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Psychopharmaka in Altenpflegeheimen

Vorlagentyp: NRGRÜNE
4 Sitzungen

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Antrag vom 18.10.2005, NR 2061

Betreff:

Psychopharmaka in Altenpflegeheimen

Offiziellen Statistiken zufolge sind in Deutschland mehr als zwei Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels ist in Zukunft mit einer starken Erhöhung der Anzahl pflegebedürftiger Menschen zu rechnen. Ein ganz wesentlicher Teil der Betreuung spielt sich heute in den Altenpflegeheimen ab, die in letzter Zeit aufgrund tatsächlicher oder vermeintlicher Missstände in den Institutionen der stationären Altenpflegehilfe immer wieder stark in die Kritik geraten. Ein häufig beklagter Missstand ist die inadäquate Verwendung von Psychopharmaka in Altenpflegeheimen.

Im Frankfurter Franziska Schervier Altenpflegeheim wurde nun eine sehr verdienstvolle und aufschlussreiche Untersuchung zu diesem Thema durchgeführt. (Die detaillierten Ergebnisse der Studie sind unter www.bhf-bank-stiftung.de im Internet abrufbar) Die übergreifende Frage war, ob die einschlägigen Substanzen gezielt zur Behandlung einer tatsächlich vorliegenden Krankheit oder vielmehr zur Ruhigstellung eingesetzt würden.

Etwas mehr als die Hälfte der 142 Heimbewohner nahmen lt. Untersuchungsergebnis Psychopharmaka ein. Bei einem Drittel der Heimbewohner, die Psychopharmaka einnahmen, war jedoch keine Diagnose dokumentiert worden. In 40 Prozent der Fälle fanden sich unvollständige Anordnungen der Ärzte. Für sechs von 23 Patienten wurden für ein für den Bedarfsfall verschriebenes Medikament keine Voraussetzungen genannt, und diese wurden in 14 Fällen nur unklar umrissen.

Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass vornehmlich an der Schnittstelle zwischen Ärzten und Pflegekräften mehr für die begrenzte Anwendung von Psychopharmaka getan werden kann. Dies sollte mittels der genauen Dokumentation der Beobachtungen des Pflegepersonals erfolgen, damit der behandelnde Arzt bei seinem Besuch entsprechende Angaben über den Zustand des Patienten schon vorfinden und auswerten kann.

Auch kommt der Umgebung der Heimbewohner bei der Reduzierung des Psychopharmakakonsums eine bedeutende Rolle zu. So können z.B. Rückzugs-möglichkeiten in einen Ruheraum und der Kontakt zu Haustieren den Einsatz von Psychopharmaka eindämmen.

Viele Maßnahmen sind natürlich eng verknüpft mit der Frage des Stellenschlüssels und der Qualifikation des pflegerischen Personals.

Um die Ergebnisse dieser Studie und die weitere Vorgehensweise bei diesem wichtigen, aber auch sensiblen Thema zu beraten möge

die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Altenpflegeheime in Frankfurt einzuwirken, sich einer breiten Untersuchung zum Einsatz von Psychopharmaka zu öffnen. Dies gilt insbesondere für die Einrichtungen von Trägern, auf die die Stadt Frankfurt unmittelbaren Einfluss besitzt.
  2. Der Gesundheits- und der Sozialausschuss veranstalten gemeinsam eine Anhörung zum Thema: "Psychopharmaka in Altenpflegeheimen“.

Antragstellende Fraktion: GRÜNENebenvorlage: Antrag vom 03.11.2005, NR 2082 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Jugend, Soziales, Seniorinnen und Senioren Gesundheitsausschuss Versandpaket: 19.10.2005

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Oktober 2005 brachte GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Gesundheitsausschusses
Sitzung 45 · 07.11.2005
TO I, TOP 5
Zurückgezogen
1. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 2061 zurückgezogen hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Gesundheitsausschuss die Beratung der Vorlage NR 2082 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Sonstige:
FAG (Annahme)REP (NR 2082 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 2082 = Annahme)

Ausschusses für Jugend, Soziales, Seniorinnen und Senioren
Sitzung 45 · 08.11.2005
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 2061 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 2082 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 15.11.2005
TO I, TOP 24
Zurückgezogen
1. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 2061 zurückgezogen hat. 2. Die Beratung der Vorlage NR 2082 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 49 · 17.11.2005
TO II, TOP 68
Zurückgezogen
1. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 2061 zurückgezogen hat. 2. Die Beratung der Vorlage NR 2082 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

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