Keine weitere Ausweitung der Videoüberwachung
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der Videoüberwachung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, über die im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen vereinbarten Standorte für eine Videoüberwachung hinaus keine weitere Videoüberwachung zu beschließen. Begründung: Die Römerkoalition hat sich im Koalitionsvertrag auf zwei zusätzliche Standorte für eine Videoüberwachung nach kontroverser Diskussion geeinigt. Diese Einigung wird von der CDU nach nur einem halben Jahr bereits wieder in Frage gestellt. Anlass hierfür war der Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt. Hieraus resultieren Forderungen nach weiterer Videoüberwachung, ohne jeden sicherheitspolitischen Zusammenhang mit dem Berliner Ereignis. So soll nunmehr an der Hauptwache, auf der Zeil und auf dem Römerberg eine weitere Videoüberwachung erfolgen. Die SPD hat Zustimmung signalisiert, sofern ihre Forderung nach mehr Polizeipräsenz auf der Straße erfüllt wird. Diese Argumentation ist politisch völlig sinnfrei. Die Forderung nach mehr Polizeipräsenz auf der Straße ist zwar richtig und wird auch von den Liberalen in vollem Umfange unterstützt, deren Umsetzung ist jedoch ein Argument dafür, eine weitere Videoüberwachung gerade nicht als erforderlich anzusehen. Der hilflose Protest der Grünen ist für die Entscheidung in dieser Frage irrelevant, da diese in der Koalition ohnehin nur eine untergeordnete Rolle spielen. Bei der Entscheidung über die Einführung eines Standortes für die Videoüberwachung ist zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung abzuwägen. Vor diesem Hintergrund befürwortet die FDP die Einführung der Videoüberwachung an besonders gefahrgeneigten Orten. So halten die Liberalen die Videoüberwachung für einen wichtigen Bestandteil der Sicherheitsarchitektur an Flughäfen, Bahnhöfen, Verkehrsanlagen wie U- und S-Bahnstationen, oder an Standorten, bei denen aufgrund konkreter Erkenntnisse ein deutlich erhöhtes Gefahrenpotential belegt ist. Dies ist bei den zusätzlich diskutierten Standorten, wie Hauptwache, Zeil, oder Römerberg nicht ersichtlich. Es besteht die Gefahr, dass die CDU mit ihrer Taktik "zwei Schritte nach vorne und einen Schritt zurück" den Einstieg in die flächendeckende Videoüberwachung sucht. Weitere Forderungen nach neuerlichen Anschlägen sind absehbar. Dies ist in keinem Falle mehr mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar. Vor der Einrichtung weiterer Standorte für die Videoüberwachung wäre es außerdem durchaus zielführend, die bereits bestehenden Videoüberwachungsanlagen in der Weise technisch auszurüsten, dass sie auch in der Lage sind, verwertbares Bildmaterial zu liefern. Dies ist momentan nach Auskunft der Polizeibehörden nicht der Fall. Des Weiteren sollte der Ausgangspunkt der streitgegenständlichen Diskussion nicht unberücksichtigt gelassen werden. Die unkontrollierte Zuwanderung der letzten zwei Jahre unter Nichtberücksichtigung der einschlägigen rechtlichen, insbesondere europarechtlichen Rahmenbedingungen, hat zu einem entsprechenden Transfer kriminalsoziologisch problematischen Strukturen geführt, deren Folgen wiederum entsprechende, die Allgemeinheit beunruhigende Straftaten waren. Es kann nicht angehen, den so selbstgeschaffenen Tatbestand nunmehr zum Vorwand zu nehmen, mit einer immer weiter ausufernden Sicherheitsarchitektur sowie neuen Sicherheitsgesetzen und Gesetzesverschärfungen den liberalen Rechtsstaat und die Bürgerrechte abzubauen. Dies wird die FDP als Bürgerrechtspartei nicht hinnehmen. Den Menschen muss ehrlicherweise verdeutlicht werden, dass es auch im Hinblick auf die politischen Veränderungen der letzten zwei Jahre einen absoluten Schutz vor Straftaten nicht gibt.
Inhalt
Antrag vom 17.01.2017, NR 215
Betreff: Keine weitere Ausweitung der Videoüberwachung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, über die im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen vereinbarten Standorte für eine Videoüberwachung hinaus keine weitere Videoüberwachung zu beschließen.
Begründung: Die Römerkoalition hat sich im Koalitionsvertrag auf zwei zusätzliche Standorte für eine Videoüberwachung nach kontroverser Diskussion geeinigt. Diese Einigung wird von der CDU nach nur einem halben Jahr bereits wieder in Frage gestellt. Anlass hierfür war der Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt. Hieraus resultieren Forderungen nach weiterer Videoüberwachung, ohne jeden sicherheitspolitischen Zusammenhang mit dem Berliner Ereignis. So soll nunmehr an der Hauptwache, auf der Zeil und auf dem Römerberg eine weitere Videoüberwachung erfolgen. Die SPD hat Zustimmung signalisiert, sofern ihre Forderung nach mehr Polizeipräsenz auf der Straße erfüllt wird. Diese Argumentation ist politisch völlig sinnfrei. Die Forderung nach mehr Polizeipräsenz auf der Straße ist zwar richtig und wird auch von den Liberalen in vollem Umfange unterstützt, deren Umsetzung ist jedoch ein Argument dafür, eine weitere Videoüberwachung gerade nicht als erforderlich anzusehen. Der hilflose Protest der Grünen ist für die Entscheidung in dieser Frage irrelevant, da diese in der Koalition ohnehin nur eine untergeordnete Rolle spielen. Bei der Entscheidung über die Einführung eines Standortes für die Videoüberwachung ist zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung abzuwägen. Vor diesem Hintergrund befürwortet die FDP die Einführung der Videoüberwachung an besonders gefahrgeneigten Orten. So halten die Liberalen die Videoüberwachung für einen wichtigen Bestandteil der Sicherheitsarchitektur an Flughäfen, Bahnhöfen, Verkehrsanlagen wie U- und S-Bahnstationen, oder an Standorten, bei denen aufgrund konkreter Erkenntnisse ein deutlich erhöhtes Gefahrenpotential belegt ist. Dies ist bei den zusätzlich diskutierten Standorten, wie Hauptwache, Zeil, oder Römerberg nicht ersichtlich. Es besteht die Gefahr, dass die CDU mit ihrer Taktik "zwei Schritte nach vorne und einen Schritt zurück" den Einstieg in die flächendeckende Videoüberwachung sucht. Weitere Forderungen nach neuerlichen Anschlägen sind absehbar. Dies ist in keinem Falle mehr mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar. Vor der Einrichtung weiterer Standorte für die Videoüberwachung wäre es außerdem durchaus zielführend, die bereits bestehenden Videoüberwachungsanlagen in der Weise technisch auszurüsten, dass sie auch in der Lage sind, verwertbares Bildmaterial zu liefern. Dies ist momentan nach Auskunft der Polizeibehörden nicht der Fall. Des Weiteren sollte der Ausgangspunkt der streitgegenständlichen Diskussion nicht unberücksichtigt gelassen werden. Die unkontrollierte Zuwanderung der letzten zwei Jahre unter Nichtberücksichtigung der einschlägigen rechtlichen, insbesondere europarechtlichen Rahmenbedingungen, hat zu einem entsprechenden Transfer kriminalsoziologisch problematischen Strukturen geführt, deren Folgen wiederum entsprechende, die Allgemeinheit beunruhigende Straftaten waren. Es kann nicht angehen, den so selbstgeschaffenen Tatbestand nunmehr zum Vorwand zu nehmen, mit einer immer weiter ausufernden Sicherheitsarchitektur sowie neuen Sicherheitsgesetzen und Gesetzesverschärfungen den liberalen Rechtsstaat und die Bürgerrechte abzubauen. Dies wird die FDP als Bürgerrechtspartei nicht hinnehmen. Den Menschen muss ehrlicherweise verdeutlicht werden, dass es auch im Hinblick auf die politischen Veränderungen der letzten zwei Jahre einen absoluten Schutz vor Straftaten nicht gibt.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 18.01.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Januar 2017 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 20 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.02.2018 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf20 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF (= Beratung der Vorlage)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF (= Beratung der Vorlage) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP und BFF (= Beratung der Vorlage)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP und BFF (= Beratung der Vorlage)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Streichung "über" und "hinaus")
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Streichung "über" und "hinaus") zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)