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Psychopharmaka in Altenpflegeheimen

Vorlagentyp: B
213 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 03.12.2007, B 850

Betreff:

Psychopharmaka in Altenpflegeheimen

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2350

- NR 2082 GRÜNE, NR 2134 SPD, B 454/07 -

Zwischenbericht:

Die Stadt Frankfurt am Main kann erst auf Grundlage der Folgestudie "Psychopharmaka in Altenheimen“ Entscheidungen über Interventionsmaßnahmen in Frankfurter Altenpflegeheimen treffen. Nach aktueller Auskunft (Stand November 2007) des Studienleiters sind inzwischen alle Daten aufgenommen worden. Aufgrund der Datenmenge ist die statistische Auswertung noch nicht abgeschlossen. Im Idealfall ist bis zum Jahresende mit verwertbaren Ergebnissen zu rechnen. Sobald neue Fakten, die zur Beratung des Sachverhalts erforderlich sind, bekannt sind, wird das Fachamt unaufgefordert berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. November 2005NRNR 2082.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.STVV-Antrag · GRÜNE
  2. 30. November 2005NRNR 2134.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.STVV-Antrag · SPD
  3. 29. Juni 2007BB 454Psychopharmaka in AltenpflegenheimenMagistratsbericht
  4. 3. Dezember 2007Sie sind hier
    BB 850Psychopharmaka in Altenpflegeheimen
    Magistratsbericht
  5. 11. April 2008BB 191Psychopharmaka in AltenpflegeheimenMagistratsbericht
  6. 4. August 2008BB 480"Psychopharmaka in Altenpflegeheimen"Magistratsbericht
  7. 19. Dezember 2008BB 862.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.Magistratsbericht
  8. 19. Juni 2009BB 519.Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.Magistratsbericht
  9. 30. November 2009Antwort des Magistrats · nach 213 WochenBB 967"Psychopharmaka in Altenpflegeheimen"Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 17 · 24.01.2008
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 850 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGBFF
Sonstige:
Linke (Kenntnis)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und REP (= Kenntnis)

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