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Frankfurt am Main - Stadt der gewaltfreien sportlichen Wettbewerbe

Vorlagentyp: NRFREIE_WÄHLER
2 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Begründung

gewaltfreien sportlichen Wettbewerbe Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für Profiboxkämpfe werden gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6342/2009 keine städtischen oder städtischen Gesellschaften gehörenden Areale zur Verfügung gestellt. Begründung: Profiboxen ist eine Kampfsportart, bei der der Gegner durch heftige Faustschläge auf den Kopf, Brustkorb oder Oberbauch ausgeschaltet wird. Im Extremfall wird durch einen K.o.-Schlag das Gehirn des Gegners durch Scherkräfte, reflektorische Reduktion der Blutzufuhr oder Quetschungen derartig traumatisiert, dass Bewusstlosigkeit, in Einzelfällen sogar der Tod, eintritt. Trotz schwerer Blessuren wird der Kampf nicht sofort abgebrochen sondern in der Regel nach kurzem Auszählen wieder fortgeführt. Nicht die augenscheinlichen Verletzungen in Form des geschwollenen und blutüberströmten Gesichts durch aufgeplatzte Lippen und Augenbrauen und gebrochene Nasen- oder Jochbeine beeinträchtigen Leib und Leben des Boxers auf Dauer, sondern die mit dem bloßen Auge nicht erkennbaren Schädigungen des Gehirns. Zusätzlich wird die Situation der Boxer verschärft durch den Druck des Wettgeschäfts, bei dem sie ungeachtet gesundheitlicher Schäden für den Gewinn oder Verlust hoher Geldsummen einstehen müssen. In seiner Brutalität ist der Profiboxsport mit dem Ultimate Fighting vergleichbar. Aufgrund von Presseberichten über geplante Ultimate-Fighting-Veranstaltungen in deutschen Großstädten wurde im Jahr 2009 beschlossen, keine gewaltverherrlichenden Sportarten in der Stadt zuzulassen. Städtische Areale wie der Festplatz am Ratsweg und Sportstätten städtischer Gesellschaften (Messe Frankfurt GmbH und Stadion GmbH) sollen nicht zur Verfügung gestellt werden. Dieser Beschluss trifft auch zu für den konkreten Fall einer geplanten Profi-Box-Veranstaltung in der Commerzbankarena am 11. September.

Inhalt

Antrag vom 22.07.2010, NR 1929

Betreff: Frankfurt am Main - Stadt der gewaltfreien sportlichen Wettbewerbe Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für Profiboxkämpfe werden gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6342/2009 keine städtischen oder städtischen Gesellschaften gehörenden Areale zur Verfügung gestellt.

Begründung: Profiboxen ist eine Kampfsportart, bei der der Gegner durch heftige Faustschläge auf den Kopf, Brustkorb oder Oberbauch ausgeschaltet wird. Im Extremfall wird durch einen K.o.-Schlag das Gehirn des Gegners durch Scherkräfte, reflektorische Reduktion der Blutzufuhr oder Quetschungen derartig traumatisiert, dass Bewusstlosigkeit, in Einzelfällen sogar der Tod, eintritt. Trotz schwerer Blessuren wird der Kampf nicht sofort abgebrochen sondern in der Regel nach kurzem Auszählen wieder fortgeführt. Nicht die augenscheinlichen Verletzungen in Form des geschwollenen und blutüberströmten Gesichts durch aufgeplatzte Lippen und Augenbrauen und gebrochene Nasen- oder Jochbeine beeinträchtigen Leib und Leben des Boxers auf Dauer, sondern die mit dem bloßen Auge nicht erkennbaren Schädigungen des Gehirns. Zusätzlich wird die Situation der Boxer verschärft durch den Druck des Wettgeschäfts, bei dem sie ungeachtet gesundheitlicher Schäden für den Gewinn oder Verlust hoher Geldsummen einstehen müssen. In seiner Brutalität ist der Profiboxsport mit dem Ultimate Fighting vergleichbar. Aufgrund von Presseberichten über geplante Ultimate-Fighting-Veranstaltungen in deutschen Großstädten wurde im Jahr 2009 beschlossen, keine gewaltverherrlichenden Sportarten in der Stadt zuzulassen. Städtische Areale wie der Festplatz am Ratsweg und Sportstätten städtischer Gesellschaften (Messe Frankfurt GmbH und Stadion GmbH) sollen nicht zur Verfügung gestellt werden. Dieser Beschluss trifft auch zu für den konkreten Fall einer geplanten Profi-Box-Veranstaltung in der Commerzbankarena am 11. September.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 04.08.2010

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Juli 2010 brachte FREIE_WÄHLER diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.09.2010 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 43 · 19.08.2010
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1929 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
FAGFreie WählerStv. Holtz
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Stv. Holtz (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 02.09.2010
TO II, TOP 19
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1929 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPREP
Ablehnung:
FAGFreie WählerStv. Holtz
Enthaltung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG, FREIE WÄHLER und Stv. Holtz (= Annahme); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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