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.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.

Vorlagentyp: B
213 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.06.2009, B 519

Betreff:

"Psychopharmaka in Altenpflegeheimen"

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2009, § 5716

- NR 2082 GRÜNE, NR 2134 SPD, B 862/08 -

Zwischenbericht:

Die AOK Hessen hatte die OptiMedis AG als Dienstleister des Projektes "Pflegeheim Plus“ beauftragt. Inzwischen hat die AOK Hessen gegenüber der OptiMedis AG die Beendigung dieses Projektes ausgesprochen.

Aktuell befindet sich die AOK Hessen mit der OptiMedis AG in einer rechtlichen Auseinandersetzung. Bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung haben die Vertragspartner grundsätzlich die Pflicht zur Erbringung / Erfüllung der Leistungen aus dem Vertrag zwischen der AOK Hessen und der OptiMedis AG.

Der Magistrat wird wieder berichten, wenn die AOK Hessen über die abschließende rechtliche Entscheidung informiert hat.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. November 2005NRNR 2082.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.STVV-Antrag · GRÜNE
  2. 30. November 2005NRNR 2134.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.STVV-Antrag · SPD
  3. 29. Juni 2007BB 454Psychopharmaka in AltenpflegenheimenMagistratsbericht
  4. 3. Dezember 2007BB 850Psychopharmaka in AltenpflegeheimenMagistratsbericht
  5. 11. April 2008BB 191Psychopharmaka in AltenpflegeheimenMagistratsbericht
  6. 4. August 2008BB 480"Psychopharmaka in Altenpflegeheimen"Magistratsbericht
  7. 19. Dezember 2008BB 862.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.Magistratsbericht
  8. 19. Juni 2009Sie sind hier
    BB 519.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.
    Magistratsbericht
  9. 30. November 2009Antwort des Magistrats · nach 213 WochenBB 967"Psychopharmaka in Altenpflegeheimen"Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 33 · 03.09.2009
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 519 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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