Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! Jährlicher Gesundheitsreport soll Bevölkerung aufklären!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Jährlicher Gesundheitsreport soll Bevölkerung aufklären! Die Antwort des Magistrates B 625 vom 10. August 2001 weist trotz erheblicher Lücken doch auf beträchtliche luftverkehrsbedingte Immissionen zu Lasten des Stadtgebietes hin. In dem im Rahmen des Mediationsverfahrens zum Flughafenausbau erstellten Gutachten von WIEBEN/ KRUSE/ BARTELS, 1999, sowie in der Qualitätsbewertung von Professor Henseling (Hessisches Sozialministerium) zu diesem Gutachten wird u.a. mit Blick auf die Forschungsarbeit des Umweltbundesamtes auf die Notwendigkeit einer deutlich verbesserten Datenlage zu den Gesamtimmissionsbelastungen im Umfeld des Frankfurter Flughafens hingewiesen. Die toxikologische Beurteilung des Gesundheitsrisikos muss auch nach Auffassung des Qualitätsgutachters Prof. Henseling vom Kriterium der Vorsorge und nicht von der schlichten Einhaltung von Grenzwerten getragen werden. Die Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz bewertete schon 1992, dass die Luftbelastung mit krebserzeugenden Stoffen in deutschen Ballungsgebieten deutlich zu hoch ist und Minderungsmaßnahmen notwendig sind. Das trifft unverändert auch auf das Rhein-Main-Gebiet zu. Somit stellen sich Fragen danach, wie die vorhandene Luft- und Gesundheitsbelastung für die Frankfurter Bürger aus dem Betrieb des Frankfurter Flughafens einzuschätzen ist und ob die dabei entstehenden Immissionen langfristig die Gesundheit der Frankfurter Bürger und der auf dem Flughafengelände Beschäftigten gefährden können. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. - über die vom TÜV Süddeutschland seit 1999 auf dem Flughafengelände ermittelten Ergebnisse der Messungen ausgewählter triebwerkrelevanter Immissionen (u.a. Ethylbenzol, Styrol, Mesitylen, Naphthalin und Phenol) sowie - über die von dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) seit 1999 auf dem Flughafengelände ermittelten Ergebnisse der Messungen von anorganischen Gasen und BTX und - über die im Gutachten von WIEBEN/ KRUSE/ BARTELS (Toxikologische Beurteilung der Zusatzimmissionen durch eine neue Start- und Landebahn am Frankfurter Flughafen, 1999 Ziff.7) erwähnten Modellrechnungen des UBA (Simulation/Methode zur Berechnung der Konzentrationsverteilungen der Gesamtimmissionen von Stickoxiden, Kohlenwasserstoffen, Kohlenmonoxid, Ruß, Schwefeldioxid einschließlich der chemischen Umwandlung der Stoffe) zu berichten sowie - einen Vergleich zu den Messergebnissen vorangegangener Jahre (z.B. HLfU 1992, 1993, 1995) vorzulegen und eine vom Stadtgesundheitsamt zusammen mit dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie zu erstellende detaillierte fachliche Bewertung zu diesen Erkenntnissen hinsichtlich Lufthygiene, Gesundheitsrelevanz und Krebsrisiken vorzulegen; 2. über die städtischen Mitglieder im Konsortialausschuss die Fraport AG aufzufordern bzw. über die städtischen Mitglieder im Aufsichtsrat der Fraport AG darauf hinzuwirken, dass die Fraport AG in Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit der HLUG - sachverständige Analysen der Böden in allen südlichen Frankfurter Stadtteilen hinsichtlich der Anreicherung von Schadstoffen aus den Flugzeugtriebwerken bzw. von abgelassenem Kerosin während der vergangenen fünf Jahrzehnte vornimmt und hinsichtlich des Eintrages in die Nahrungskette, der Gesundheitsrelevanz und der Krebsrisiken bewerten lässt, sowie - Standorte für Messstellen auf dem Flughafengelände und in den Stadtteilen Oberrad, Sachsenhausen, Lerchesberg, Niederrad, Goldstein und Schwanheim auswählt und dort mehrjährige Dauermessungen zur Ermittlung der Immissionsbelastungen aus den Straßen- und Luftverkehrsemissionen einschließlich der krebsrelevanten bzw. toxikologisch relevanten Immissionen (z.B. Ruß, Stäube, Benzol, Benz-a-pyren, Etylbenzol, Mesitylen, PAK, Phenol, Naphthalin, Styrol, Toluol, Xylol) vornimmt und - die Ergebnisse zusammen mit einer Interpretation der Wirkungen auf die Anwohner und die Umwelt jährlich zusammen mit einem Vergleich der Vorjahre vorlegt; 3. die ermittelten Analyse- und Messergebnisse sowie Bewertungen jährlich der Stadtverordnetenversammlung in einem "Bericht zur Gesundheits- und Umweltbelastung durch den Flughafenbetrieb" vorzulegen.
Inhalt
Antrag vom 13.11.2001, NR 350
Betreff: Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! Jährlicher Gesundheitsreport soll Bevölkerung aufklären!
Die Antwort des Magistrates B 625 vom 10. August 2001 weist trotz erheblicher Lücken doch auf beträchtliche luftverkehrsbedingte Immissionen zu Lasten des Stadtgebietes hin.
