Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Verkauf des Grundstücks OttoFleckSchneise 6 an den Deutschen Fußball-Bund
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenBegründung
Akteneinsichtsausschusses zum Verkauf des Grundstücks Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fußball-Bund Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Veräußerung des Grundstückes Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) (M 220 vom 22.12.2003, beschlossen am 29.01.2004 - § 6751) sowie der Pachtvertrag über das genannte Grundstück, auf den in der Vorlage M 220 Bezug genommen wird. Begründung: Mit der Vorlage M 220 vom 22.12.2003 beantragte der Magistrat den Verkauf des städtischen Grundstücks Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fußballbund (DFB). Die Vorlage wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2004 angenommen (§ 6751). Das genannte Grundstück wurde vom DFB bis zu diesem Zeitpunkt auf Basis eines Erbpachtvertrages genutzt. Der Erbpachtzins wurde im Jahr 2002 auf der Basis eines Grundstückspreises von € 50,00 pro qm neu festgesetzt. Dieser Grundstückspreis wurde auf der Basis der Nutzung des Areals durch den DFB als angemessen bezeichnet. Der seinerzeit vom DFB der Stadt angebotene Kaufpreis liegt bei über € 300,00 und damit deutlich über dem als Basis für den Pachtvertrag angesetzten Preis. Der Vorlage ist jedoch nicht zu entnehmen, aus welchen Gründen der DFB freiwillig (!) einen um den Faktor sechs höheren als den von der Stadt Frankfurt ermittelten Betrag zu zahlen bereit war. Die Vorlage vermerkt nur, dass es sich um eine "für die Stadt finanziell günstigere Alternative" handelt. In jedem Fall steht damit fest, dass ein Grundstückspreis von € 300,00 pro qm sowohl vom DFB als auch von der Stadt Frankfurt für das Grundstück an der Otto-Fleck-Schneise für die durch den DFB vorgesehene Nutzung als angemessen betrachtet wurde. Dagegen wurde im Jahr 2014 ein Pachtvertrag zwischen dem DFB und der Stadt Frankfurt am Main für einen Teil des Rennbahnareals geschlossen. In diesem Vertrag wurde ein Pachtzins auf der Basis eines Grundstückspreises von € 50,00 festgesetzt und vom Magistrat als angemessen bezeichnet. Zur Aufklärung dieser Unstimmigkeiten ist eine Akteneinsicht erforderlich. Vorzulegen sind daher v.a. folgende Unterlagen: 1. der Pachtvertrag (unbekannten Datums), auf den sich die Vorlage M 220 vom 22.12.2003 bezieht; 2. den Schriftwechsel und die Aktennotizen, die dem Abschluss des unter 1. genannten Vertrages vorausgingen; 3. der Kaufvertrag (unbekannten Datums) über das genannte Grundstück in der Otto-Fleck-Schneise; 4. den Schriftwechsel und die Aktennotizen, die dem Abschluss des unter 3. genannten Kaufvertrages vorausgingen; 5. sämtliche Unterlagen, aus denen sich die vom Magistrat vorgenommene Wertermittlung des Grundstücks in der Otto-Fleck-Schneise sowohl im Hinblick auf den seinerzeit abgeschlossenen Pacht- als auch den Kaufvertrag ergibt; 6. sämtliche Unterlagen, aus denen sich die zwischen dem DFB und der Stadt Frankfurt am Main vereinbarten Nutzungsbeschränkungen für das Grundstück Otto-Fleck-Schneise ergeben; 7. sämtliche Unterlagen, aus denen sich die vom Magistrat vorgenommene Wertermittlung des Grundstücks auf dem Rennbahnareal ergibt; 8. sämtliche Unterlagen, aus denen sich die zwischen dem DFB und der Stadt Frankfurt am Main vereinbarten Nutzungsbeschränkungen für das Grundstück auf dem Rennbahnareal ergeben; 9. sämtliche Unterlagen, aus denen sich ergibt, ob und in welcher Weise der Magistrat die Einhaltung der im Pacht- bzw. Kaufvertrag vereinbarten Nutzungsbeschränkungen überwacht hat.
