Im geplanten „Ernst-May-Viertel“: Soziale, ökologische, nachhaltige Stadtentwicklung
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
"Ernst-May-Viertel": Soziale, ökologische, nachhaltige Stadtentwicklung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Planungs- und Bauvorhaben werden ausnahmslos sozial, ökologisch und nachhaltig gestaltet. Um dies zu gewährleisten, ist für das untersuchte sogenannte "Ernst-May-Viertel" zu beschließen:
- Städtische Grundstücke und Grundstücke von stadtnahen Gesellschaften, die innerhalb des Gebietes des geplanten "Ernst-May-Viertels" liegen, werden nicht verkauft, sondern im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig agierende Wohnprojektgruppen verpachtet.
- Alle städtischen Grundstücke, die für den Wohnungsbau vorgesehen sind, sind ausschließlich mit geförderten Wohnungen zu bebauen, wovon mindestens 50 Prozent im ersten Förderweg (Sozialwohnungen) entstehen. Die maximale Höhe der Warmmiete beträgt 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.
- Für alle übrigen Grundstücke wird durch städtebauliche Verträge sichergestellt, dass bezahlbarer Wohnraum für vielfältige Bevölkerungsgruppen entsteht. Die maximale Höhe der Warmmiete beträgt 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.
- Die vorhandenen Dauerklein- und Freizeitgärten werden in eine ökologisch-innovative Gesamtplanung integriert und an ihrem jetzigen Standort erhalten.
- Der Abenteuerspielplatz Günthersburg und das Sportgelände der SG Bornheim bleiben an ihrem jetzigen Standort erhalten.
- Die im Sachstandsbericht zu den Voruntersuchungen für eine mögliche dritte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Frankfurt am Main geplante Einhausung der A661 auf 1200 Meter (Variante L1) ist zu realisieren. Es entstehen keine Wohngebäude, die als bewohnte Lärmschutzwand dienen.
- Die ökologische Bedeutung des Planungsgebietes, der wertvolle Baumbestand und der hohe Naherholungswert, den das Gebiet für viele Bürgerinnen und Bürger hat, sind zu berücksichtigen. Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes werden nicht in Anspruch genommen. Vor jeglicher baulichen Tätigkeit findet eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB statt. Alle Planungen berücksichtigen die Funktion der Grünschneise für den Klimaschutz und die Frischluftzufuhr. Basierend auf ein neues Klimagutachten werden Bebauungspläne so entwickelt, dass die Frischluftzufuhr nicht beeinträchtigt wird.
- Im geplanten "Ernst-May-Viertel" wird ökologisch und autofrei gebaut, wobei auf die architektonische Gestaltung Wert gelegt wird. Dächer und Fassaden werden begrünt und der Einfall von Tageslicht berücksichtigt, um den Energieverbrauch sowohl hinsichtlich Heizkosten als auch hinsichtlich elektrischen Lichts zu reduzieren. Die architektonische Planung ermöglicht vielfältige Wohnformen. Gebaut wird ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen. Begründung: Bauvorhaben, die dem Mangel an Wohnraum entgegenwirken sollen, müssen sozial, nachhaltig und ökologisch geplant und realisiert werden. Mit dem jetzigen Bauprojekt - dem geplanten "Ernst-May-Viertel" - stellt die Stadt Frankfurt die Weichen für die zukünftige Lebensqualität der Frankfurter*innen. Hier müssen Entscheidungen getroffen werden, die stellvertretend für die ganze Stadtplanung in Frankfurt stehen. Dies betrifft vor allem den sozialen Wohnungsbau. In Frankfurt fehlt bezahlbarer Wohnraum: Einer Studie des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge sind momentan etwa 148 000 Frankfurter Haushalte ihrem Einkommen nach berechtigt, in Sozialwohnungen zu wohnen. Diesen 148 000 anspruchsberechtigten Haushalten stehen laut dem Tätigkeitsbericht des Amts für Wohnungswesen 27 535 Sozialwohnungen gegenüber. Auf städtischen Grundstücken müssen langfristig bezahlbare Wohnungen entstehen. Das bedeutet den ausschließlichen Bau von gefördertem Wohnraum mit einer unbefristeten Bindung der Sozialwohnungen. Um dies zu gewährleisten, werden stadteigene