In dem im Rahmen des Mediationsverfahrens zum Flughafenausbau erstellten Gutachten von WIEBEN/ KRUSE/ BARTELS, 1999, sowie in der Qualitätsbewertung von Professor Henseling (Hessisches Sozialministerium) zu diesem Gutachten wird u.a. mit Blick auf die Forschungsarbeit des Umweltbundesamtes auf die Notwendigkeit einer deutlich verbesserten Datenlage zu den Gesamtimmissionsbelastungen im Umfeld des Frankfurter Flughafens hingewiesen. Die toxikologische Beurteilung des Gesundheitsrisikos muss auch nach Auffassung des Qualitätsgutachters Prof. Henseling vom Kriterium der Vorsorge und nicht von der schlichten Einhaltung von Grenzwerten getragen werden.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz bewertete schon 1992, dass die Luftbelastung mit krebserzeugenden Stoffen in deutschen Ballungsgebieten deutlich zu hoch ist und Minderungsmaßnahmen notwendig sind. Das trifft unverändert auch auf das Rhein-Main-Gebiet zu.
Somit stellen sich Fragen danach, wie die vorhandene Luft- und Gesundheitsbelastung für die Frankfurter Bürger aus dem Betrieb des Frankfurter Flughafens einzuschätzen ist und ob die dabei entstehenden Immissionen langfristig die Gesundheit der Frankfurter Bürger und der auf dem Flughafengelände Beschäftigten gefährden können.
Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
- - über die vom TÜV Süddeutschland seit 1999 auf dem Flughafengelände ermittelten Ergebnisse der Messungen ausgewählter triebwerkrelevanter Immissionen (u.a. Ethylbenzol, Styrol, Mesitylen, Naphthalin und Phenol) sowie
- über die von dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) seit 1999 auf dem Flughafengelände ermittelten Ergebnisse der Messungen von anorganischen Gasen und BTX und
- über die im Gutachten von WIEBEN/ KRUSE/ BARTELS (Toxikologische Beurteilung der Zusatzimmissionen durch eine neue Start- und Landebahn am Frankfurter Flughafen, 1999 Ziff.7) erwähnten Modellrechnungen des UBA (Simulation/Methode zur Berechnung der Konzentrationsverteilungen der Gesamtimmissionen von Stickoxiden, Kohlenwasserstoffen, Kohlenmonoxid, Ruß, Schwefeldioxid einschließlich der chemischen Umwandlung der Stoffe)
zu berichten sowie
- einen Vergleich zu den Messergebnissen vorangegangener Jahre (z.B. HLfU 1992, 1993, 1995) vorzulegen und eine vom Stadtgesundheitsamt zusammen mit dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie zu erstellende detaillierte fachliche Bewertung zu diesen Erkenntnissen hinsichtlich Lufthygiene, Gesundheitsrelevanz und Krebsrisiken vorzulegen;
- über die städtischen Mitglieder im Konsortialausschuss die Fraport AG aufzufordern bzw. über die städtischen Mitglieder im Aufsichtsrat der Fraport AG darauf hinzuwirken, dass die Fraport AG in Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit der HLUG
- sachverständige Analysen der Böden in allen südlichen Frankfurter Stadtteilen hinsichtlich der Anreicherung von Schadstoffen aus den Flugzeugtriebwerken bzw. von abgelassenem Kerosin während der vergangenen fünf Jahrzehnte vornimmt und hinsichtlich des Eintrages in die Nahrungskette, der Gesundheitsrelevanz und der Krebsrisiken bewerten lässt, sowie
- Standorte für Messstellen auf dem Flughafengelände und in den Stadtteilen Oberrad, Sachsenhausen, Lerchesberg, Niederrad, Goldstein und Schwanheim auswählt und dort mehrjährige Dauermessungen zur Ermittlung der Immissionsbelastungen aus den Straßen- und Luftverkehrsemissionen einschließlich der krebsrelevanten bzw. toxikologisch relevanten Immissionen (z.B. Ruß, Stäube, Benzol, Benz-a-pyren, Etylbenzol, Mesitylen, PAK, Phenol, Naphthalin, Styrol, Toluol, Xylol) vornimmt und
- die Ergebnisse zusammen mit einer Interpretation der Wirkungen auf die Anwohner und die Umwelt jährlich zusammen mit einem Vergleich der Vorjahre vorlegt;
- die ermittelten Analyse- und Messergebnisse sowie Bewertungen jährlich der Stadtverordnetenversammlung in einem "Bericht zur Gesundheits- und Umweltbelastung durch den Flughafenbetrieb" vorzulegen.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.08.2001, B 625
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. November 2001 brachte FAG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 4. März 2002 mit dem Bericht B 241. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 16 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- BFolgeB 1378 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 442 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 452 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 771 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 217 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebietb) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 685 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 163 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 90 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 91 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
- BFolgeB 120 — a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! · Magistratsbericht
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und FDP gegen SPD (= Annahme) und GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Enthaltung) zu 3. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 625 = Kenntnis, NR 297 und NR 350 = Ablehnung) PDS (B 625 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 297 und NR 350 = Annahme) BFF (NR 350 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 625 = Zurückweisung, NR 297 und NR 350 = Annahme) E.L. (B 625 = Kenntnis, NR 397 und NR 350 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, REP und E.L. gegen SPD, FAG und PDS (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) sowie PDS und E.L. (= Annahme); FAG (= Enthaltung) zu 3. SPD, GRÜNE, FAG, PDS, BFF und E.L. gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung)