Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Bauvorhaben auf dem Alten Flugplatz Bonames
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
Akteneinsichtsausschusses zum Bauvorhaben auf dem Alten Flugplatz Bonames Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist das Bauvorhaben des Magistrats auf dem Alten Flugplatz Bonames (temporäre Unterkünfte für Asylbewerber). Begründung: Am 09.03.2016 informierte der Magistrat über das PIA über die von ihm geplante Übergangsunterkunft für Flüchtlinge auf dem Alten Flugplatz Bonames. Nach Angaben des Magistrats sollten auf dem Vorplatz des Hangars und auf der benachbarten Wiese acht Wohneinheiten in modularer Bauweise "für insgesamt 350 Personen" errichtet werden. Kritisiert wird das Vorhaben u.a. vom zuständigen Ortsbeirat, den betroffenen Anwohnern, Nutzern des Kleingartenvereins Bonames und dem Naturschutzbeirat der Stadt Frankfurt am Main. Letzterer kritisierte insbesondere die Eingriffe in das Naturschutzgebiet und die möglichen negativen Auswirkungen des Bauvorhabens auf Belange des Naturschutzes. Nach Presseberichten wurde am 06.05.2016 von Verwaltungsgericht Frankfurt ein Eilantrag betroffener Bürger, der sich gegen das Bauvorhaben richtete, abgewiesen. In diesem Zusammenhang habe das Gericht ausgeführt, dass der Magistrat eine Baugenehmigung "für die temporäre Errichtung einer mobilen Unterkunft in Holzrahmenbauweise als Anlage für soziale Zwecke - Unterbringung von maximal 672 Asylsuchenden" erteilt habe, die bis Ende 2018 befristet ist. Dies steht in deutlichem Widerspruch zu den bisherigen Ausführungen des Magistrats. Zur Aufklärung des gesamten Sachverhalts ist nunmehr eine Akteneinsicht erforderlich. Vorzulegen sind daher v.a. folgende Unterlagen: 1. der Bauantrag des Magistrats mit sämtlichen Anlagen; 2. die Baugenehmigung mit sämtlichen Anlagen; 3. sämtliche Unterlagen, die sich auf die Prüfung naturschutzrechtlicher Belange beziehen; 4. den Schriftwechsel mit dem Naturschutzbeirat, der unteren Naturschutzbehörde und anderen Naturschutzorganisationen; 5. den gesamten Schriftwechsel des zitierten Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt.
Inhalt
Antrag vom 10.05.2016, NR 30
Betreff: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Bauvorhaben auf dem Alten Flugplatz Bonames Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist das Bauvorhaben des Magistrats auf dem Alten Flugplatz Bonames (temporäre Unterkünfte für Asylbewerber).
Begründung: Am 09.03.2016 informierte der Magistrat über das PIA über die von ihm geplante Übergangsunterkunft für Flüchtlinge auf dem Alten Flugplatz Bonames. Nach Angaben des Magistrats sollten auf dem Vorplatz des Hangars und auf der benachbarten Wiese acht Wohneinheiten in modularer Bauweise "für insgesamt 350 Personen" errichtet werden. Kritisiert wird das Vorhaben u.a. vom zuständigen Ortsbeirat, den betroffenen Anwohnern, Nutzern des Kleingartenvereins Bonames und dem Naturschutzbeirat der Stadt Frankfurt am Main. Letzterer kritisierte insbesondere die Eingriffe in das Naturschutzgebiet und die möglichen negativen Auswirkungen des Bauvorhabens auf Belange des Naturschutzes. Nach Presseberichten wurde am 06.05.2016 von Verwaltungsgericht Frankfurt ein Eilantrag betroffener Bürger, der sich gegen das Bauvorhaben richtete, abgewiesen. In diesem Zusammenhang habe das Gericht ausgeführt, dass der Magistrat eine Baugenehmigung "für die temporäre Errichtung einer mobilen Unterkunft in Holzrahmenbauweise als Anlage für soziale Zwecke - Unterbringung von maximal 672 Asylsuchenden" erteilt habe, die bis Ende 2018 befristet ist. Dies steht in deutlichem Widerspruch zu den bisherigen Ausführungen des Magistrats. Zur Aufklärung des gesamten Sachverhalts ist nunmehr eine Akteneinsicht erforderlich. Vorzulegen sind daher v.a. folgende Unterlagen: 1. der Bauantrag des Magistrats mit sämtlichen Anlagen; 2. die Baugenehmigung mit sämtlichen Anlagen; 3. sämtliche Unterlagen, die sich auf die Prüfung naturschutzrechtlicher Belange beziehen; 4. den Schriftwechsel mit dem Naturschutzbeirat, der unteren Naturschutzbehörde und anderen Naturschutzorganisationen; 5. den gesamten Schriftwechsel des zitierten Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 11.05.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Mai 2016 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Aufnahme auf Tagesordnung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: H i n w e i s: Die AfD-Fraktion hat die Vorlage NR 30 im Anschluss an die Sitzung zurückgezogen. Aktenzeichen: 00 34 1