Grundstücke und Grundstücke von stadtnahen Gesellschaften ausschließlich im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig agierende Wohnprojektgruppen vergeben. Dadurch verbleiben die Grundstücke im kommunalen Besitz, sichern den Bestand an Sozialwohnungen und der Stadt regelmäßige Einnahmen durch den Erbbauzins. Bei der Planung von Wohnungen, Wohnanlagen und Quartieren ist der Barrierefreiheit ebenso Rechnung zu tragen wie verschiedenen Anforderungen an Grundrisse für vielfältige gemeinschaftliche Wohnformen. Außerdem hat der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Schadstoffen Vorrang. Dies bedeutet unter anderem die Einhausung von Verkehrswegen, die dazu führen, dass in Wohnortnähe Lärm und Schadstoffe produziert werden. Im Fall des geplanten "Ernst-May-Viertels" kommt dies mit der Einhausung der A 661 auf einer Distanz von 1200 Metern (Variante L1) und der Installation von Schadstofffilteranlagen gleich. Keinem Mensch kann zugemutet werden, in einem Gebäude zu wohnen, das zugleich als Lärmschutz dient. Vorhandene soziale Infrastrukturen, die Gebiete auszeichnen und lebenswert machen, müssen erhalten bleiben. Bei der Planung und Entstehung neuer Bauprojekte wird der Einfluss auf das gesamtstädtische Klima berücksichtigt, basierend auf neuen Studien und Berechnungen. Indem sie Grünflächen nicht versiegelt und Frisch- und Kaltluftschneisen nicht zubaut, reagiert die Stadtentwicklung auf den Klimawandel und das stetige Aufheizen der Innenstand. Ebenso werden im Bau hohe ökologische Standards umgesetzt, die begrünte Dächer und Fassaden sowie alternative Energiequellen einschließen.
Inhalt
Antrag vom 03.11.2016, NR 146
Betreff: Im geplanten "Ernst-May-Viertel": Soziale, ökologische, nachhaltige Stadtentwicklung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Planungs- und Bauvorhaben werden ausnahmslos sozial, ökologisch und nachhaltig gestaltet. Um dies zu gewährleisten, ist für das untersuchte sogenannte "Ernst-May-Viertel" zu beschließen:
- Städtische Grundstücke und Grundstücke von stadtnahen Gesellschaften, die innerhalb des Gebietes des geplanten "Ernst-May-Viertels" liegen, werden nicht verkauft, sondern im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig agierende Wohnprojektgruppen verpachtet.
- Alle städtischen Grundstücke, die für den Wohnungsbau vorgesehen sind, sind ausschließlich mit geförderten Wohnungen zu bebauen, wovon mindestens 50 Prozent im ersten Förderweg (Sozialwohnungen) entstehen. Die maximale Höhe der Warmmiete beträgt 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.
- Für alle übrigen Grundstücke wird durch städtebauliche Verträge sichergestellt, dass bezahlbarer Wohnraum für vielfältige Bevölkerungsgruppen entsteht. Die maximale Höhe der Warmmiete beträgt 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.
- Die vorhandenen Dauerklein- und Freizeitgärten werden in eine ökologisch-innovative Gesamtplanung integriert und an ihrem jetzigen Standort erhalten.
- Der Abenteuerspielplatz Günthersburg und das Sportgelände der SG Bornheim bleiben an ihrem jetzigen Standort erhalten.
- Die im Sachstandsbericht zu den Voruntersuchungen für eine mögliche dritte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Frankfurt am Main geplante Einhausung der A661 auf 1200 Meter (Variante L1) ist zu realisieren. Es entstehen keine Wohngebäude, die als bewohnte Lärmschutzwand dienen.
- Die ökologische Bedeutung des Planungsgebietes, der wertvolle Baumbestand und der hohe Naherholungswert, den das Gebiet für viele Bürgerinnen und Bürger hat, sind zu berücksichtigen. Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes werden nicht in Anspruch genommen. Vor jeglicher baulichen Tätigkeit findet eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB statt. Alle Planungen berücksichtigen die Funktion der Grünschneise für den Klimaschutz und die Frischluftzufuhr. Basierend auf ein neues Klimagutachten werden Bebauungspläne so entwickelt, dass die Frischluftzufuhr nicht beeinträchtigt wird.
