Mehr Lärmschutz an der A 661 auf der Bornheimer Seite
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Installation von Lärmschutzwänden an der A661 auf der Bornheimer Seite, um die Lärmbelastung für Anwohner zu reduzieren. Die Begründung hebt die anhaltende Lärmbelastung und die Notwendigkeit vorläufiger Maßnahmen hervor. Der Antrag wurde in mehreren Ausschüssen abgelehnt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden und Institutionen darauf hinzuwirken, dass an der Bundesautobahn 661, an der Autobahnunterführung Seckbach (Galeriebauwerk), und im weiteren Verlauf, wie auf der Seckbacher Seite bereits vorhanden, auf der Bornheimer Seite Richtung Offenbach Lärmschutzwände installiert werden. Die Stadtverordneten werden fortlaufend und unaufgefordert über die entsprechenden Schritte und Ergebnisse informiert.
Begründung
In dem genannten Abschnitt der A661 besteht ein andauernder Lärmpegel für die Bewohner in deren Nähe, als auch weit darüber hinaus. Die aktuelle Situation stellt eine große Lärmbelastung der Anwohner und Wohnblocks, als auch der Altenwohnanlage (Kohlbrandstraße) dar. Der Lärm ist bis weit in die quer zur A661 verlaufenden Straßen, zum Beispiel die Berger Straße und entsprechende Anlagen zu hören. Selbst einfache Lärmschutzwände würden eine wichtige Entlastung für die Anwohner darstellen. Durch das einseitig offene Galeriebauwerk wird der Lärm noch verstärkt und erzielt eine Megaphon-Wirkung. Der Endausbau der A661 wird noch einige Jahre dauern; deshalb sind auch vorläufige Lärmschutzwände sinnvoll. Auch wenn der Magistrat für eine solche Maßnahme nicht direkt verantwortlich ist, kann er doch hier auch seinen Einfluss geltend machen und so im Interesse der Frankfurter Bürger handeln. Der genannte Streckenabschnitt ist vom Einhausungsbeschluss nicht betroffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Oktober 2020 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.11.2020 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE. und dFfm gegen FDP und BFF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRANKFURTER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung)