Die Grabstätte der Bornheimer Schultheißenfamilie Rühl ist ein Teil der Frankfurter Geschichte und erhaltenswert!
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Schultheißenfamilie Rühl ist ein Teil der Frankfurter Geschichte und erhaltenswert! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grabstätte der Bornheimer Schultheißenfamilie Rühl auf dem Bornheimer Friedhof (Gewann an der Mauer 113 und 114) zur "Erhaltenswerten Grabstätte" zu erheben und gemäß Magistrats-Beschluss Nr. 1328 vom 21.09.2001 der Gruppe II (Erhaltenswerte Grabstätten von geschichtlicher Bedeutung) zuzuordnen. Die neue ehrenamtliche Grabpatenschaft, die dankenswerterweise von den beiden Bornheimer Handwerks- und Traditionsbetrieben Marmor Rupp und Gärtnerei Woller übernommen wurde, bleibt davon unberührt und wird weitergeführt. Begründung: Bis zur Eingemeindung im Jahre 1877 hatte die Bornheimer Dorfpolitik über ein Jahrhundert fast nahezu dynastische Züge, die Bäcker- und Schultheißenfamilie Rühl stellte insgesamt neun Schultheißen, Bürgermeister und Maire. Johann Georg Rühl (1721-1791) war der erste seiner Familie und Friedrich Wilhelm Rühl (1813-1883) der letzte Schultheiß beziehungsweise Bürgermeister der selbständigen preußischen Landgemeinde Bornheim, bis zur Eingemeindung. Die Wurzeln der Familie Rühl, die aus Laubach (Oberhessen) stammt, ist bis ins 16. Jahrhundert zurück zu verfolgen. In Bornheim tauchten die Rühls erstmals 1690 auf und gehörten bald zur dörflichen Führungsschicht. Außer Bäckereien besaßen sie hier über die Jahrhunderte auch verschiedene Gaststätten und landwirtschaftliche Unternehmungen und nahmen neben der Schultheißentätigkeit zahlreiche öffentliche Ämter wahr. Eine besondere Bedeutung kam dem letzten Bornheimer Schultheißen Friedrich Wilhelm Rühl zu, der in jahrelangen Verhandlungen mit dem damaligen Magistrat unter der Führung von Oberbürgermeister Daniel Heinrich Mumm von Schwarzenstein den Weg für die Eingemeindung ebnete. Herausragendes Thema seinerzeit, das auch heute aktuelle Brisanz besitzt, war die Wohnungsnot in Frankfurt. Frankfurt partizipierte durch die Eingemeindung im besonderen Maße, da es nun die Möglichkeit hatte ein riesiges Neubaugebiet zu erschließen und zu bebauen. So waren große Teile des heutigen Stadtteils Nordend ehemaliges Bornheimer Gemarkungsgebiet. Wegen der Kontinuität der Familie Rühl, die nahezu über ein Jahrhundert soziale und politische Verantwortung für Bornheim übernahm und letztendlich auch die Sorgen der Frankfurter Stadtregierung teilte, sowie zu deren Problemlösung beitrug, ist es unter anderem auch aus Sicht des "Bürgerverein und Förderkreis historisches Bornheim e. V." und vieler Bürgerinnen und Bürgern von historischer Bedeutung, das die Grabstätte Rühl auf dem Bornheimer Friedhof erhalten bleibt und in den Rang einer "Erhaltenswerten Grabstätte" erhoben wird. Literatur zur Familie Rühl Die Bäcker- und Schultheißenfamilie Rühl aus Bornheim, Sonderdruck des "Deutschen Familienarchiv", Band 26, Neustadt a. d. Aisch1964. Wilhelm Heister, Bornheim im Wandel der Zeiten, Festschrift zum Bornheimer Brunnen- und Eingemeindungsfest, Frankfurt 1952. Bernhard E. Ochs, Bornheim - Die schönsten Streifzüge durch Frankfurt, Frankfurt 2011. ders.: Vom Wirtshausgarten zum Sportcenter - Die TG Bornheim von 1860 bis 2010, Frankfurt 2010. ders.: China-Bornheim-Löbersgasse Bernemer Halblange, Nr. 1/2015, Hrsg.: Bürgerverein und Förderkreis historisches Bornheim e. V.
Inhalt
Antrag vom 27.09.2016, NR 116
Betreff: Die Grabstätte der Bornheimer Schultheißenfamilie Rühl ist ein Teil der Frankfurter Geschichte und erhaltenswert! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grabstätte der Bornheimer Schultheißenfamilie Rühl auf dem Bornheimer Friedhof (Gewann an der Mauer 113 und 114) zur "Erhaltenswerten Grabstätte" zu erheben und gemäß Magistrats-Beschluss Nr. 1328 vom 21.09.2001 der Gruppe II (Erhaltenswerte Grabstätten von geschichtlicher Bedeutung) zuzuordnen. Die neue ehrenamtliche Grabpatenschaft, die dankenswerterweise von den beiden Bornheimer Handwerks- und Traditionsbetrieben Marmor Rupp und Gärtnerei Woller übernommen wurde, bleibt davon unberührt und wird weitergeführt.
Begründung: Bis zur Eingemeindung im Jahre 1877 hatte die Bornheimer Dorfpolitik über ein Jahrhundert fast nahezu dynastische Züge, die Bäcker- und Schultheißenfamilie Rühl stellte insgesamt neun Schultheißen, Bürgermeister und Maire. Johann Georg Rühl (1721-1791) war der erste seiner Familie und Friedrich Wilhelm Rühl (1813-1883) der letzte Schultheiß beziehungsweise Bürgermeister der selbständigen preußischen Landgemeinde Bornheim, bis zur Eingemeindung. Die Wurzeln der Familie Rühl, die aus Laubach (Oberhessen) stammt, ist bis ins 16. Jahrhundert zurück zu verfolgen. In Bornheim tauchten die Rühls erstmals 1690 auf und gehörten bald zur dörflichen Führungsschicht. Außer Bäckereien besaßen sie hier über die Jahrhunderte auch verschiedene Gaststätten und landwirtschaftliche Unternehmungen und nahmen neben der Schultheißentätigkeit zahlreiche öffentliche Ämter wahr. Eine besondere Bedeutung kam dem letzten Bornheimer Schultheißen Friedrich Wilhelm Rühl zu, der in jahrelangen Verhandlungen mit dem damaligen Magistrat unter der Führung von Oberbürgermeister Daniel Heinrich Mumm von Schwarzenstein den Weg für die Eingemeindung ebnete. Herausragendes Thema seinerzeit, das auch heute aktuelle Brisanz besitzt, war die Wohnungsnot in Frankfurt. Frankfurt partizipierte durch die Eingemeindung im besonderen Maße, da es nun die Möglichkeit hatte ein riesiges Neubaugebiet zu erschließen und zu bebauen. So waren große Teile des heutigen Stadtteils Nordend ehemaliges Bornheimer Gemarkungsgebiet. Wegen der Kontinuität der Familie Rühl, die nahezu über ein Jahrhundert soziale und politische Verantwortung für Bornheim übernahm und letztendlich auch die Sorgen der Frankfurter Stadtregierung teilte, sowie zu deren Problemlösung beitrug, ist es unter anderem auch aus Sicht des "Bürgerverein und Förderkreis historisches Bornheim e. V." und vieler Bürgerinnen und Bürgern von historischer Bedeutung, das die Grabstätte Rühl auf dem Bornheimer Friedhof erhalten bleibt und in den Rang einer "Erhaltenswerten Grabstätte" erhoben wird. Literatur zur Familie Rühl Die Bäcker- und Schultheißenfamilie Rühl aus Bornheim, Sonderdruck des "Deutschen Familienarchiv", Band 26, Neustadt a. d. Aisch1964. Wilhelm Heister, Bornheim im Wandel der Zeiten, Festschrift zum Bornheimer Brunnen- und Eingemeindungsfest, Frankfurt 1952. Bernhard E. Ochs, Bornheim - Die schönsten Streifzüge durch Frankfurt, Frankfurt 2011. ders.: Vom Wirtshausgarten zum Sportcenter - Die TG Bornheim von 1860 bis 2010, Frankfurt 2010. ders.: China-Bornheim-Löbersgasse Bernemer Halblange, Nr. 1/2015, Hrsg.: Bürgerverein und Förderkreis historisches Bornheim e. V.Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 05.10.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. September 2016 brachte FRANKFURTER diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.03.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)