- Im geplanten "Ernst-May-Viertel" wird ökologisch und autofrei gebaut, wobei auf die architektonische Gestaltung Wert gelegt wird. Dächer und Fassaden werden begrünt und der Einfall von Tageslicht berücksichtigt, um den Energieverbrauch sowohl hinsichtlich Heizkosten als auch hinsichtlich elektrischen Lichts zu reduzieren. Die architektonische Planung ermöglicht vielfältige Wohnformen. Gebaut wird ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen. Begründung: Bauvorhaben, die dem Mangel an Wohnraum entgegenwirken sollen, müssen sozial, nachhaltig und ökologisch geplant und realisiert werden. Mit dem jetzigen Bauprojekt - dem geplanten "Ernst-May-Viertel" - stellt die Stadt Frankfurt die Weichen für die zukünftige Lebensqualität der Frankfurter*innen. Hier müssen Entscheidungen getroffen werden, die stellvertretend für die ganze Stadtplanung in Frankfurt stehen. Dies betrifft vor allem den sozialen Wohnungsbau. In Frankfurt fehlt bezahlbarer Wohnraum: Einer Studie des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge sind momentan etwa 148 000 Frankfurter Haushalte ihrem Einkommen nach berechtigt, in Sozialwohnungen zu wohnen. Diesen 148 000 anspruchsberechtigten Haushalten stehen laut dem Tätigkeitsbericht des Amts für Wohnungswesen 27 535 Sozialwohnungen gegenüber. Auf städtischen Grundstücken müssen langfristig bezahlbare Wohnungen entstehen. Das bedeutet den ausschließlichen Bau von gefördertem Wohnraum mit einer unbefristeten Bindung der Sozialwohnungen. Um dies zu gewährleisten, werden stadteigene Grundstücke und Grundstücke von stadtnahen Gesellschaften ausschließlich im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig agierende Wohnprojektgruppen vergeben. Dadurch verbleiben die Grundstücke im kommunalen Besitz, sichern den Bestand an Sozialwohnungen und der Stadt regelmäßige Einnahmen durch den Erbbauzins. Bei der Planung von Wohnungen, Wohnanlagen und Quartieren ist der Barrierefreiheit ebenso Rechnung zu tragen wie verschiedenen Anforderungen an Grundrisse für vielfältige gemeinschaftliche Wohnformen. Außerdem hat der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Schadstoffen Vorrang. Dies bedeutet unter anderem die Einhausung von Verkehrswegen, die dazu führen, dass in Wohnortnähe Lärm und Schadstoffe produziert werden. Im Fall des geplanten "Ernst-May-Viertels" kommt dies mit der Einhausung der A 661 auf einer Distanz von 1200 Metern (Variante L1) und der Installation von Schadstofffilteranlagen gleich. Keinem Mensch kann zugemutet werden, in einem Gebäude zu wohnen, das zugleich als Lärmschutz dient. Vorhandene soziale Infrastrukturen, die Gebiete auszeichnen und lebenswert machen, müssen erhalten bleiben. Bei der Planung und Entstehung neuer Bauprojekte wird der Einfluss auf das gesamtstädtische Klima berücksichtigt, basierend auf neuen Studien und Berechnungen. Indem sie Grünflächen nicht versiegelt und Frisch- und Kaltluftschneisen nicht zubaut, reagiert die Stadtentwicklung auf den Klimawandel und das stetige Aufheizen der Innenstand. Ebenso werden im Bau hohe ökologische Standards umgesetzt, die begrünte Dächer und Fassaden sowie alternative Energiequellen einschließen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 11 Versandpaket: 09.11.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. November 2016 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 14 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.02.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf14 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 LINKE. (= Zustimmung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) und FRANKFURTER (= Annahme) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 82 = Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85, NR 87, OA 57, OA 84 und OA 85 = Annahme, NR 146 = Ablehnung) FDP (M 82 = Annahme im Rahmen NR 115, NR 87, NR 146 und OA 84 = Ablehnung, OA 57 und OA 85 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Punkte 2., 3. und 8.: CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis) bei Enthaltung GRÜNE und SPD Rest der Vorlage: CDU, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis) bei Enthaltung GRÜNE und SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 82, NR 87, NR 146, OA 58 und OA 84 = Ablehnung, NR 115 und OA 85 = Annahme, OA 57 = Ziffern 1. und 7 Annahme, Ziffern 2. bis 6 Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 23. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung)