Flutlicht Stadion Bornheimer Hang
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bornheimer Hang Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird ermächtigt, zur Herstellung und für den Test einer Flutlichtanlage mit integriertem Blendschutz am Stadion Bornheimer Hang 350.000 € netto zu verausgaben, in denen neben Positionen für den Test der Anlage mit Autobahnsperrung und Verkehrsumleitungen, Entwicklungs- und Projektbetreuungskosten die Nachrüstung der Leuchtkörper mit 240.000 € netto enthalten ist. Die für die Flutlichtanlage entstehenden Kosten sind mit der in Aufstellung befindlichen Mehrkostenvorlage zum Umbau des Stadions zu beordnen. Begründung: Der FSV hat eine Spielberechtigung für die Zweite Fußballbundesliga im Stadion am Bornheimer Hang auch unter der Voraussetzung erhalten, daß dort eine Flutlichtanlage mit 800 Lux zur Verfügung steht. In der Vergangenheit wurde davon ausgegangen, daß der Betrieb einer solchen Flutlichtanlage eine aufwendige Gegenbeleuchtungsanlage an der A661, Kostenschätzungen beliefen sich auf mindestens 2,5 Mio. €, zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit notwendig macht. Aufgrund dieses Aufwandes und des längeren Umsetzungszeitraums war eine lichtstärkere Flutlichtanlage in den von der Stadtverordnetenversammlung freigegeben Mitteln zur Gewährleistung der Bespielbarkeit des Stadion bis 31.07.2009 nicht enthalten. Untersuchungen im Lichtlabor nach Beauftragung eines Lichtexperten durch das Sportdezernat kommen inzwischen jedoch zu dem Ergebnis, daß die Blendwirkung der Flutlichtanlage durch eine Nachrüstung der vorhandenen Leuchtkörper mit Einblendmustern und Ausblendtuben so weit reduziert werden kann, daß mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine weiteren Vorkehrungen für die Autobahn getroffen werden müssen. Ein Test der so nachgerüsteten Flutlichtanlage in der Nacht vom 18./19.07. soll die Wirksamkeit dieser Lösung nachweisen. Da die insgesamt dafür erforderlichen 350.000 € netto in der von der Stadtverordnetenversammlung bisher freigegebenen Summe nicht enthalten sind, jetzt aber die Möglichkeit besteht, schon zu Saisonbeginn im August eine lichtstärkere Flutlichtanlage zu vergleichweise geringen Kosten in Betrieb nehmen zu können, ist eine weitere Ermächtigung des Magistrats notwendig.
Inhalt
Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 08.07.2009, NR 1479
Betreff: Flutlicht Stadion Bornheimer Hang Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird ermächtigt, zur Herstellung und für den Test einer Flutlichtanlage mit integriertem Blendschutz am Stadion Bornheimer Hang 350.000 € netto zu verausgaben, in denen neben Positionen für den Test der Anlage mit Autobahnsperrung und Verkehrsumleitungen, Entwicklungs- und Projektbetreuungskosten die Nachrüstung der Leuchtkörper mit 240.000 € netto enthalten ist. Die für die Flutlichtanlage entstehenden Kosten sind mit der in Aufstellung befindlichen Mehrkostenvorlage zum Umbau des Stadions zu beordnen.
Begründung: Der FSV hat eine Spielberechtigung für die Zweite Fußballbundesliga im Stadion am Bornheimer Hang auch unter der Voraussetzung erhalten, daß dort eine Flutlichtanlage mit 800 Lux zur Verfügung steht. In der Vergangenheit wurde davon ausgegangen, daß der Betrieb einer solchen Flutlichtanlage eine aufwendige Gegenbeleuchtungsanlage an der A661, Kostenschätzungen beliefen sich auf mindestens 2,5 Mio. €, zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit notwendig macht. Aufgrund dieses Aufwandes und des längeren Umsetzungszeitraums war eine lichtstärkere Flutlichtanlage in den von der Stadtverordnetenversammlung freigegeben Mitteln zur Gewährleistung der Bespielbarkeit des Stadion bis 31.07.2009 nicht enthalten. Untersuchungen im Lichtlabor nach Beauftragung eines Lichtexperten durch das Sportdezernat kommen inzwischen jedoch zu dem Ergebnis, daß die Blendwirkung der Flutlichtanlage durch eine Nachrüstung der vorhandenen Leuchtkörper mit Einblendmustern und Ausblendtuben so weit reduziert werden kann, daß mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine weiteren Vorkehrungen für die Autobahn getroffen werden müssen. Ein Test der so nachgerüsteten Flutlichtanlage in der Nacht vom 18./19.07. soll die Wirksamkeit dieser Lösung nachweisen. Da die insgesamt dafür erforderlichen 350.000 € netto in der von der Stadtverordnetenversammlung bisher freigegebenen Summe nicht enthalten sind, jetzt aber die Möglichkeit besteht, schon zu Saisonbeginn im August eine lichtstärkere Flutlichtanlage zu vergleichweise geringen Kosten in Betrieb nehmen zu können, ist eine weitere Ermächtigung des Magistrats notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juli 2009Sie sind hierNRNR 1479Flutlicht Stadion Bornheimer HangSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 18. Februar 2011MM 43Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer HangMagistratsvortrag
- 10. Juni 2011MM 115Ausbau der Sportanlage "Am Bornheimer Hang" hier: Mehrkosten und zusätzliche Ausgaben, insbesondere Planung Haupttribüne und RasenheizungMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Aufnahme auf TO II)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) und b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler und REP