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"Psychopharmaka in Altenpflegeheimen"

Vorlagentyp: B
213 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 30.11.2009, B 967

Betreff:

"Psychopharmaka in Altenpflegeheimen"

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 10.09.2009, § 6547

- NR 2082 GRÜNE, NR 2134 SPD, B 519/09 -

Die rechtliche Auseinandersetzung der AOK Hessen mit der Firma OptiMedis AG ist noch nicht zum Abschluss gekommen. Aufgrund der Rechtsstreitigkeit hat die OptiMedis AG das Projekt von Pflegeheim Plus in das Projekt Pflegeheim MedPlus umbenannt und führt dies ohne Beteiligung der AOK Hessen weiter.

Die OptiMedis AG versucht sowohl Pflegeheime, Ärzte und Patienten mit dem Ziel der Vertragsunterzeichnung zu werben.

Da zum jetzigen Zeitpunkt ein Ende der rechtlichen Auseinandersetzung noch nicht absehbar ist, wird der Magistrat erst wieder unaufgefordert berichten, wenn die AOK über die abschließende rechtliche Entscheidung informiert hat.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. November 2005NRNR 2082.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.STVV-Antrag · GRÜNE
  2. 30. November 2005NRNR 2134.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.STVV-Antrag · SPD
  3. 29. Juni 2007BB 454Psychopharmaka in AltenpflegenheimenMagistratsbericht
  4. 3. Dezember 2007BB 850Psychopharmaka in AltenpflegeheimenMagistratsbericht
  5. 11. April 2008BB 191Psychopharmaka in AltenpflegeheimenMagistratsbericht
  6. 4. August 2008BB 480"Psychopharmaka in Altenpflegeheimen"Magistratsbericht
  7. 19. Dezember 2008BB 862.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.Magistratsbericht
  8. 19. Juni 2009BB 519.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.Magistratsbericht
  9. 30. November 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 213 Wochen
    BB 967"Psychopharmaka in Altenpflegeheimen"
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 37 · 21.01.2010
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 967 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

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