Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 10.08.2001, B 625
Betreff:
Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main- Gebiet
Vorgang:
A 5 PDS
Luftschadstoffbelastungen durch Flugverkehr im Bereich des Flughafens Frankfurt am Main
- Immissionen Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie hat in der Zeit vom August 1997 bis August 1998 ein umfangreiches Messprogramm zur Erfassung der lufthygienischen Situation in mehreren für den Flughafenbetrieb charakteristischen Bereichen des Flughafengeländes durchgeführt. Die Messungen wurden an drei Messpunkten quasikontinuierlich (2 Wochen Messung, 4 Wochen Pause) durchgeführt:
- Messpunkt 1: Versorgungsgebäude an der Rollbahn A
- Messpunkt 2: Zwischen den parallelen Start- und Landebahnen Nord und Süd
- Messpunkt 3: An der Startbahn West, gegenüber der Feuerwache West Ergebnisse der Luftmessungen auf dem Flughafengelände 1997-1998 Komponente Einheit Kenn-größe Mess- punkt 1 Mess- punkt 2 Mess- punkt 3 Messpunkte 1-3 Durchschnitt Schwefeldioxid µg/m³ I1 I2 10 33 10 52 6 28 9 41 Kohlenmonoxid mg/m³ I1 I2 0,7 2,2 0,6 2,1 0,4 1,2 0,6 1,9 Stickstoffmonoxid µg/m³ I1 I2 55 258 48 336 29 206 44 268 Stickstoffdioxid µg/m³ I1 I2 65 151 47 139 37 101 50 135 Ozon µg/m³ I1 I2 32 122 39 148 38 137 36 136 Schwebstaub µg/m³ I1 I2 30 86 27 75 22 66 26 78 Ruß µg/m³ I1 I2 3,9 13,3 3,4 15,2 2,0 8,4 3,1 12,8 Benzol µg/m³ I1 I2 3,1 11,8 3,1 12,9 2,1 8,0 2,8 11,2 I1= arithmetischer Jahresmittelwert (Langzeitbelastung) I2= 98%-Wert (Kurzzeit- oder Spitzenbelastung, der 98 %-Wert ist der Wert, der höchstens von 2 % aller Messwerte überschritten wird) Die durchgeführten Messungen dokumentieren eine unterschiedliche Belastungssituation an den drei Messpunkten. Die höchsten Immissionen wurden am Messpunkt 1, im Bereich des Vorfeldes, ermittelt. Zwischen den beiden Parallelbahnen und an der Startbahn West war die Immissionsbelastung geringer. Die höhere Belastung am Messpunkt 1 ist auf das höhere Verkehrsaufkommen im Vorfeldbereich und die schlechtere Durchlüftung zurückzuführen. Nur bei Ozon war eine Ausnahme zu verzeichnen, hier waren die Konzentrationen am Messpunkt 3 (Startbahn West) ähnlich hoch wie zwischen den Parallelbahnen. Die gültigen Grenz-, Immissions- und Prüfwerte aus den EU-Richtlinien, der TA Luft und der
- Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und wurden an den Messpunkten auf dem Frankfurter Flughafen nicht überschritten. Bei der Charakterisierung der Immissionsbelastung im Vergleich zu den Immissions- und Prüfwerten spielen die Komponenten Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Schwebstaub eine untergeordnete Rolle, während Stickstoffdioxid immissionsseitig von Bedeutung ist.
- Emissionen Um Rückschlüsse auf die Verursacher der Schadstoffe zu schließen, müssen die Emissionen des Flughafens Frankfurt aus dem Hessischen Emissionskataster des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie betrachtet werden. Jahresemissionen 1996 des Flughafens Frankfurt am Main in Tonnen pro Jahr Komponente Flugverkehr Kfz-Verkehr Stationäre Quellen Summe Kohlenmonoxid 1.896 597,9 10,26 2.504 Stickstoffoxide (berechnet als NO2) 1.643 499,6 22,34 2.165 Schwefeldioxid 238 25,9 1,908 265,8 VOC aus Verbrennungspro-zessen 540 104,2 3,675 647,9 Sonstige VOC 35,22 76,74 112,0 Stäube/Ruß 100 74,7 0,129 174,8 Auf dem Flughafengelände gibt es neben den Emissionen durch den Flugverkehr auch Emissionen durch den Kraftfahrzeugverkehr und durch stationäre Quellen. Beim Kfz-Verkehr ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Verkehr durch Fluggäste, Pendler, Besucher und Lieferverkehr im Bereich der An- und Abfahrt zum Flughafen und den Parkhäusern und dem Vorfeldverkehr, wo im wesentlichen Dieselfahrzeuge eingesetzt werden. Als stationäre Quellen sind die Heizungsanlagen auf dem Flughafengelände, Tanklager, Turbinenprüfstände und ähnliches zu berücksichtigen. Bei allen Komponenten ist der Flugverkehr der Hauptverursacher, in weitem Abstand gefolgt vom Kfz-Verkehr. Die Emissionen durch stationäre Quellen spielen eine untergeordnete Bedeutung. Bei den Stickstoffoxiden sind ca. 75 % und bei den Kohlenwasserstoffen ca. 70 % der Flughafenemissionen durch den Flugverkehr verursacht. Bei der Betrachtung der Emissionen des gesamten Kfz-Verkehrs in der Region Untermain entspricht der Flugverkehr einem Stickoxidbeitrag von 10 % der gesamten NOx-Emissionen. Die Emissionen des Flugverkehrs liefern somit einen deutlichen Beitrag zur Emissionsbilanz der Region. Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2001, NR 297 Antrag vom 13.11.2001, NR 350
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2001AA 5Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-GebietSTVV-Anfrage · PDS
- 10. August 2001Sie sind hierBB 625Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-GebietMagistratsbericht
- 4. März 2002BB 241Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-GebietMagistratsbericht
- 6. Dezember 2002BB 1378a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!Magistratsbericht
- 2. Juni 2003BB 442a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!Magistratsbericht
- 9. Juli 2004BB 452a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!Magistratsbericht
- 11. November 2005Antwort des Magistrats · nach 237 WochenBB 771a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und FDP gegen SPD (= Annahme) und GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Enthaltung) zu 3. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 625 = Kenntnis, NR 297 und NR 350 = Ablehnung) PDS (B 625 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 297 und NR 350 = Annahme) BFF (NR 350 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 625 = Zurückweisung, NR 297 und NR 350 = Annahme) E.L. (B 625 = Kenntnis, NR 397 und NR 350 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, REP und E.L. gegen SPD, FAG und PDS (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) sowie PDS und E.L. (= Annahme); FAG (= Enthaltung) zu 3. SPD, GRÜNE, FAG, PDS, BFF und E.L. gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung)