"Psychopharmaka in Altenpflegeheimen"
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Bericht des Magistrats vom 04.08.2008, B 480
Betreff:
"Psychopharmaka in Altenpflegeheimen"
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.05.2008, § 3947
- NR 2082 GRÜNE, NR 2134 SPD, B 191/08 -
Zwischenbericht:
Die OPTimAL- Studie ist inzwischen abgeschlossen und der Abschlussbericht liegt der BHF-Bank Stiftung vor.
Über die detaillierten Studienergebnisse und die mögliche Umsetzung der dortigen Handlungsempfehlungen in den Frankfurter Altenpflegeheimen wird der Magistrat nach Vorliegen und Bewertung des Abschlußberichtes informieren.
Vorab liegt dem Magistrat die im Anschluss zitierte Zusammenfassung der Studie und ihrer Ergebnisse durch die Autoren Johannes Pantel, Ingo Ebsen, Alexander Grell, Alexander Diehm und Beate Schmitt vor:
"Ausgehend von den in der Studie "Psychopharmaka im Altenpflegeheim“ (Pantel et al., 2006) dargestellten Handlungsempfehlungen sollte in der geplanten Untersuchung ein möglichst praxisnahes Interventionsprogramm zur Optimierung der Psychopharmakatherapie im Altenpflegeheim entwickelt, durchgeführt und wissenschaftlich evaluiert werden. Zu diesem Zweck wurde in einer ausgewählten Einrichtung der stationären Altenhilfe ein Interventionsprogramm implementiert, das gezielt auf zentrale Aspekte des in der Studie "Psychopharmaka im Altenpflegeheim“ formulierten Handlungsmodells Einfluss nimmt. Im Mittelpunkt der Intervention stehen dabei insbesondere Qualifizierungsmaßnahmen für Pflegende zur Verbesserung der Kommunikation mit psychisch kranken Heimbewohnern und im Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten, Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Pflegekräften bzw. Heim und behandelnden Ärzten, Maßnahmen zur Bewältigung von juristischen Konfliktsituationen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der psychopharmakarelevanten Dokumentation. Mit der Zusatzdokumentation wurde ein neuartiges und gezielt für die Studie entwickeltes Instrument, das auf die Verbesserung der Prozess-; Struktur- und Ergebnisqualität ausgerichtet ist, in die Intervention einbezogen. Die Wirksamkeit des Interventionsprogrammes wurde im Rahmen eines nicht-randomisierten kontrollierten Studiendesigns anhand definierter Zielgrößen (Art und Menge der eingesetzten Psychopharmaka, medizinische und juristische Kriterien für adäquaten bzw. inadäquaten Einsatz, Verhaltensauffälligkeiten auf Bewohnerebene etc.) überprüft. Dabei ließen sich u.a. die folgenden Ergebnisse erzielen:
Ø Sowohl hinsichtlich der ärztlichen als auch der pflegerischen Versorgung ließ sich die Versorgung mit Psychopharmaka im Interventionsheim in Teilbereichen der medizinischen und juristischen Anforderungen an eine optimale Versorgung verbessern. Dies betraf u.a.
§ die Verordnung von Psychopharmaka ohne dokumentierte Verhaltensauf-fälligkeiten,
§ die Verordnung von Psychopharmaka ohne dokumentierter Kontraindikation
§ die Verordnung von Psychopharmaka mit einem angemessenen Wirkungs-/Nebenwirkungsprofil,
§ die Verträglichkeit von Psychopharmakaverordnungen,
§ die Verordnung von Psychopharmaka ohne pharmakologischer
Polypragmasie,
§ die Frage nach den potentiell schädlichen Wechselwirkungen mit anderen
Medikamentenverordnungen,
§ die Qualität der Dokumentation der ärztlichen Psychopharmakaanordnungen,
§ die Rate der Psychopharmakaverordnungen, die als fachgerecht bewertet
wurden,
§ die Dokumentation der Psychopharmakavergabe,
§ die tatsächliche Vergabe der Bedarfsmedikation durch die Pflegekräfte und
§ das Erkennen der Fähigkeiten der Heimbewohner im Rahmen der Arznei-
mittelverwaltung/-einnahme durch die Pflegekräfte.
Ø Eine Reduktion der primär sedierenden Medikamente und der Verordnung psychotroper Medikamente im Interventionsheim konnte nicht erreicht werden. Allerdings nahmen die psychopathologischen Auffälligkeiten bei den Bewohnern im Interventionsheim – nicht jedoch im Kontrollheim – nach der Intervention ab.
Ø Es fanden sich teilweise weniger Hinweise für potentielle Rechtsverstöße bei der Psychopharmakaversorgung der Heimbewohner.
Ø Das Interventionsprogramm führte zu einer Verbesserung der Handlungskompetenzen der Pflegekräfte im Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten der Heimbewohner und bei ihren Aufgaben im Rahmen der Psychopharmakaversorgung.
Allerdings wurde im Rahmen der Intervention auch deutlich, dass sich mit dem Interventionsprogramm als einzige Maßnahme die Optimierung der Psychopharmakaversorgung von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen nicht in vollem Umfang erreichen lässt. Daher schlagen wir folgende Maßnahmen vor, um dauerhaft und umfassend die Psychopharmakaversorgung von Heimbewohnern zu verbessern:
- Kontinuierliche Fortführung und Weiterentwicklung des Interventionsprogramms in stationären Pflegeeinrichtungen. Erst hierdurch lässt sich unseres Erachtens eine nachhaltige Verbesserung der Versorgungssituation sichern. Die für diese Maßnahmen erforderlichen zusätzlichen Ressourcen könnten zumindest teilweise durch die mit der kürzlich verabschiedeten Pflegereform zur Verfügung gestellten Mittel für eine Verbesserung der Betreuung demenzkranker Heimbewohner finanziert werden.
- Umsetzung einer strukturellen Verzahnung der ärztlichen und der pflegerischen Versorgung z.B. durch ein "heimärztliches Versorgungsmodell“, besonders, da sich damit über die Psychopharmakaversorgung hinaus, auch andere Qualitätsverbesserungen in der Pflege erreichen lassen. Dieses lässt sich, mit den derzeit rechtlich möglichen Mitteln, unserer Auffassung nach am besten mit einem Modell der Integrierten Versorgung erreichen.
- Umsetzung weiterer konkreter Einzelmaßnahmen, wie z.B. die Einführung gezielter
berufsgruppenübergreifender Pflegevisiten, die Einführung regelmäßiger Überprüfungen der Verordnungen und die Umsetzung eines effektiven Informationsaustausches zwischen den behandelnden Ärzten und dem Pflegeheim für die wesentlichen Informationen. Weitere zielführende Handlungsempfehlungen können der Studie "Psychopharmakaversorgung im Altenpflegeheim“ entnommen werden (Pantel et al. 2006).“
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2005NRNR 2082.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.STVV-Antrag · GRÜNE
- 30. November 2005NRNR 2134.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.STVV-Antrag · SPD
- 29. Juni 2007BB 454Psychopharmaka in AltenpflegenheimenMagistratsbericht
- 3. Dezember 2007BB 850Psychopharmaka in AltenpflegeheimenMagistratsbericht
- 11. April 2008BB 191Psychopharmaka in AltenpflegeheimenMagistratsbericht
- 4. August 2008Sie sind hierBB 480"Psychopharmaka in Altenpflegeheimen"Magistratsbericht
- 19. Dezember 2008BB 862.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.Magistratsbericht
- 19. Juni 2009BB 519.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.Magistratsbericht
- 30. November 2009Antwort des Magistrats · nach 213 WochenBB 967"Psychopharmaka in Altenpflegeheimen"Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)