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Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Verkauf des Grundstücks Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fußball-Bund

Vorlagentyp: NRRÖMER
5 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Begründung

Akteneinsichtsausschusses zum Verkauf des Grundstücks Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fußball-Bund Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Veräusserung des Grundstückes Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fussball-Bund (DFB) (M 220 vom 22.12.2003, beschlossen am 29.01.2004 - § 6751) sowie der Pachtvertrag über das genannte Grundstück, auf den in der Vorlage M 220 Bezug genommen wird. Weiterhin wird die Vertraulichkeit der Vorlage M 220 vom 22.12.2003 - einschliesslich sämtlicher Anlagen - aufgehoben. Begründung: Mit der Vorlage M 220 vom 22.12.2003 beantragte der Magistrat den Verkauf des städtischen Grundstücks Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fussballbund (DFB). Die Vorlage wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2004 angenommen (§ 6751). Das genannte Grundstück wurde vom DFB bis zu diesem Zeitpunkt auf Basis eines Erbpachtvertrages genutzt. Der im Kaufvertrag vereinbarte Grundstückspreis weicht deutlich von dem als Basis für den Pachtvertrag angesetzten Preis ab. Soweit aus den Vorlagen erkennbar, erfolgte die Festsetzung des Grundstückspreises auf Grundlage der Art der Nutzung des Grundstückes durch den DFB, wobei eine Anpassung des Kaufpreises bei Änderungen der Nutzung vereinbart wurde. Vor dem Hintergrund der aktuell vereinbarten Verpachtung des Rennbahnareals an den DFB und der Aktivitäten des DFB, die in weiten Teilen nicht mehr als gemeinnützig bezeichnet werden können, ergeben sich zahlreiche Fragen hinsichtlich der Art der Ermittlung und der Angemessenheit des seinerzeit vereinbarten Pacht- bzw. Kaufpreises. Diese Fragen lassen sich nicht durch eine Anfrage beantworten. Daher ist eine Akteneinsicht erforderlich. Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich aus dem Termin der Kommunalwahl. Bei regulärem Einbringen des Antrages wäre ein Akteneinsichtsausschuss nicht mehr vor Ende der aktuellen Wahlperiode zu beenden. Vorzulegen sind daher v.a. folgende Unterlagen: 1. der Pachtvertrag (unbekannten Datums), auf den sich die Vorlage M 220 vom 22.12.2003 bezieht; 2. den Schriftwechsel und die Aktennotizen, die dem Abschluss des unter 1. genannten Vertrages vorausgingen; 3. der Kaufvertrag (unbekannten Datums) über das genannte Grundstück; 4. den Schriftwechsel und die Aktennotizen, die dem Abschluss des unter 3. genannten Kaufvertrages vorausgingen; 5. alle Unterlagen, aus denen sich ergibt, ob und wie der Magistrat die Einhaltung der im Kaufvertrag über das genannte Grundstück genannten Nutzungsbeschränkungen überwacht hat. Die Vorlage wurde seinerzeit vom Magistrat als vertraulich eingestuft, obwohl Vorlagen zum Verkauf städtischer Grundstücke grundsätzlich nicht vertraulich sind. Ein Grund für eine Vertraulichkeit ist nicht erkennbar. Daher ist die Vertraulichkeit der Vorlage M 220 vom 22.12.2003 aufzuheben.

Inhalt

Antrag vom 23.11.2015, NR 1321

Betreff: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Verkauf des Grundstücks Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fußball-Bund Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Veräusserung des Grundstückes Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fussball-Bund (DFB) (M 220 vom 22.12.2003, beschlossen am 29.01.2004 - § 6751) sowie der Pachtvertrag über das genannte Grundstück, auf den in der Vorlage M 220 Bezug genommen wird. Weiterhin wird die Vertraulichkeit der Vorlage M 220 vom 22.12.2003 - einschliesslich sämtlicher Anlagen - aufgehoben.

Begründung: Mit der Vorlage M 220 vom 22.12.2003 beantragte der Magistrat den Verkauf des städtischen Grundstücks Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fussballbund (DFB). Die Vorlage wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2004 angenommen (§ 6751). Das genannte Grundstück wurde vom DFB bis zu diesem Zeitpunkt auf Basis eines Erbpachtvertrages genutzt. Der im Kaufvertrag vereinbarte Grundstückspreis weicht deutlich von dem als Basis für den Pachtvertrag angesetzten Preis ab. Soweit aus den Vorlagen erkennbar, erfolgte die Festsetzung des Grundstückspreises auf Grundlage der Art der Nutzung des Grundstückes durch den DFB, wobei eine Anpassung des Kaufpreises bei Änderungen der Nutzung vereinbart wurde. Vor dem Hintergrund der aktuell vereinbarten Verpachtung des Rennbahnareals an den DFB und der Aktivitäten des DFB, die in weiten Teilen nicht mehr als gemeinnützig bezeichnet werden können, ergeben sich zahlreiche Fragen hinsichtlich der Art der Ermittlung und der Angemessenheit des seinerzeit vereinbarten Pacht- bzw. Kaufpreises. Diese Fragen lassen sich nicht durch eine Anfrage beantworten. Daher ist eine Akteneinsicht erforderlich. Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich aus dem Termin der Kommunalwahl. Bei regulärem Einbringen des Antrages wäre ein Akteneinsichtsausschuss nicht mehr vor Ende der aktuellen Wahlperiode zu beenden. Vorzulegen sind daher v.a. folgende Unterlagen: 1. der Pachtvertrag (unbekannten Datums), auf den sich die Vorlage M 220 vom 22.12.2003 bezieht; 2. den Schriftwechsel und die Aktennotizen, die dem Abschluss des unter 1. genannten Vertrages vorausgingen; 3. der Kaufvertrag (unbekannten Datums) über das genannte Grundstück; 4. den Schriftwechsel und die Aktennotizen, die dem Abschluss des unter 3. genannten Kaufvertrages vorausgingen; 5. alle Unterlagen, aus denen sich ergibt, ob und wie der Magistrat die Einhaltung der im Kaufvertrag über das genannte Grundstück genannten Nutzungsbeschränkungen überwacht hat. Die Vorlage wurde seinerzeit vom Magistrat als vertraulich eingestuft, obwohl Vorlagen zum Verkauf städtischer Grundstücke grundsätzlich nicht vertraulich sind. Ein Grund für eine Vertraulichkeit ist nicht erkennbar. Daher ist die Vertraulichkeit der Vorlage M 220 vom 22.12.2003 aufzuheben.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 25.11.2015

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. November 2015 brachte RÖMER diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 15.12.2015
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage NR 1321 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER

Ältestenausschusses
Sitzung 48 · 17.12.2015
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1321 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 1321 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Ältestenausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
Stv. Ochs (Aufnahme auf TO)
zu a)
Zustimmung:
GrüneSPDFDP
Ablehnung:
LinkeBFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Aufnahme auf Tagesordnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs (= Aufnahme auf TO)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 26.01.2016
TO I, TOP 6
Abgelehnt
Der Absatz 2 der Vorlage NR 1321 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeBFFStv. OchsStv. DrStv. Krebs
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AGP, Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 48 · 28.01.2016
TO II, TOP 2
Abgelehnt
a) Dem Absatz 1 der Vorlage NR 1321 wird entsprochen. b) Der Akteneinsichtsausschuss tagt grundsätzlich öffentlich und setzt sich aus 14 Mitgliedern (4 CDU, 4 GRÜNE, 3 SPD, 1 LINKE., 1 FDP, 1 BFF) zusammen, die von den Fraktionen zu benennen sind. c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in Absatz 1 des Antrages NR 1321 dargestellten Sachverhalt. d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. f) Der Absatz 2 der Vorlage NR 1321 wird abgelehnt."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
ÖkoLinX-ARL
zu a / e)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFStv. OchsStv. DrStv. Krebs
zu f)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeBFFStv. OchsStv. DrStv. Krebs
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) bis e) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs zu f) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, AGP, Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Ältestenausschusses
Sitzung 49 · 28.01.2016
TO I, TOP 4
Beraten
a) Absatz 1 der Vorlage NR 1321 wird entsprochen. b) Der Akteneinsichtsausschuss tagt grundsätzlich öffentlich und setzt sich aus 14 Mitgliedern (4 CDU, 4 GRÜNE, 3 SPD, 1 LINKE., 1 FDP, 1 BFF) zusammen, die von den Fraktionen zu benennen sind. c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in Absatz 1 des Antrages NR 1321 dargestellten Sachverhalt. d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (Ablehnung)Stv. Krebs (Annahme)Stv. Ochs (Annahme)Stv. Dr (Annahme)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Stv. Krebs, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme)

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