Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Verkauf des Grundstücks Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fußball-Bund
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Akteneinsichtsausschusses zum Verkauf des Grundstücks Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fußball-Bund Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Veräusserung des Grundstückes Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fussball-Bund (DFB) (M 220 vom 22.12.2003, beschlossen am 29.01.2004 - § 6751) sowie der Pachtvertrag über das genannte Grundstück, auf den in der Vorlage M 220 Bezug genommen wird. Weiterhin wird die Vertraulichkeit der Vorlage M 220 vom 22.12.2003 - einschliesslich sämtlicher Anlagen - aufgehoben. Begründung: Mit der Vorlage M 220 vom 22.12.2003 beantragte der Magistrat den Verkauf des städtischen Grundstücks Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fussballbund (DFB). Die Vorlage wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2004 angenommen (§ 6751). Das genannte Grundstück wurde vom DFB bis zu diesem Zeitpunkt auf Basis eines Erbpachtvertrages genutzt. Der im Kaufvertrag vereinbarte Grundstückspreis weicht deutlich von dem als Basis für den Pachtvertrag angesetzten Preis ab. Soweit aus den Vorlagen erkennbar, erfolgte die Festsetzung des Grundstückspreises auf Grundlage der Art der Nutzung des Grundstückes durch den DFB, wobei eine Anpassung des Kaufpreises bei Änderungen der Nutzung vereinbart wurde. Vor dem Hintergrund der aktuell vereinbarten Verpachtung des Rennbahnareals an den DFB und der Aktivitäten des DFB, die in weiten Teilen nicht mehr als gemeinnützig bezeichnet werden können, ergeben sich zahlreiche Fragen hinsichtlich der Art der Ermittlung und der Angemessenheit des seinerzeit vereinbarten Pacht- bzw. Kaufpreises. Diese Fragen lassen sich nicht durch eine Anfrage beantworten. Daher ist eine Akteneinsicht erforderlich. Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich aus dem Termin der Kommunalwahl. Bei regulärem Einbringen des Antrages wäre ein Akteneinsichtsausschuss nicht mehr vor Ende der aktuellen Wahlperiode zu beenden. Vorzulegen sind daher v.a. folgende Unterlagen: 1. der Pachtvertrag (unbekannten Datums), auf den sich die Vorlage M 220 vom 22.12.2003 bezieht; 2. den Schriftwechsel und die Aktennotizen, die dem Abschluss des unter 1. genannten Vertrages vorausgingen; 3. der Kaufvertrag (unbekannten Datums) über das genannte Grundstück; 4. den Schriftwechsel und die Aktennotizen, die dem Abschluss des unter 3. genannten Kaufvertrages vorausgingen; 5. alle Unterlagen, aus denen sich ergibt, ob und wie der Magistrat die Einhaltung der im Kaufvertrag über das genannte Grundstück genannten Nutzungsbeschränkungen überwacht hat. Die Vorlage wurde seinerzeit vom Magistrat als vertraulich eingestuft, obwohl Vorlagen zum Verkauf städtischer Grundstücke grundsätzlich nicht vertraulich sind. Ein Grund für eine Vertraulichkeit ist nicht erkennbar. Daher ist die Vertraulichkeit der Vorlage M 220 vom 22.12.2003 aufzuheben.
Inhalt
Antrag vom 23.11.2015, NR 1321
Betreff: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Verkauf des Grundstücks Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fußball-Bund Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Veräusserung des Grundstückes Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fussball-Bund (DFB) (M 220 vom 22.12.2003, beschlossen am 29.01.2004 - § 6751) sowie der Pachtvertrag über das genannte Grundstück, auf den in der Vorlage M 220 Bezug genommen wird. Weiterhin wird die Vertraulichkeit der Vorlage M 220 vom 22.12.2003 - einschliesslich sämtlicher Anlagen - aufgehoben.
Begründung: Mit der Vorlage M 220 vom 22.12.2003 beantragte der Magistrat den Verkauf des städtischen Grundstücks Otto-Fleck-Schneise 6 an den Deutschen Fussballbund (DFB). Die Vorlage wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2004 angenommen (§ 6751). Das genannte Grundstück wurde vom DFB bis zu diesem Zeitpunkt auf Basis eines Erbpachtvertrages genutzt. Der im Kaufvertrag vereinbarte Grundstückspreis weicht deutlich von dem als Basis für den Pachtvertrag angesetzten Preis ab. Soweit aus den Vorlagen erkennbar, erfolgte die Festsetzung des Grundstückspreises auf Grundlage der Art der Nutzung des Grundstückes durch den DFB, wobei eine Anpassung des Kaufpreises bei Änderungen der Nutzung vereinbart wurde. Vor dem Hintergrund der aktuell vereinbarten Verpachtung des Rennbahnareals an den DFB und der Aktivitäten des DFB, die in weiten Teilen nicht mehr als gemeinnützig bezeichnet werden können, ergeben sich zahlreiche Fragen hinsichtlich der Art der Ermittlung und der Angemessenheit des seinerzeit vereinbarten Pacht- bzw. Kaufpreises. Diese Fragen lassen sich nicht durch eine Anfrage beantworten. Daher ist eine Akteneinsicht erforderlich. Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich aus dem Termin der Kommunalwahl. Bei regulärem Einbringen des Antrages wäre ein Akteneinsichtsausschuss nicht mehr vor Ende der aktuellen Wahlperiode zu beenden. Vorzulegen sind daher v.a. folgende Unterlagen: 1. der Pachtvertrag (unbekannten Datums), auf den sich die Vorlage M 220 vom 22.12.2003 bezieht; 2. den Schriftwechsel und die Aktennotizen, die dem Abschluss des unter 1. genannten Vertrages vorausgingen; 3. der Kaufvertrag (unbekannten Datums) über das genannte Grundstück; 4. den Schriftwechsel und die Aktennotizen, die dem Abschluss des unter 3. genannten Kaufvertrages vorausgingen; 5. alle Unterlagen, aus denen sich ergibt, ob und wie der Magistrat die Einhaltung der im Kaufvertrag über das genannte Grundstück genannten Nutzungsbeschränkungen überwacht hat. Die Vorlage wurde seinerzeit vom Magistrat als vertraulich eingestuft, obwohl Vorlagen zum Verkauf städtischer Grundstücke grundsätzlich nicht vertraulich sind. Ein Grund für eine Vertraulichkeit ist nicht erkennbar. Daher ist die Vertraulichkeit der Vorlage M 220 vom 22.12.2003 aufzuheben.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 25.11.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. November 2015 brachte RÖMER diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Aufnahme auf Tagesordnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs (= Aufnahme auf TO)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AGP, Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) bis e) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs zu f) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, AGP, Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Stv. Krebs, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme)