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a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!

Vorlagentyp: B
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Bericht des Magistrats vom 11.11.2005, B 771

Betreff:

a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.09.2004, § 7876

- NR 350 FAG, NR 297 PDS, OA 1141 OBR 16, A 5 PDS, l. B 452/04 -

Der Flugverkehr, der Flughafenbetrieb sowie der hervorgerufene Kfz-Quell- und Ziel.verkehr verursachen nicht unerhebliche Schadstoffemissionen. Stickoxide in der Luft sind die kritischste Komponente unter den vom Flugverkehr emittierten Massen.schadstoffen. Ihre Emission kann durch moderne Triebwerke kaum reduziert werden. Die Emissionen sind direkt vom Verkehrsaufkommen abhängig.

Demgegenüber wird infolge der Weiterentwicklung der Motortechnologie beim Kfz-Verkehr eine deutliche Minderung der straßenverkehrsbedingten Emissionen - Stickstoffoxide und Partikel – erwartet. In der Folge wird eine deutliche Minderung der Stickoxid- und Partikelemissionen im Rhein-Main-Gebiet in den Szenarien Prognosenullfall und Planungsfall angenommen.

Abschätzungen zur Ist-Situation 2000 und zur Entwicklung der Stickstoffoxid- und Partikelemissionen bei unterschiedlichen Prognosen sind in Tabellen 1 und 2 zusammengefasst.

Tab. 1: Stickstoffoxidemissionen der flughafenbezogenen Quellgruppen in t/a

Ist-Situation 2000

Prognosenullfall 2015 (ohne Ausbau)

Planungsfall 2015 (mit Ausbau)

Flugverkehr (bis ca. 300 m)

2.153

3.296

4.493

Hilfsaggregate der Flugzeuge

218

256

325

Probe-/Standläufe

46

83

156

Quellen Flughafen (Kfz-Verkehr und stationäre Quellen auf dem Flughafengelände)

298,4

105,2

167,5

Kfz-Nahbereich [1]

93,8

38,7

47

induz. Kfz-Umland [2]

1.322

676

787

Gesamt

4.131,2

4.454,9

5.975,5

Umland – gesamt – Kfz-Verkehr und stationäre Quellen (75 x 71 km)

58.092

36.416

36.552

(Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Ausbau Flughafen Frankfurt Main 2005, Band C, G1 UVS und LBP – Teil II. Vorhaben und Projektwirkungen, ARGE Baader-Bosch , S. 34)

Nach den Planfeststellungsunterlagen verursachen die flughafenbezogenen Quell.gruppen (Flugverkehr, Hilfsaggregate, Probe-Standläufe, Quellen Flughafen, Kfz-Nahbereich und induzierter Kfz-Verkehr Umland) in der Ist-Situation bereits 4.131,2 t Stickoxide (NOx) pro Jahr. Im Prognosenullfall erhöht sich die Emissionsmenge auf 4.454,9 t und im Planungsfall auf 5.975,5 t NOx pro Jahr. Im Vergleich zur Ist-Situation 2000 steigt die Stickoxidemission durch den Flughafenausbau im Planungs.fall 2015 um 1.844,3 t an. Allein die NOx-Emission der Quelle "Flugverkehr“ würde sich im Ausbaufall gegenüber der Ist-Situation um 2.340 t erhöhen und damit mehr als verdoppeln.

Das Umland (75 x 71 km) verursacht nach dieser Abschätzung insgesamt, ein.schließlich flughafeninduziertem Kfz-Verkehr ("induz. Kfz-Umland“), in der Ist-Situation 58.092 t Stickoxide, im Prognosenullfall 36.416 t und im Planungsfall 36.552 t. In diese Schätzung gehen die Prognosen einer deutlichen Weiterent.wicklung der Technologie der Kfz-Motoren mit einem hohen angenommenen Minderungspotenzial ein.

Anteilig betrachtet verursachen die flughafenbezogenen Quellgruppen im Vergleich zum Umland (gesamt) in der Ist-Situation 7 %, im Prognosenullfall 12 % und im Planungsfall 16 % der Stickstoffoxidemissionen. Die Zahlen verdeutlichen, wie stark zukünftig die Stickstoffoxidemissionen im Rhein-Main-Gebiet durch den Betrieb des Flughafens beeinflusst werden.

Durch den Ausbau des Flughafens würden sich auch die Partikelemissionen des Flugverkehrs von 8,7 auf 15,1 t fast verdoppeln. Insgesamt würden sich die Partikel.emissionen der flughafenbezogenen Quellgruppen im Ausbaufall auf insgesamt 45 t pro Jahr reduzieren, unter der bereits genannten Annahme der erheblichen Reduk.tion der Kfz-bedingten Emissionen.

Tab. 2: Partikelemissionen der flughafenbezogenen Quellgruppen in t/a

Ist-Situation 2000

Prognosenullfall 2015 (ohne Ausbau)

Planungsfall 2015 (mit Ausbau)

Flugverkehr (bis ca. 300 m)

8,7

11,9

15,1

Hilfsaggregate der Flugzeuge

2,2

2,6

3,2

Probe-/Standläufe

0,2

0,2

0,4

Quellen Flughafen (Kfz-Verkehr und stationäre Quellen auf dem Flughafengelände)

15,7

2,9

4,2

Kfz-Nahbereich [3]

3,9

1,1

1,3

induz. Kfz-Umland [4]

57

18

21

Gesamt

87,7

36,7

45,2

(Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Ausbau Flughafen Frankfurt Main 2005, Band C, G1 UVS und LBP – Teil II. Vorhaben und Projektwirkungen, ARGE Baader-Bosch , S. 36)

Nach der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz beträgt der Stick.stoffdioxid (NO2)-Grenzwert für das Jahresmittel ab 2010 zum Schutz der mensch.lichen Gesundheit 40 µg/m². Außerdem darf der 1-Stundenmittelwert von 200 µg/m³ nicht öfter als 18 mal pro Jahr überschritten werden.

Seit 2005 gilt nach der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz für Partikel (PM10) der Grenzwert für das Jahresmittel von 40 µg/m³. Außerdem darf der 24-Stunden-Grenzwert von 50 µg/m³ nicht öfter als 35 mal pro Jahr überschritten werden. Bereits ohne den Flughafenausbau werden Grenzwertüberschreitungen im Rhein-Main-Gebiet erwartet.

Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Partikel dürfen durch den Ausbau des Flughafens nicht weiter überschritten werden. Bereits heute ist der Flughafen größter Einzelemittent lokal bzw. regional verursachter Luftbelastungen. Zur Reduzierung der durch den Flughafenbetrieb verursachten Luftschadstoffemissionen muss der Vorhabenträger als wesentlicher Verursacher einen Handlungsplan für geeignete Maßnahmen entwickeln und umsetzen. Darüber hinaus soll er ein geeignetes Monitoring durchführen.

Nebenvorlage: Antrag vom 29.11.2005, OF 655/16 Antrag vom 02.01.2006, OF 901/5 Anregung vom 29.11.2005, OA 2179

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. November 2005 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 1141 zurück — Anregung, beschlossen am 14. Januar 2003. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 16
Sitzung 47 · 29.11.2005
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Anregung OA 2179 2005 1. Die Vorlage B 771 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 655/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneWBE
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, WBE und fwf gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP

OBR 4
Sitzung 46 · 29.11.2005
TO I, TOP 17
Beraten
Die Vorlage B 771 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUDie Linke
Ablehnung:
GrüneREP
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und Die Linke. gegen GRÜNE und REP (= Kenntnis) bei Enthaltung SPD

OBR 6
Sitzung 46 · 29.11.2005
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 771 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 49 · 02.12.2005
TO I, TOP 40
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 771 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Sitzung 48 · 12.01.2006
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 771 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 2179 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 2179 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüneFDP
Ablehnung:
CDUFAG
Sonstige:
REP (B 771 = Kenntnis, OA 2179 = vereinfachtes Verfahren)Die Linke (B 771 = Kenntnis, OA 2179 = Annahme)BFF (B 771 = Kenntnis, OA 2179 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (B 771 = Zurückweisung, OA 2179 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUFDPFAG
Ablehnung:
SPDGrüne
zu 2 / b)
Zustimmung:
SPDGrüneFAG
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und FAG (= Zurückweisung) zu 2. a): CDU, FDP und FAG gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) b): SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 771 = Kenntnis, OA 2179 = vereinfachtes Verfahren) Die Linke. und BFF (B 771 = Kenntnis, OA 2179 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 771 = Zurückweisung, OA 2179 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)

OBR 5
Sitzung 51 · 13.01.2006
TO I, TOP 14
Beraten
1. Die Vorlage B 771 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 901/5 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüneBFF
Ablehnung:
CDUFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUFDP
Ablehnung:
SPDGrüneBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und BFF gegen CDU und FDP (= Kenntnis) zu 2. CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)

OBR 11
Sitzung 48 · 16.01.2006
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 771 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 51 · 26.01.2006
TO II, TOP 86
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 771 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 2179 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüneFDPREPDie LinkeBFF
Ablehnung:
CDUFAG
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (B 771 = Zurückweisung, OA 2179 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
SPDGrüneFDPDie LinkeBFF
Ablehnung:
CDUFAGREP
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
SPDGrüneFAGDie LinkeBFF
Ablehnung:
CDUFDPREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP, REP, Die Linke. und BFF gegen CDU und FAG (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, FDP, Die Linke. und BFF gegen CDU und FAG (= Ablehnung) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren) Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke. und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 771 = Zurückweisung, OA 2179 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)

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