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Im geplanten „Ernst-May-Viertel“: Soziale, ökologische, nachhaltige Stadtentwicklung

Vorlagentyp: NRLINKE
14 SitzungenAbgelehnt

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

"Ernst-May-Viertel": Soziale, ökologische, nachhaltige Stadtentwicklung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Planungs- und Bauvorhaben werden ausnahmslos sozial, ökologisch und nachhaltig gestaltet. Um dies zu gewährleisten, ist für das untersuchte sogenannte "Ernst-May-Viertel" zu beschließen:

  1. Städtische Grundstücke und Grundstücke von stadtnahen Gesellschaften, die innerhalb des Gebietes des geplanten "Ernst-May-Viertels" liegen, werden nicht verkauft, sondern im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig agierende Wohnprojektgruppen verpachtet.
  2. Alle städtischen Grundstücke, die für den Wohnungsbau vorgesehen sind, sind ausschließlich mit geförderten Wohnungen zu bebauen, wovon mindestens 50 Prozent im ersten Förderweg (Sozialwohnungen) entstehen. Die maximale Höhe der Warmmiete beträgt 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.
  3. Für alle übrigen Grundstücke wird durch städtebauliche Verträge sichergestellt, dass bezahlbarer Wohnraum für vielfältige Bevölkerungsgruppen entsteht. Die maximale Höhe der Warmmiete beträgt 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.
  4. Die vorhandenen Dauerklein- und Freizeitgärten werden in eine ökologisch-innovative Gesamtplanung integriert und an ihrem jetzigen Standort erhalten.
  5. Der Abenteuerspielplatz Günthersburg und das Sportgelände der SG Bornheim bleiben an ihrem jetzigen Standort erhalten.
  6. Die im Sachstandsbericht zu den Voruntersuchungen für eine mögliche dritte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Frankfurt am Main geplante Einhausung der A661 auf 1200 Meter (Variante L1) ist zu realisieren. Es entstehen keine Wohngebäude, die als bewohnte Lärmschutzwand dienen.
  7. Die ökologische Bedeutung des Planungsgebietes, der wertvolle Baumbestand und der hohe Naherholungswert, den das Gebiet für viele Bürgerinnen und Bürger hat, sind zu berücksichtigen. Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes werden nicht in Anspruch genommen. Vor jeglicher baulichen Tätigkeit findet eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB statt. Alle Planungen berücksichtigen die Funktion der Grünschneise für den Klimaschutz und die Frischluftzufuhr. Basierend auf ein neues Klimagutachten werden Bebauungspläne so entwickelt, dass die Frischluftzufuhr nicht beeinträchtigt wird.
  8. Im geplanten "Ernst-May-Viertel" wird ökologisch und autofrei gebaut, wobei auf die architektonische Gestaltung Wert gelegt wird. Dächer und Fassaden werden begrünt und der Einfall von Tageslicht berücksichtigt, um den Energieverbrauch sowohl hinsichtlich Heizkosten als auch hinsichtlich elektrischen Lichts zu reduzieren. Die architektonische Planung ermöglicht vielfältige Wohnformen. Gebaut wird ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen. Begründung: Bauvorhaben, die dem Mangel an Wohnraum entgegenwirken sollen, müssen sozial, nachhaltig und ökologisch geplant und realisiert werden. Mit dem jetzigen Bauprojekt - dem geplanten "Ernst-May-Viertel" - stellt die Stadt Frankfurt die Weichen für die zukünftige Lebensqualität der Frankfurter*innen. Hier müssen Entscheidungen getroffen werden, die stellvertretend für die ganze Stadtplanung in Frankfurt stehen. Dies betrifft vor allem den sozialen Wohnungsbau. In Frankfurt fehlt bezahlbarer Wohnraum: Einer Studie des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge sind momentan etwa 148 000 Frankfurter Haushalte ihrem Einkommen nach berechtigt, in Sozialwohnungen zu wohnen. Diesen 148 000 anspruchsberechtigten Haushalten stehen laut dem Tätigkeitsbericht des Amts für Wohnungswesen 27 535 Sozialwohnungen gegenüber. Auf städtischen Grundstücken müssen langfristig bezahlbare Wohnungen entstehen. Das bedeutet den ausschließlichen Bau von gefördertem Wohnraum mit einer unbefristeten Bindung der Sozialwohnungen. Um dies zu gewährleisten, werden stadteigene Grundstücke und Grundstücke von stadtnahen Gesellschaften ausschließlich im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig agierende Wohnprojektgruppen vergeben. Dadurch verbleiben die Grundstücke im kommunalen Besitz, sichern den Bestand an Sozialwohnungen und der Stadt regelmäßige Einnahmen durch den Erbbauzins. Bei der Planung von Wohnungen, Wohnanlagen und Quartieren ist der Barrierefreiheit ebenso Rechnung zu tragen wie verschiedenen Anforderungen an Grundrisse für vielfältige gemeinschaftliche Wohnformen. Außerdem hat der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Schadstoffen Vorrang. Dies bedeutet unter anderem die Einhausung von Verkehrswegen, die dazu führen, dass in Wohnortnähe Lärm und Schadstoffe produziert werden. Im Fall des geplanten "Ernst-May-Viertels" kommt dies mit der Einhausung der A 661 auf einer Distanz von 1200 Metern (Variante L1) und der Installation von Schadstofffilteranlagen gleich. Keinem Mensch kann zugemutet werden, in einem Gebäude zu wohnen, das zugleich als Lärmschutz dient. Vorhandene soziale Infrastrukturen, die Gebiete auszeichnen und lebenswert machen, müssen erhalten bleiben. Bei der Planung und Entstehung neuer Bauprojekte wird der Einfluss auf das gesamtstädtische Klima berücksichtigt, basierend auf neuen Studien und Berechnungen. Indem sie Grünflächen nicht versiegelt und Frisch- und Kaltluftschneisen nicht zubaut, reagiert die Stadtentwicklung auf den Klimawandel und das stetige Aufheizen der Innenstand. Ebenso werden im Bau hohe ökologische Standards umgesetzt, die begrünte Dächer und Fassaden sowie alternative Energiequellen einschließen.

Inhalt

Antrag vom 03.11.2016, NR 146

Betreff: Im geplanten "Ernst-May-Viertel": Soziale, ökologische, nachhaltige Stadtentwicklung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Planungs- und Bauvorhaben werden ausnahmslos sozial, ökologisch und nachhaltig gestaltet. Um dies zu gewährleisten, ist für das untersuchte sogenannte "Ernst-May-Viertel" zu beschließen:

  1. Städtische Grundstücke und Grundstücke von stadtnahen Gesellschaften, die innerhalb des Gebietes des geplanten "Ernst-May-Viertels" liegen, werden nicht verkauft, sondern im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig agierende Wohnprojektgruppen verpachtet.
  2. Alle städtischen Grundstücke, die für den Wohnungsbau vorgesehen sind, sind ausschließlich mit geförderten Wohnungen zu bebauen, wovon mindestens 50 Prozent im ersten Förderweg (Sozialwohnungen) entstehen. Die maximale Höhe der Warmmiete beträgt 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.
  3. Für alle übrigen Grundstücke wird durch städtebauliche Verträge sichergestellt, dass bezahlbarer Wohnraum für vielfältige Bevölkerungsgruppen entsteht. Die maximale Höhe der Warmmiete beträgt 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.
  4. Die vorhandenen Dauerklein- und Freizeitgärten werden in eine ökologisch-innovative Gesamtplanung integriert und an ihrem jetzigen Standort erhalten.
  5. Der Abenteuerspielplatz Günthersburg und das Sportgelände der SG Bornheim bleiben an ihrem jetzigen Standort erhalten.
  6. Die im Sachstandsbericht zu den Voruntersuchungen für eine mögliche dritte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Frankfurt am Main geplante Einhausung der A661 auf 1200 Meter (Variante L1) ist zu realisieren. Es entstehen keine Wohngebäude, die als bewohnte Lärmschutzwand dienen.
  7. Die ökologische Bedeutung des Planungsgebietes, der wertvolle Baumbestand und der hohe Naherholungswert, den das Gebiet für viele Bürgerinnen und Bürger hat, sind zu berücksichtigen. Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes werden nicht in Anspruch genommen. Vor jeglicher baulichen Tätigkeit findet eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB statt. Alle Planungen berücksichtigen die Funktion der Grünschneise für den Klimaschutz und die Frischluftzufuhr. Basierend auf ein neues Klimagutachten werden Bebauungspläne so entwickelt, dass die Frischluftzufuhr nicht beeinträchtigt wird.
  8. Im geplanten "Ernst-May-Viertel" wird ökologisch und autofrei gebaut, wobei auf die architektonische Gestaltung Wert gelegt wird. Dächer und Fassaden werden begrünt und der Einfall von Tageslicht berücksichtigt, um den Energieverbrauch sowohl hinsichtlich Heizkosten als auch hinsichtlich elektrischen Lichts zu reduzieren. Die architektonische Planung ermöglicht vielfältige Wohnformen. Gebaut wird ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen. Begründung: Bauvorhaben, die dem Mangel an Wohnraum entgegenwirken sollen, müssen sozial, nachhaltig und ökologisch geplant und realisiert werden. Mit dem jetzigen Bauprojekt - dem geplanten "Ernst-May-Viertel" - stellt die Stadt Frankfurt die Weichen für die zukünftige Lebensqualität der Frankfurter*innen. Hier müssen Entscheidungen getroffen werden, die stellvertretend für die ganze Stadtplanung in Frankfurt stehen. Dies betrifft vor allem den sozialen Wohnungsbau. In Frankfurt fehlt bezahlbarer Wohnraum: Einer Studie des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge sind momentan etwa 148 000 Frankfurter Haushalte ihrem Einkommen nach berechtigt, in Sozialwohnungen zu wohnen. Diesen 148 000 anspruchsberechtigten Haushalten stehen laut dem Tätigkeitsbericht des Amts für Wohnungswesen 27 535 Sozialwohnungen gegenüber. Auf städtischen Grundstücken müssen langfristig bezahlbare Wohnungen entstehen. Das bedeutet den ausschließlichen Bau von gefördertem Wohnraum mit einer unbefristeten Bindung der Sozialwohnungen. Um dies zu gewährleisten, werden stadteigene Grundstücke und Grundstücke von stadtnahen Gesellschaften ausschließlich im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig agierende Wohnprojektgruppen vergeben. Dadurch verbleiben die Grundstücke im kommunalen Besitz, sichern den Bestand an Sozialwohnungen und der Stadt regelmäßige Einnahmen durch den Erbbauzins. Bei der Planung von Wohnungen, Wohnanlagen und Quartieren ist der Barrierefreiheit ebenso Rechnung zu tragen wie verschiedenen Anforderungen an Grundrisse für vielfältige gemeinschaftliche Wohnformen. Außerdem hat der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Schadstoffen Vorrang. Dies bedeutet unter anderem die Einhausung von Verkehrswegen, die dazu führen, dass in Wohnortnähe Lärm und Schadstoffe produziert werden. Im Fall des geplanten "Ernst-May-Viertels" kommt dies mit der Einhausung der A 661 auf einer Distanz von 1200 Metern (Variante L1) und der Installation von Schadstofffilteranlagen gleich. Keinem Mensch kann zugemutet werden, in einem Gebäude zu wohnen, das zugleich als Lärmschutz dient. Vorhandene soziale Infrastrukturen, die Gebiete auszeichnen und lebenswert machen, müssen erhalten bleiben. Bei der Planung und Entstehung neuer Bauprojekte wird der Einfluss auf das gesamtstädtische Klima berücksichtigt, basierend auf neuen Studien und Berechnungen. Indem sie Grünflächen nicht versiegelt und Frisch- und Kaltluftschneisen nicht zubaut, reagiert die Stadtentwicklung auf den Klimawandel und das stetige Aufheizen der Innenstand. Ebenso werden im Bau hohe ökologische Standards umgesetzt, die begrünte Dächer und Fassaden sowie alternative Energiequellen einschließen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 11 Versandpaket: 09.11.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. November 2016 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 14 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.02.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf14 Beratungen
OBR 4
Sitzung 7 · 29.11.2016
TO II, TOP 6
Abgelehnt
Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDUFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
1 Linke
Enthaltung:
1 Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 LINKE. (= Zustimmung); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 6 · 01.12.2016
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 87 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 146 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 57 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 84 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 85 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
zu 6)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
zu 7)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
zu 8)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP

OBR 11
Sitzung 7 · 05.12.2016
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 146 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDULinkeGrüneFDP
Ablehnung:
SPDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 6 · 05.12.2016
TO I, TOP 18
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
zu 6)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
zu 7)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
zu 8)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

Verkehrsausschusses
Sitzung 6 · 06.12.2016
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFrankfurter
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFrankfurter
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFrankfurter
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFrankfurter
zu 6)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFrankfurter
zu 7)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFrankfurter
zu 8)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 7 · 13.12.2016
TO II, TOP 3
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
zu 6)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
zu 7)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
zu 8)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 7 · 16.01.2017
TO I, TOP 18
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTIONFrankfurter
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTIONFrankfurter
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTIONFrankfurter
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTIONFrankfurter
zu 6)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTIONFrankfurter
zu 7)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTIONFrankfurter
zu 8)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER

Verkehrsausschusses
Sitzung 7 · 17.01.2017
TO I, TOP 14
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 6)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 7)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 8)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 8 · 24.01.2017
TO II, TOP 3
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFrankfurter
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFrankfurter
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFrankfurter
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFrankfurter
zu 6)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFrankfurter
zu 7)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFrankfurter
zu 8)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 8 · 13.02.2017
TO I, TOP 11
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
LinkeBFFFrankfurterFRAKTION
Sonstige:
AfD (M 82 = Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85, NR 87, OA 57, OA 84 und OA 85 = Annahme, NR 146 = Ablehnung)FDP (M 82 = Annahme im Rahmen NR 115, NR 87, NR 146 und OA 84 = Ablehnung, OA 57 und OA 85 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
BFF
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
LinkeBFFFrankfurterFRAKTION
zu 6)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 7)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
LinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 8)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
LinkeFrankfurterFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) und FRANKFURTER (= Annahme) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 82 = Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85, NR 87, OA 57, OA 84 und OA 85 = Annahme, NR 146 = Ablehnung) FDP (M 82 = Annahme im Rahmen NR 115, NR 87, NR 146 und OA 84 = Ablehnung, OA 57 und OA 85 = Annahme)

Verkehrsausschusses
Sitzung 8 · 14.02.2017
TO I, TOP 13
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFrankfurterFDPFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFF
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 6)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 7)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFRAKTIONLinkeFDPFrankfurterBFF
zu 8)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
AfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung)

OBR 3
Sitzung 9 · 16.02.2017
TO I, TOP 7
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
FDPÖkoLinX-ARLBFF
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
GrüneSPD
zu 2 / Rest)
Zustimmung:
CDUFDPBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
GrüneSPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Punkte 2., 3. und 8.: CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis) bei Enthaltung GRÜNE und SPD Rest der Vorlage: CDU, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis) bei Enthaltung GRÜNE und SPD

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 21.02.2017
TO I, TOP 18
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFrankfurterFDPFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 82, NR 87, NR 146, OA 58 und OA 84 = Ablehnung, NR 115 und OA 85 = Annahme, OA 57 = Ziffern 1. und 7 Annahme, Ziffern 2. bis 6 Prüfung und Berichterstattung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFF
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 6)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFrankfurterFRAKTION
zu 7)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFRAKTIONLinkeFDPFrankfurterBFF
zu 8)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
AfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 82, NR 87, NR 146, OA 58 und OA 84 = Ablehnung, NR 115 und OA 85 = Annahme, OA 57 = Ziffern 1. und 7 Annahme, Ziffern 2. bis 6 Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 23.02.2017
TO I, TOP 8
Abgelehnt
1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 8. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 9. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 12. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 28. a) Der Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFRAKTION
Ablehnung:
AfDLinkeFDPFrankfurterÖkoLinX-ARLBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfD
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFDPBFFLinkeFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDLinkeBFF
zu 5 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 5 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 6 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurterFDPBFFFRAKTIONÖkoLinX-ARL
zu 7 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTION
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 8)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFDPFRAKTIONLinkeBFFFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 9)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurter
zu 10 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFrankfurterLinkeFDPBFFFRAKTIONÖkoLinX-ARL
zu 11)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFrankfurterÖkoLinX-ARLFDPFRAKTION
zu 12)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
zu 13)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 14)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 15 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDBFFFRAKTIONFrankfurterLinkeÖkoLinX-ARLFDP
zu 16)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFrankfurterÖkoLinX-ARLFDPFRAKTION
zu 17)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
zu 18)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 19)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
zu 20 / Ziffer 1. und 7)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONÖkoLinX-ARLFrankfurter
zu 20 / Ziffer 2. bis 6)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 21)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFrankfurterFRAKTIONÖkoLinX-ARL
zu 22)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFRAKTIONLinkeFDPFrankfurterÖkoLinX-ARLBFF
zu 23 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
AfDLinkeFDPFRAKTIONÖkoLinX-ARLFrankfurter
zu 24)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFrankfurterÖkoLinX-ARLFDPFRAKTION
zu 25)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
zu 26)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurterBFF
zu 27 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfD
Ablehnung:
LinkeBFFÖkoLinX-ARLFDPFRAKTIONFrankfurter
zu 28 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFrankfurterÖkoLinX-ARLFDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 23. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung)

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