Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Aus der im vorhandenem Datenmaterial recherchierter Antwort des Magistrats( B625 vom 10.08.01) auf die entsprechende Anfrage der PDS- Fraktion ( vom 24.04.01 ) geht hervor, dass die vom Flughafen ausgehende Verschmutzung der Luft im Rhein- Main- Gebiet erheblich ist. Für eine quantitative Bewertung der vom Flughafen ausgehende Luftverunreinigungen reichen die bisher erhobenen Daten jedoch bei weitem nicht aus. Die von der Hessischen Landesanstalt auf dem Flughafengelände durchgeführten Messungen haben lediglich kursorischen Charakter und können nur als erste Hinweise auf die erhebliche Auswirkung des Flughafens auf die Luftqualität im Rhein- Main- Gebiet gewertet werden. Die kontinuierlichen Messungen im Messnetz der Hessischen Landesanstalt für Geologie und Umwelt sind aufgrund der Lage der Messpunkte nicht geeignet, den Beitrag des Flughafens aus den Luftmissionen herauszufiltern. Unseres Erachtens ist hier die kontinuierliche Messung der in der Antwort des Magistrats genannten Komponenten an mindesten sechs Standorten, auch um den Flughafen herum erforderlich. Die Anzahl der Standorte ergibt sich aus der räumlichen Nähe des Flughafens zu den Autobahnen mit ihren ähnlich gearteten Emissionen.
Inhalt
Antrag vom 24.10.2001, NR 297
Betreff: Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, in den zuständigen Gremien der FRAPORT AG daraufhin zuwirken, dass die FRAPORT AG in Zusammenarbeit mit der Hessischen Landesanstalt für Geologie und Umwelt ein Messnetz zur quantitativen Erfassung der vom Flughafen ausgehenden Luftverunreinigungen aufbaut.
Begründung:
Aus der im vorhandenem Datenmaterial recherchierter Antwort des Magistrats( B625 vom 10.08.01) auf die entsprechende Anfrage der PDS- Fraktion ( vom 24.04.01 ) geht hervor, dass die vom Flughafen ausgehende Verschmutzung der Luft im Rhein- Main- Gebiet erheblich ist.
Für eine quantitative Bewertung der vom Flughafen ausgehende Luftverunreinigungen reichen die bisher erhobenen Daten jedoch bei weitem nicht aus. Die von der Hessischen Landesanstalt auf dem Flughafengelände durchgeführten Messungen haben lediglich kursorischen Charakter und können nur als erste Hinweise auf die erhebliche Auswirkung des Flughafens auf die Luftqualität im Rhein- Main- Gebiet gewertet werden. Die kontinuierlichen Messungen im Messnetz der Hessischen Landesanstalt für Geologie und Umwelt sind aufgrund der Lage der Messpunkte nicht geeignet, den Beitrag des Flughafens aus den Luftmissionen herauszufiltern. Unseres Erachtens ist hier die kontinuierliche Messung der in der Antwort des Magistrats genannten Komponenten an mindesten sechs Standorten, auch um den Flughafen herum erforderlich. Die Anzahl der Standorte ergibt sich aus der räumlichen Nähe des Flughafens zu den Autobahnen mit ihren ähnlich gearteten Emissionen.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.08.2001, B 625
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Oktober 2001 brachte PDS diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 4. März 2002 mit dem Bericht B 241. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 19 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- BFolgeB 1378 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 442 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 452 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 771 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 477 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 217 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebietb) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 685 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 163 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 90 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 91 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 120 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und FDP gegen SPD (= Annahme) und GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Enthaltung) zu 3. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 625 = Kenntnis, NR 297 und NR 350 = Ablehnung) PDS (B 625 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 297 und NR 350 = Annahme) BFF (NR 350 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 625 = Zurückweisung, NR 297 und NR 350 = Annahme) E.L. (B 625 = Kenntnis, NR 397 und NR 350 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, REP und E.L. gegen SPD, FAG und PDS (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) sowie PDS und E.L. (= Annahme); FAG (= Enthaltung) zu 3. SPD, GRÜNE, FAG, PDS, BFF und E.L. gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung)