.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Offiziellen Statistiken zufolge sind in Deutschland mehr als zwei Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels ist in Zukunft mit einer starken Erhöhung der Anzahl pflegebedürftiger Menschen zu rechnen. Ein ganz wesentlicher Teil der Betreuung spielt sich heute in den Altenpflegeheimen ab, die in letzter Zeit aufgrund tatsächlicher oder vermeintlicher Missstände in den Institutionen der stationären Altenpflegehilfe immer wieder stark in die Kritik geraten. Ein häufig beklagter Missstand ist die inadäquate Verwendung von Psychopharmaka in Altenpflegeheimen. Im Frankfurter Franziska Schervier Altenpflegeheim wurde nun eine sehr verdienstvolle und aufschlussreiche Untersuchung zu diesem Thema durchgeführt. (Die detaillierten Ergebnisse der Studie sind unter www.bhf-bank-stiftung.de im Internet abrufbar) Die übergreifende Frage war, ob die einschlägigen Substanzen gezielt zur Behandlung einer tatsächlich vorliegenden Krankheit oder vielmehr zur Ruhigstellung eingesetzt würden. Etwas mehr als die Hälfte der 142 Heimbewohner nahmen lt. Untersuchungsergebnis Psychopharmaka ein. Bei einem Drittel der Heimbewohner, die Psychopharmaka einnahmen, war jedoch keine Diagnose dokumentiert worden. In 40 Prozent der Fälle fanden sich unvollständige Anordnungen der Ärzte. Für sechs von 23 Patienten wurden für ein für den Bedarfsfall verschriebenes Medikament keine Voraussetzungen genannt, und diese wurden in 14 Fällen nur unklar umrissen. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass vornehmlich an der Schnittstelle zwischen Ärzten und Pflegekräften mehr für die begrenzte Anwendung von Psychopharmaka getan werden kann. Dies sollte mittels der genauen Dokumentation der Beobachtungen des Pflegepersonals erfolgen, damit der behandelnde Arzt bei seinem Besuch entsprechende Angaben über den Zustand des Patienten schon vorfinden und auswerten kann. Auch kommt der Umgebung der Heimbewohner bei der Reduzierung des Psychopharmakakonsums eine bedeutende Rolle zu. So können z.B. Rückzugsmöglichkeiten in einen Ruheraum und der Kontakt zu Haustieren den Einsatz von Psychopharmaka eindämmen. Viele Maßnahmen sind natürlich eng verknüpft mit der Frage des Stellenschlüssels und der Qualifikation des pflegerischen Personals. Der Abschlussbericht benennt exakt die Problempunkte und gibt darüber hinaus konkret anwendbare Handlungsempfehlungen, die in allen Altenpflegeheimen in Anwendung gebracht werden können, ohne das es weiterer Untersuchungen bedarf. Dieses wichtige und sensibel zu behandelnde Thema und die Konzeption des Magistrats zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen in Frankfurt am Main soll schnellstmöglich mit Fachleuten, den Trägern der Einrichtungen, aber auch betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, in einer öffentlichen Anhörung behandelt werden.
Inhalt
Antrag vom 03.11.2005, NR 2082
Betreff:
"Psychopharmaka in Altenpflegeheimen"
Vorgang:
Zwischenbescheide des Magistrats vom 10.04.2006 und 12.09.2006
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat erarbeitet ein Konzept zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Abschlussberichtes der interdisziplinären Untersuchung "Psychopharmaka in Altenpflegeheimen“.
- Hierzu wird der Magistrat auffordert, von den Frankfurter Altenpflegheimen Stellungnahmen einzuholen, wie die Handlungsempfehlungen von ihnen in der Praxis umgesetzt werden können und welche Erfahrungen zu Teilen der Handlungsempfehlungen ggf. vorliegen.
- Der Gesundheits- und der Sozialausschuss veranstalten gemeinsam eine Anhörung zum Thema: "Psychopharmaka in Altenpflegeheimen“. Hierbei soll auch die zu erarbeitende Konzeption Gegenstand der Anhörung sein.
Begründung:
Offiziellen Statistiken zufolge sind in Deutschland mehr als zwei Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels ist in Zukunft mit einer starken Erhöhung der Anzahl pflegebedürftiger Menschen zu rechnen. Ein ganz wesentlicher Teil der Betreuung spielt sich heute in den Altenpflegeheimen ab, die in letzter Zeit aufgrund tatsächlicher oder vermeintlicher Missstände in den Institutionen der stationären Altenpflegehilfe immer wieder stark in die Kritik geraten. Ein häufig beklagter Missstand ist die inadäquate Verwendung von Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.
Im Frankfurter Franziska Schervier Altenpflegeheim wurde nun eine sehr verdienstvolle und aufschlussreiche Untersuchung zu diesem Thema durchgeführt. (Die detaillierten Ergebnisse der Studie sind unter www.bhf-bank-stiftung.de im Internet abrufbar) Die übergreifende Frage war, ob die einschlägigen Substanzen gezielt zur Behandlung einer tatsächlich vorliegenden Krankheit oder vielmehr zur Ruhigstellung eingesetzt würden.
Etwas mehr als die Hälfte der 142 Heimbewohner nahmen lt. Untersuchungsergebnis Psychopharmaka ein. Bei einem Drittel der Heimbewohner, die Psychopharmaka einnahmen, war jedoch keine Diagnose dokumentiert worden. In 40 Prozent der Fälle fanden sich unvollständige Anordnungen der Ärzte. Für sechs von 23 Patienten wurden für ein für den Bedarfsfall verschriebenes Medikament keine Voraussetzungen genannt, und diese wurden in 14 Fällen nur unklar umrissen.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass vornehmlich an der Schnittstelle zwischen Ärzten und Pflegekräften mehr für die begrenzte Anwendung von Psychopharmaka getan werden kann. Dies sollte mittels der genauen Dokumentation der Beobachtungen des Pflegepersonals erfolgen, damit der behandelnde Arzt bei seinem Besuch entsprechende Angaben über den Zustand des Patienten schon vorfinden und auswerten kann.
Auch kommt der Umgebung der Heimbewohner bei der Reduzierung des Psychopharmakakonsums eine bedeutende Rolle zu. So können z.B. Rückzugsmöglichkeiten in einen Ruheraum und der Kontakt zu Haustieren den Einsatz von Psychopharmaka eindämmen.
Viele Maßnahmen sind natürlich eng verknüpft mit der Frage des Stellenschlüssels und der Qualifikation des pflegerischen Personals.
Der Abschlussbericht benennt exakt die Problempunkte und gibt darüber hinaus konkret anwendbare Handlungsempfehlungen, die in allen Altenpflegeheimen in Anwendung gebracht werden können, ohne das es weiterer Untersuchungen bedarf.
Dieses wichtige und sensibel zu behandelnde Thema und die Konzeption des Magistrats zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen in Frankfurt am Main soll schnellstmöglich mit Fachleuten, den Trägern der Einrichtungen, aber auch betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, in einer öffentlichen Anhörung behandelt werden.
Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2005, NR 2061 Nebenvorlage: Antrag vom 30.11.2005, NR 2134
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2005Sie sind hierNRNR 2082.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.STVV-Antrag · GRÜNE
- 29. Juni 2007BB 454Psychopharmaka in AltenpflegenheimenMagistratsbericht
- 3. Dezember 2007BB 850Psychopharmaka in AltenpflegeheimenMagistratsbericht
- 11. April 2008BB 191Psychopharmaka in AltenpflegeheimenMagistratsbericht
- 4. August 2008BB 480"Psychopharmaka in Altenpflegeheimen"Magistratsbericht
- 19. Dezember 2008BB 862.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.Magistratsbericht
- 19. Juni 2009BB 519.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.Magistratsbericht
- 30. November 2009Antwort des Magistrats · nach 213 WochenBB 967"Psychopharmaka in Altenpflegeheimen"Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf14 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 2082 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 2082 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 2134 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 3. der Vorlage NR 2134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und REP; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und REP; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (NR 2082 und NR 2134 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (NR 2082 = Annahme, NR 2134 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 2082 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu der Vorlage NR 2134 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 2134 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 3. der Vorlage NR 2134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und FAG; CDU (= Ziffer 1. Zurückstellung, Ziffern 2. und 3. Annahme mit der Maßgabe, dass die Anhörung in einem Altenheim stattfindet) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 2082 = Annahme, NR 2134 = Ziffern 1. und 2. Ablehnung, Ziffer 3. Annahme) Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (NR 2082 = Annahme, NR 2134 = Ablehnung) BFF (NR 2082 und NR 2134 = Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 2082 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu der Vorlage NR 2134 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 2134 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 3. der Vorlage NR 2134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L.; CDU (= Ziffer 1. Zurückstellung, Ziffern 2. und 3. Annahme mit der Maßgabe, dass die Anhörung in einem Altenheim stattfindet) und BFF (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen SPD (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 2082 spätestens in neun Monaten vorzulegen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Ziffer 3. der Vorlage NR 2134 spätestens in neun Monaten vorzulegen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 2082 spätestens in neun Monaten vorzulegen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Ziffer 3. der Vorlage NR 2134 spätestens in neun Monaten vorzulegen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF