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Fertigstellung des Stadions Bornheimer Hang

Vorlagentyp: NRCDU
4 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

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Begründung

Bornheimer Hang Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird ermächtigt, zur Gewährleistung der Bespielbarkeit des Stadions am Bornheimer Hang bis zum 31.07.2009 alle dafür notwendigen Planungs- und Bauarbeiten zu beauftragen, fertigzustellen und die erforderlichen Mittel bis zu einem Höchstbetrag von 17,5 Mio. € netto zu verausgaben. Dazu ist binnen vier Wochen schriftlich über den Umfang dieser Maßnahmen zu informieren.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung baldmöglichst eine Vorlage mit dem abschließenden Kostenrahmen für den Umbau des Stadions am Bornheimer Hang vorzulegen. Begründung: Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben im Jahr 2004 beschlossen, das Stadion am Bornheimer Hang zu einer für die dritthöchste Spielklasse, der damaligen Regionalliga, tauglichen Fußballarena umzubauen. Der zuständige Sportdezernent Achim Vandreike bezifferte die dafür erforderlichen Kosten auf 4,5 Mio. € netto. Genauere Kostenschätzungen bis zum Jahr 2006 ergaben Kosten für einen regionalligagerechten Ausbau in Höhe von 10,2 Mio. € netto, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden. Durch die Strukturreform des DFB wird die Regionalliga zur vierthöchsten Liga herabgestuft und eine neue bundesweite Dritte Liga eingeführt. In Weiterverfolgung der Absicht, ein Stadion für die dritthöchst Spielklasse zu errichten, beschloß der Magistrat 2008, den Umbau des Stadions am Bornheimer Hang auf die vom DFB geforderte Qualitätsstandards für die neue Dritte Liga zu erweitern. Mit den höheren Anforderungen des DFB für ein Stadion der Dritten Liga sind weitere Kosten im Vergleich zu einem Regionalligastadion verbunden. Dazu sind durch den Aufstieg des FSV in die Zweite Fußballbundesliga und den Wunsch des Vereins, seine Heimspiele auch in dieser Liga im Stadion am Bornheimer Hang auszutragen, auch ohne die Zusage, aus alleine städtischen Mitteln eine Zweitligatauglichkeit des Stadions herzustellen, aus Gründen der Nutzungsflexibilität weitere Kosten entstanden, Wenn auch der Magistrat regelmäßig im Sportausschuß und bei entsprechenden Fragen in der Stadtverordnetenversammlung über die inhaltlichen und finanziellen Weiterungen des Stadionumbaus berichtet hat, so steht ein förmlicher Beschluß der Stadtverordnetenversammlung noch aus. Um dennoch die Bespielbarkeit des Stadions bis zum 31.07.2009 zu erreichen, ist eine Ermächtigung des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung zur Fortführung der dafür notwendigen Arbeiten ratsam. Damit verbunden ist die baldmöglichste Vorlage des abschließenden Kostenrahmens für den Stadionumbau zur Beschlußfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.

Inhalt

Antrag vom 03.06.2009, NR 1427

Betreff: Fertigstellung des Stadions Bornheimer Hang Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird ermächtigt, zur Gewährleistung der Bespielbarkeit des Stadions am Bornheimer Hang bis zum 31.07.2009 alle dafür notwendigen Planungs- und Bauarbeiten zu beauftragen, fertigzustellen und die erforderlichen Mittel bis zu einem Höchstbetrag von 17,5 Mio. € netto zu verausgaben. Dazu ist binnen vier Wochen schriftlich über den Umfang dieser Maßnahmen zu informieren.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung baldmöglichst eine Vorlage mit dem abschließenden Kostenrahmen für den Umbau des Stadions am Bornheimer Hang vorzulegen. Begründung: Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben im Jahr 2004 beschlossen, das Stadion am Bornheimer Hang zu einer für die dritthöchste Spielklasse, der damaligen Regionalliga, tauglichen Fußballarena umzubauen. Der zuständige Sportdezernent Achim Vandreike bezifferte die dafür erforderlichen Kosten auf 4,5 Mio. € netto. Genauere Kostenschätzungen bis zum Jahr 2006 ergaben Kosten für einen regionalligagerechten Ausbau in Höhe von 10,2 Mio. € netto, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden. Durch die Strukturreform des DFB wird die Regionalliga zur vierthöchsten Liga herabgestuft und eine neue bundesweite Dritte Liga eingeführt. In Weiterverfolgung der Absicht, ein Stadion für die dritthöchst Spielklasse zu errichten, beschloß der Magistrat 2008, den Umbau des Stadions am Bornheimer Hang auf die vom DFB geforderte Qualitätsstandards für die neue Dritte Liga zu erweitern. Mit den höheren Anforderungen des DFB für ein Stadion der Dritten Liga sind weitere Kosten im Vergleich zu einem Regionalligastadion verbunden. Dazu sind durch den Aufstieg des FSV in die Zweite Fußballbundesliga und den Wunsch des Vereins, seine Heimspiele auch in dieser Liga im Stadion am Bornheimer Hang auszutragen, auch ohne die Zusage, aus alleine städtischen Mitteln eine Zweitligatauglichkeit des Stadions herzustellen, aus Gründen der Nutzungsflexibilität weitere Kosten entstanden, Wenn auch der Magistrat regelmäßig im Sportausschuß und bei entsprechenden Fragen in der Stadtverordnetenversammlung über die inhaltlichen und finanziellen Weiterungen des Stadionumbaus berichtet hat, so steht ein förmlicher Beschluß der Stadtverordnetenversammlung noch aus. Um dennoch die Bespielbarkeit des Stadions bis zum 31.07.2009 zu erreichen, ist eine Ermächtigung des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung zur Fortführung der dafür notwendigen Arbeiten ratsam. Damit verbunden ist die baldmöglichste Vorlage des abschließenden Kostenrahmens für den Stadionumbau zur Beschlußfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 3. Juni 2009Sie sind hier
    NRNR 1427Fertigstellung des Stadions Bornheimer Hang
    STVV-Antrag · CDU
  2. 3. Juli 2009Antwort des Magistrats · nach 4 WochenBB 573Fertigstellung des Stadions Bornheimer HangMagistratsbericht
  3. 18. Februar 2011MM 43Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer HangMagistratsvortrag
  4. 10. Juni 2011MM 115Ausbau der Sportanlage "Am Bornheimer Hang" hier: Mehrkosten und zusätzliche Ausgaben, insbesondere Planung Haupttribüne und RasenheizungMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 28.05.2009
TO I, TOP 44
Angenommen
Der Vorlage NR 1427 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im zweiten Satz der Ziffer 1. die Worte ‚zu informieren' durch die Worte ‚der Stadtverordnetenversammlung zu berichten' ersetzt werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
REP
Sonstige:
Linke (Votum im Plenum)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler; LINKE. (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung)

Ältestenausschusses
Sitzung 46 · 04.06.2009
TO I, TOP 12
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1427 auf die Tagesordnung II der 34. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Vorlage zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (Aufnahme auf TO II)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Aufnahme auf TO II)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 04.06.2009
TO II, TOP 70
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1427 auf die Tagesordnung II der 34. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1427 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im zweiten Satz der Ziffer 1. die Worte "zu informieren" durch die Worte "der Stadtverordnetenversammlung zu berichten" ersetzt werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
REPÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

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