Der Magistrat muss seine Zusagen einhalten - Bebauung des Gewerbegebietes Heerstraße erst nach Bau der Stichstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In der Vergangenheit wurden Zusagen des Magistrates gegenüber den Praunheimer Bürgern hinsichtlich der Erschließung des Gewerbegebietes Heerstraße nicht eingehalten. Dies hat entgegen den Zusagen zu einer weiteren Verkehrsbelastung auf der Heerstraße geführt. Die Heerstraße befindet sich mittlerweile in einem beklagenswerten Zustand, da die seit Jahren versprochene Grunderneuerung und Sanierung der Heerstraße immer aufgeschoben worden ist. Dessen ungeachtet will der Magistrat mit dem Bebauungsplan B 854 Fakten schaffen, ohne dass die grundlegenden Probleme gelöst sind. Dies vorausgesetzt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der vorgelegte Bebauungsplan wird mit der folgenden Maßgabe beschlossen: Baugenehmigungen im Bereich des Bebauungsplanes B 854 werden erst dann erteilt, wenn die Erschließung gesichert ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage für den Bau der verlängerten Ludwig-Landmann-Straße einschließlich des Baues der Stichstraße beschlossen hat.
Inhalt
Antrag vom 10.03.2010, NR 1771
Betreff:
Der Magistrat muss seine Zusagen einhalten - Bebauung des Gewerbegebietes Heerstraße erst nach Bau der Stichstraße
In der Vergangenheit wurden Zusagen des Magistrates gegenüber den Praunheimer Bürgern hinsichtlich der Erschließung des Gewerbegebietes Heerstraße nicht eingehalten. Dies hat entgegen den Zusagen zu einer weiteren Verkehrsbelastung auf der Heerstraße geführt. Die Heerstraße befindet sich mittlerweile in einem beklagenswerten Zustand, da die seit Jahren versprochene Grunderneuerung und Sanierung der Heerstraße immer aufgeschoben worden ist.
Dessen ungeachtet will der Magistrat mit dem Bebauungsplan B 854 Fakten schaffen, ohne dass die grundlegenden Probleme gelöst sind.
Dies vorausgesetzt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
Der vorgelegte Bebauungsplan wird mit der folgenden Maßgabe beschlossen:
Baugenehmigungen im Bereich des Bebauungsplanes B 854 werden erst dann erteilt, wenn die Erschließung gesichert ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage für den Bau der verlängerten Ludwig-Landmann-Straße einschließlich des Baues der Stichstraße beschlossen hat.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.02.2010, M 29 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 17.03.2010
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2010MM 29Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 10. März 2010Sie sind hierNRNR 1771Der Magistrat muss seine Zusagen einhalten - Bebauung des Gewerbegebietes Heerstraße erst nach Bau der StichstraßeSTVV-Antrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1771) zu 2. SPD, LINKE., FDP und FAG; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme); SPD und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (M 29, OA 1073 und OA 1074 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771) und LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass am Ende des Antragstenors die Worte "oder der Bau der Straße vertraglich gesichert ist" angefügt werden) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771) sowie LINKE. (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771) sowie LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771) sowie LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 29, NR 1771, NR 1785, OA 1073 und OA 1074 = Annahme) NPD (M 29, NR 1771, OA 1073 und OA 1074 = Annahme, NR 1785 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771) ÖkoLinX-ARL (M 29 = Ablehnung, NR 1771 = Enthaltung, OA 1073 und OA 1074 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass am Ende des Antragstenors die Worte "oder der Bau der Straße vertraglich gesichert ist" angefügt werden) sowie FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD, FAG und NPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771) sowie LINKE. (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771) sowie LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1771) sowie LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)