dass es sowohl bei der Planung als auch bei der Bauüberwachung Stellen für hauptamtliche Beauftragte für Barrierefreiheit gibt, die möglichst mit Personen aus dem Kreis der Betroffenen besetzt sein sollten. Der Magistrat muss sicherstellen, dass die bestehenden Standards für einen barrierefreien öffentlichen Straßenraum (DIN 32984, Leitfaden ‚unbehinderte Mobilität' der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung; Arbeitsplan ‚Barrierefreiheit für Frankfurt') bei Neu- und Umbauvorhaben endlich konsequent umgesetzt werden. Des Weiteren sind die gültigen Vorschriften zum barrierefreien Bauen umfassend und konsequent auf Neubauten anzuwenden sowie in Bestandsgebäuden nachzubessern. Dies gilt es ab der Konzeptions- bis zur Realisierungsphase zu beachten und umzusetzen. Ämter müssen hierbei zugunsten nachhaltiger Stadtentwicklung eine Kontrollfunktion ausüben. Das notwendige, umfassende Fachwissen muss in den zuständigen städtischen Behörden und bei planenden und ausführenden Firmen aufgebaut werden. Zusätzlich sind Planungen und Bauausführung durch zertifizierte Sachverständige für barrierefreies Bauen zu begutachten. Hierfür ist es notwendig, dass in den betroffenen Dezernaten Beauftragte für Barrierefreiheit eingestellt werden, die die offensichtlich notwendige Kontrollfunktion ausüben.
Inhalt
Antrag vom 13.08.2013, NR 674
Betreff: Stellen für Beauftragte für Barrierefreiheit im Planungs- und im Verkehrsdezernat schaffen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 146 vom 23.08.2013, Haushalt 2014 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2014-2017. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4004, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, im Planungs- und im Verkehrsdezernat je eine Planstelle für Beauftragte für Barrierefreiheit zu schaffen.
Begründung: Die Fehlplanungen am Bahnhof Rödelheim seitens der DB AG aber auch seitens der städtischen Verwaltung sowie am Buchrainplatz machen deutlich, dass es in Frankfurt in Sachen Barrierefreiheit sehr wohl einen Nachholbedarf gibt. Die bisherigen Personalstrukturen reichen nicht aus, sowohl eine fehlerfreie Planung als auch eine fehlerfreie Umsetzung zu gewährleisten. Daher ist es notwendig, dass es sowohl bei der Planung als auch bei der Bauüberwachung Stellen für hauptamtliche Beauftragte für Barrierefreiheit gibt, die möglichst mit Personen aus dem Kreis der Betroffenen besetzt sein sollten. Der Magistrat muss sicherstellen, dass die bestehenden Standards für einen barrierefreien öffentlichen Straßenraum (DIN 32984, Leitfaden 'unbehinderte Mobilität' der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung; Arbeitsplan 'Barrierefreiheit für Frankfurt') bei Neu- und Umbauvorhaben endlich konsequent umgesetzt werden. Des Weiteren sind die gültigen Vorschriften zum barrierefreien Bauen umfassend und konsequent auf Neubauten anzuwenden sowie in Bestandsgebäuden nachzubessern. Dies gilt es ab der Konzeptions- bis zur Realisierungsphase zu beachten und umzusetzen. Ämter müssen hierbei zugunsten nachhaltiger Stadtentwicklung eine Kontrollfunktion ausüben. Das notwendige, umfassende Fachwissen muss in den zuständigen städtischen Behörden und bei planenden und ausführenden Firmen aufgebaut werden. Zusätzlich sind Planungen und Bauausführung durch zertifizierte Sachverständige für barrierefreies Bauen zu begutachten. Hierfür ist es notwendig, dass in den betroffenen Dezernaten Beauftragte für Barrierefreiheit eingestellt werden, die die offensichtlich notwendige Kontrollfunktion ausüben.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.08.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. August 2013 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.12.2013 im Verkehrsausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Beratung der Vorlage NR 674); CDU, GRÜNE und Piraten (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) FDP und NPD (= Ablehnung) Aktenzeichen: 114