Kinder kostenlos mitnehmen!
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf den RMV hinzuwirken, dass Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren im RMV-Gebiet und in den Übergangstarifgebieten kostenlos fahren, sofern sie von einer Person mit gültiger Fahrkarte begleitet werden. Begründung: Dass die Preise des RMV grundsätzlich zu teuer sind, ist inzwischen auch in Frankfurts Regierungsparteien angekommen. So verhandelt der Verkehrsdezernent momentan bspw. für ein verbilligtes Senior*innen-Ticket mit dem RMV. Deutlich wird dabei immer wieder, dass nur eine grundsätzliche Lösung wie die solidarische Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) das Ziel der Verkehrswende für Frankfurt konsequent verfolgt. Nur durch eine solidarische, benutzer*innenunabhängige Form der Finanzierung wird zum einen allen Menschen in der Stadt gleichberechtigt Zugang zur Mobilität ermöglicht. Zum zweiten wird eine ökologische Verkehrswende in Frankfurt umgesetzt, die weg vom Auto und hin zum öffentlichen Personennahverkehr verläuft. Dafür müssen den RMV-Tarifen im ersten Schritt die Preisspitzen genommen werden. Ein Schritt ist die kostenlose Beförderung von Kindern bis 14 Jahren in Begleitung einer Person mit gültiger Fahrkarte. Wenn zum Beispiel ein Vater mit seinen drei Kindern zwischen sechs und zehn Jahren aus Bornheim in das neue historische Museum fahren will, bezahlt er dafür 15,70 Euro (jeweils für zwei Einzelfahrscheine pro Person). Die Gruppentageskarte für 11,30 Euro ist zwar eine günstigere Option - allerdings immer noch wesentlich teurer als die Fahrt mit dem Auto. Für die acht Kilometer hin und zurück fallen weniger als ein Euro für Benzin an und selbst bei vier Stunden Parkgebühren im Parkhaus Dom/Römer à zwei Euro die Stunde bezahlt der Vater insgesamt weniger als neun Euro. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind damit preislich nicht konkurrenzfähig zum Auto. Mit einer Mitnahmeregelung bis 14 Jahren würde zumindest der Parkhausaufenthalt ab drei Stunden teurer als der ÖPNV und führt somit zum Umsteigen auf Bus und Bahnen.
Inhalt
Antrag vom 04.04.2017, NR 300
Betreff: Kinder kostenlos mitnehmen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf den RMV hinzuwirken, dass Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren im RMV-Gebiet und in den Übergangstarifgebieten kostenlos fahren, sofern sie von einer Person mit gültiger Fahrkarte begleitet werden.
Begründung: Dass die Preise des RMV grundsätzlich zu teuer sind, ist inzwischen auch in Frankfurts Regierungsparteien angekommen. So verhandelt der Verkehrsdezernent momentan bspw. für ein verbilligtes Senior*innen-Ticket mit dem RMV. Deutlich wird dabei immer wieder, dass nur eine grundsätzliche Lösung wie die solidarische Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) das Ziel der Verkehrswende für Frankfurt konsequent verfolgt. Nur durch eine solidarische, benutzer*innenunabhängige Form der Finanzierung wird zum einen allen Menschen in der Stadt gleichberechtigt Zugang zur Mobilität ermöglicht. Zum zweiten wird eine ökologische Verkehrswende in Frankfurt umgesetzt, die weg vom Auto und hin zum öffentlichen Personennahverkehr verläuft. Dafür müssen den RMV-Tarifen im ersten Schritt die Preisspitzen genommen werden. Ein Schritt ist die kostenlose Beförderung von Kindern bis 14 Jahren in Begleitung einer Person mit gültiger Fahrkarte. Wenn zum Beispiel ein Vater mit seinen drei Kindern zwischen sechs und zehn Jahren aus Bornheim in das neue historische Museum fahren will, bezahlt er dafür 15,70 Euro (jeweils für zwei Einzelfahrscheine pro Person). Die Gruppentageskarte für 11,30 Euro ist zwar eine günstigere Option - allerdings immer noch wesentlich teurer als die Fahrt mit dem Auto. Für die acht Kilometer hin und zurück fallen weniger als ein Euro für Benzin an und selbst bei vier Stunden Parkgebühren im Parkhaus Dom/Römer à zwei Euro die Stunde bezahlt der Vater insgesamt weniger als neun Euro. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind damit preislich nicht konkurrenzfähig zum Auto. Mit einer Mitnahmeregelung bis 14 Jahren würde zumindest der Parkhausaufenthalt ab drei Stunden teurer als der ÖPNV und führt somit zum Umsteigen auf Bus und Bahnen.Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 05.04.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. April 2017 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.06.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)