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Erhebung von Erschließungskosten zum Bebauungsplan 522 aussetzen

Vorlagentyp: NRBFF
4 SitzungenAbgelehnt

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Bebauungsplan 522 aussetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die angekündigten Forderungen von anteiligen Lärmschutzkosten im Bereich des Bebauungsplans 522 nicht zu vollziehen.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, keine Gebühren zu erheben, wenn Widersprüche gegen Bescheide über Erschließungsbeiträge von Betroffenen erhoben werden. Begründung: Sowohl für die Stadt wie auch für die Betroffenen sind noch offene Fragen zu klären:
    • a)Ob die Stadt, als 2002 die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen rechtskräftig geworden ist, die Bauherren darüber informiert hat, dass in diesem Bebauungsgebiet neben den üblichen Erschließungsbeiträgen auch solche für Lärmschutzmaßnahmen fällig werden . Unter www.frankfurt.de findet man folgenden Passus: "Erschließung gesichert: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird durch uns geprüft, ob für ein beantragtes Bauvorhaben die Erschließung (Grundstückserreichbarkeit, Entwässerung) gesichert ist." Lärmschutzmaßnahmen werden dort nicht erwähnt.
    • b)Ob die Betroffenen Erschließungsbeiträge für eine Lärmschutzwand bezahlen, die dem geltenden Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht entspricht. Nach der jüngst verbreiteten Lärmkarte der Stadt ist der Lärmpegel im B-Plan 522 so hoch, dass er mit einer 4,00 m hohen Schutzwand weitgehend nicht auf ein gesundheitlich zulässiges Maß reduziert wird. Auch die Ausarbeitung 2007 des HLUG (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie) weist hohe Lärmpegel am Frankfurter Berg aus mit dem Fazit, der Lärmschutz sei ungenügend.
    • c)Ob die Stadt das Recht besitzt, für Grundstücke, die vor Beschluss einer Satzung bebaut wurden, nachträglich Erschließungsbeiträge zu fordern.
    • d)Ob es Geltung hat, wenn Kaufverträge abgeschlossen wurden, in denen notariell die Erfüllung der Erschließungsbeiträge dokumentiert ist.
    • e)Ob die Verfahrensweise im Bereich New Atterberry abgewartet werden muss. Dort wird offenbar für Lärmschutz eine andere Finanzierungsweise angestrebt. Es wäre ungerecht, wenn dort die Bauherren bessergestellt würden als andere in früher erschlossenen Baugebieten. Eine Lärmschutzanlage ist das Resultat von verkehrsbedingtem Lärm. Dieser Verkehr wird nur zum geringsten Teil von den Anwohnern selbst verursacht. Diese haben aber den überwiegenden Teil der Lärmfolgen zu tragen. Deswegen muss bei der Kostenverteilung dieser Tatsache Rechnung getragen werden. Die ursprüngliche Kostenverteilung berücksichtigt das in keiner Weise und ist deshalb zu ändern.

Inhalt

Antrag vom 04.11.2008, NR 1156

Betreff: Erhebung von Erschließungskosten zum Bebauungsplan 522 aussetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die angekündigten Forderungen von anteiligen Lärmschutzkosten im Bereich des Bebauungsplans 522 nicht zu vollziehen.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, keine Gebühren zu erheben, wenn Widersprüche gegen Bescheide über Erschließungsbeiträge von Betroffenen erhoben werden. Begründung: Sowohl für die Stadt wie auch für die Betroffenen sind noch offene Fragen zu klären:
    • a)Ob die Stadt, als 2002 die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen rechtskräftig geworden ist, die Bauherren darüber informiert hat, dass in diesem Bebauungsgebiet neben den üblichen Erschließungsbeiträgen auch solche für Lärmschutzmaßnahmen fällig werden . Unter www.frankfurt.de findet man folgenden Passus: "Erschließung gesichert: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird durch uns geprüft, ob für ein beantragtes Bauvorhaben die Erschließung (Grundstückserreichbarkeit, Entwässerung) gesichert ist." Lärmschutzmaßnahmen werden dort nicht erwähnt.
    • b)Ob die Betroffenen Erschließungsbeiträge für eine Lärmschutzwand bezahlen, die dem geltenden Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht entspricht. Nach der jüngst verbreiteten Lärmkarte der Stadt ist der Lärmpegel im B-Plan 522 so hoch, dass er mit einer 4,00 m hohen Schutzwand weitgehend nicht auf ein gesundheitlich zulässiges Maß reduziert wird. Auch die Ausarbeitung 2007 des HLUG (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie) weist hohe Lärmpegel am Frankfurter Berg aus mit dem Fazit, der Lärmschutz sei ungenügend.
    • c)Ob die Stadt das Recht besitzt, für Grundstücke, die vor Beschluss einer Satzung bebaut wurden, nachträglich Erschließungsbeiträge zu fordern.
    • d)Ob es Geltung hat, wenn Kaufverträge abgeschlossen wurden, in denen notariell die Erfüllung der Erschließungsbeiträge dokumentiert ist.
    • e)Ob die Verfahrensweise im Bereich New Atterberry abgewartet werden muss. Dort wird offenbar für Lärmschutz eine andere Finanzierungsweise angestrebt. Es wäre ungerecht, wenn dort die Bauherren bessergestellt würden als andere in früher erschlossenen Baugebieten. Eine Lärmschutzanlage ist das Resultat von verkehrsbedingtem Lärm. Dieser Verkehr wird nur zum geringsten Teil von den Anwohnern selbst verursacht. Diese haben aber den überwiegenden Teil der Lärmfolgen zu tragen. Deswegen muss bei der Kostenverteilung dieser Tatsache Rechnung getragen werden. Die ursprüngliche Kostenverteilung berücksichtigt das in keiner Weise und ist deshalb zu ändern.Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 05.11.2008

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. November 2008 brachte BFF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.01.2009 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 10
Sitzung 28 · 25.11.2008
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 1156 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinke
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 26 · 02.12.2008
TO I, TOP 18
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1156 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF

Verkehrsausschusses
Sitzung 27 · 20.01.2009
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1156 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
LinkeFAGBFFFDPREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Erledigung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 30 · 29.01.2009
TO II, TOP 7
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1156 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
LinkeFAGBFFREPNPDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme) sowie FDP (= Erledigung)

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