Bebauungsplan Nr. 884 - Gräfstraße/Sophienstraße zukunftsfähig gestalten
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Gräfstraße/Sophienstraße zukunftsfähig gestalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmenkonzept wird die südliche Begrenzung des Bebauungsplans Nr. 884 entweder nördlich bis zur Südgrenze der beiden Baufelder, oder südlich bis zur nördlichen Gebäudekante des Depots verschoben, um die dort zwischen den Baufeldern und dem Depot vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche in ein und demselben Bebauungsplan (also entweder in Nr. 884 oder dem für Depot und Dondorf-Druckerei) zu erfassen. Dadurch wird vermieden, dass für deren Anlage später auf zwei unterschiedliche Bebauungspläne Rücksicht genommen werden muss. Insbesondere kann dieser Verkehrsfläche abhängig von den zukünftigen Planungen außerhalb des in M 38 umrissenen Gebietes, und dort besonders bei der Planung für die Einbindung der Dondorf-Druckerei, eine wichtige städtebauliche Funktion erhalten, weshalb ihre Überplanung auf Basis eines einzigen rechtlichen Dokuments große Vorteile bietet.
- Bei der Überplanung des Baufeldes WA ist in die Zielvorstellung des Bebauungsplans 884 die Zielsetzung aufzunehmen, dass der Abstand der östlichen Fassaden der zu erstellenden Wohnbebauung einen größeren Abstand zum nordwestlichen Eck der Dondorf-Druckerei einhalten muss, um keine zu enge direkt Gegenüberstellung zu produzieren. Der im Rahmenkonzept zu ersehende Abstand beträgt nur ca. 14m.
- Der Bebauungsplan soll ausdrücklich die Alternative erlauben, das Umspannwerk unter die Erde zu verlegen, um die zur Verfügung stehende Fläche im Baufeld MK zu vergrößern und durch die zu erstellenden Neubauten eine freundlichere Ansicht für die Bewohner der Nordseite der Sophienstraße zu schaffen. Der Grünbereich mit unterschiedlichen im Sommer bunt blühenden Bäumen, der zurzeit nördlich des Umspannwerks existiert, muss erhalten und daher im Bebauungsplan vor einer Überbauung geschützt werden. Auch dies kann bereits als Zielvorstellung für den Bebauungsplan in M 38 vorgesehen werden. Begründung: Mit den o. g. genannten Änderungen wird ermöglicht, dass eine künftige Weiterentwicklung des Planungsgebietes unterlaufen und nur durch eine aufwendige Änderung des Bebauungsplans ermöglicht wird.
Inhalt
Antrag vom 17.02.2011, NR 2177
Betreff: Bebauungsplan Nr. 884 - Gräfstraße/Sophienstraße zukunftsfähig gestalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmenkonzept wird die südliche Begrenzung des Bebauungsplans Nr. 884 entweder nördlich bis zur Südgrenze der beiden Baufelder, oder südlich bis zur nördlichen Gebäudekante des Depots verschoben, um die dort zwischen den Baufeldern und dem Depot vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche in ein und demselben Bebauungsplan (also entweder in Nr. 884 oder dem für Depot und Dondorf-Druckerei) zu erfassen. Dadurch wird vermieden, dass für deren Anlage später auf zwei unterschiedliche Bebauungspläne Rücksicht genommen werden muss. Insbesondere kann dieser Verkehrsfläche abhängig von den zukünftigen Planungen außerhalb des in M 38 umrissenen Gebietes, und dort besonders bei der Planung für die Einbindung der Dondorf-Druckerei, eine wichtige städtebauliche Funktion erhalten, weshalb ihre Überplanung auf Basis eines einzigen rechtlichen Dokuments große Vorteile bietet.
- Bei der Überplanung des Baufeldes WA ist in die Zielvorstellung des Bebauungsplans 884 die Zielsetzung aufzunehmen, dass der Abstand der östlichen Fassaden der zu erstellenden Wohnbebauung einen größeren Abstand zum nordwestlichen Eck der Dondorf-Druckerei einhalten muss, um keine zu enge direkt Gegenüberstellung zu produzieren. Der im Rahmenkonzept zu ersehende Abstand beträgt nur ca. 14m.
- Der Bebauungsplan soll ausdrücklich die Alternative erlauben, das Umspannwerk unter die Erde zu verlegen, um die zur Verfügung stehende Fläche im Baufeld MK zu vergrößern und durch die zu erstellenden Neubauten eine freundlichere Ansicht für die Bewohner der Nordseite der Sophienstraße zu schaffen. Der Grünbereich mit unterschiedlichen im Sommer bunt blühenden Bäumen, der zurzeit nördlich des Umspannwerks existiert, muss erhalten und daher im Bebauungsplan vor einer Überbauung geschützt werden. Auch dies kann bereits als Zielvorstellung für den Bebauungsplan in M 38 vorgesehen werden. Begründung: Mit den o. g. genannten Änderungen wird ermöglicht, dass eine künftige Weiterentwicklung des Planungsgebietes unterlaufen und nur durch eine aufwendige Änderung des Bebauungsplans ermöglicht wird.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.02.2011, M 38 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 23.02.2011
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2011MM 38Bebauungsplan Nr. 884 - Gräfstraße/Sophienstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 17. Februar 2011Sie sind hierNRNR 2177Bebauungsplan Nr. 884 - Gräfstraße/Sophienstraße zukunftsfähig gestaltenSTVV-Antrag · FREIE_WÄHLER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG; LINKE. (= kein Votum) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 38 = Annahme im Rahmen NR 2177, NR 2177 = Annahme, NR 2178 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 38, NR 2177 und NR 2178 = Annahme) NPD (M 38 und NR 2177 = Annahme, NR 2178 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 38, NR 2177 und NR 2178 = Ablehnung) Stv. Holtz (M 38, NR 2177 und NR 2178 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und NPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2177) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= kein Votum) und Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Annahme), FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); NPD und Stv. Holtz (= Enthaltung)