Inhalt
Antrag vom 01.04.2016, NR 4
Betreff: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Verkauf des Grundstücks Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fußball-Bund Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Veräußerung des Grundstückes Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) (M 220 vom 22.12.2003, beschlossen am 29.01.2004 - § 6751) sowie der Pachtvertrag über das genannte Grundstück, auf den in der Vorlage M 220 Bezug genommen wird.
Begründung: Mit der Vorlage M 220 vom 22.12.2003 beantragte der Magistrat den Verkauf des städtischen Grundstücks Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fußballbund (DFB). Die Vorlage wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2004 angenommen (§ 6751). Das genannte Grundstück wurde vom DFB bis zu diesem Zeitpunkt auf Basis eines Erbpachtvertrages genutzt. Der Erbpachtzins wurde im Jahr 2002 auf der Basis eines Grundstückspreises von € 50,00 pro qm neu festgesetzt. Dieser Grundstückspreis wurde auf der Basis der Nutzung des Areals durch den DFB als angemessen bezeichnet. Der seinerzeit vom DFB der Stadt angebotene Kaufpreis liegt bei über € 300,00 und damit deutlich über dem als Basis für den Pachtvertrag angesetzten Preis. Der Vorlage ist jedoch nicht zu entnehmen, aus welchen Gründen der DFB freiwillig (!) einen um den Faktor sechs höheren als den von der Stadt Frankfurt ermittelten Betrag zu zahlen bereit war. Die Vorlage vermerkt nur, dass es sich um eine "für die Stadt finanziell günstigere Alternative" handelt. In jedem Fall steht damit fest, dass ein Grundstückspreis von € 300,00 pro qm sowohl vom DFB als auch von der Stadt Frankfurt für das Grundstück an der Otto-Fleck-Schneise für die durch den DFB vorgesehene Nutzung als angemessen betrachtet wurde. Dagegen wurde im Jahr 2014 ein Pachtvertrag zwischen dem DFB und der Stadt Frankfurt am Main für einen Teil des Rennbahnareals geschlossen. In diesem Vertrag wurde ein Pachtzins auf der Basis eines Grundstückspreises von € 50,00 festgesetzt und vom Magistrat als angemessen bezeichnet. Zur Aufklärung dieser Unstimmigkeiten ist eine Akteneinsicht erforderlich. Vorzulegen sind daher v.a. folgende Unterlagen: 1. der Pachtvertrag (unbekannten Datums), auf den sich die Vorlage M 220 vom 22.12.2003 bezieht; 2. den Schriftwechsel und die Aktennotizen, die dem Abschluss des unter 1. genannten Vertrages vorausgingen; 3. der Kaufvertrag (unbekannten Datums) über das genannte Grundstück in der Otto-Fleck-Schneise; 4. den Schriftwechsel und die Aktennotizen, die dem Abschluss des unter 3. genannten Kaufvertrages vorausgingen; 5. sämtliche Unterlagen, aus denen sich die vom Magistrat vorgenommene Wertermittlung des Grundstücks in der Otto-Fleck-Schneise sowohl im Hinblick auf den seinerzeit abgeschlossenen Pacht- als auch den Kaufvertrag ergibt; 6. sämtliche Unterlagen, aus denen sich die zwischen dem DFB und der Stadt Frankfurt am Main vereinbarten Nutzungsbeschränkungen für das Grundstück Otto-Fleck-Schneise ergeben; 7. sämtliche Unterlagen, aus denen sich die vom Magistrat vorgenommene Wertermittlung des Grundstücks auf dem Rennbahnareal ergibt; 8. sämtliche Unterlagen, aus denen sich die zwischen dem DFB und der Stadt Frankfurt am Main vereinbarten Nutzungsbeschränkungen für das Grundstück auf dem Rennbahnareal ergeben; 9. sämtliche Unterlagen, aus denen sich ergibt, ob und in welcher Weise der Magistrat die Einhaltung der im Pacht- bzw. Kaufvertrag vereinbarten Nutzungsbeschränkungen überwacht hat.Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 06.04.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. April 2016 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)