Erhebung von Erschließungskosten zum Bebauungsplan 522 aussetzen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Bebauungsplan 522 aussetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, die angekündigten Forderungen von anteiligen Lärmschutzkosten im Bereich des Bebauungsplans 522 nicht zu vollziehen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, keine Gebühren zu erheben, wenn Widersprüche gegen Bescheide über Erschließungsbeiträge von Betroffenen erhoben werden. Begründung: Sowohl für die Stadt wie auch für die Betroffenen sind noch offene Fragen zu klären:
- a)Ob die Stadt, als 2002 die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen rechtskräftig geworden ist, die Bauherren darüber informiert hat, dass in diesem Bebauungsgebiet neben den üblichen Erschließungsbeiträgen auch solche für Lärmschutzmaßnahmen fällig werden . Unter www.frankfurt.de findet man folgenden Passus: "Erschließung gesichert: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird durch uns geprüft, ob für ein beantragtes Bauvorhaben die Erschließung (Grundstückserreichbarkeit, Entwässerung) gesichert ist." Lärmschutzmaßnahmen werden dort nicht erwähnt.
- b)Ob die Betroffenen Erschließungsbeiträge für eine Lärmschutzwand bezahlen, die dem geltenden Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht entspricht. Nach der jüngst verbreiteten Lärmkarte der Stadt ist der Lärmpegel im B-Plan 522 so hoch, dass er mit einer 4,00 m hohen Schutzwand weitgehend nicht auf ein gesundheitlich zulässiges Maß reduziert wird. Auch die Ausarbeitung 2007 des HLUG (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie) weist hohe Lärmpegel am Frankfurter Berg aus mit dem Fazit, der Lärmschutz sei ungenügend.
- c)Ob die Stadt das Recht besitzt, für Grundstücke, die vor Beschluss einer Satzung bebaut wurden, nachträglich Erschließungsbeiträge zu fordern.
- d)Ob es Geltung hat, wenn Kaufverträge abgeschlossen wurden, in denen notariell die Erfüllung der Erschließungsbeiträge dokumentiert ist.
- e)Ob die Verfahrensweise im Bereich New Atterberry abgewartet werden muss. Dort wird offenbar für Lärmschutz eine andere Finanzierungsweise angestrebt. Es wäre ungerecht, wenn dort die Bauherren bessergestellt würden als andere in früher erschlossenen Baugebieten. Eine Lärmschutzanlage ist das Resultat von verkehrsbedingtem Lärm. Dieser Verkehr wird nur zum geringsten Teil von den Anwohnern selbst verursacht. Diese haben aber den überwiegenden Teil der Lärmfolgen zu tragen. Deswegen muss bei der Kostenverteilung dieser Tatsache Rechnung getragen werden. Die ursprüngliche Kostenverteilung berücksichtigt das in keiner Weise und ist deshalb zu ändern.
Inhalt
Antrag vom 04.11.2008, NR 1156
Betreff: Erhebung von Erschließungskosten zum Bebauungsplan 522 aussetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, die angekündigten Forderungen von anteiligen Lärmschutzkosten im Bereich des Bebauungsplans 522 nicht zu vollziehen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, keine Gebühren zu erheben, wenn Widersprüche gegen Bescheide über Erschließungsbeiträge von Betroffenen erhoben werden. Begründung: Sowohl für die Stadt wie auch für die Betroffenen sind noch offene Fragen zu klären:
- a)Ob die Stadt, als 2002 die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen rechtskräftig geworden ist, die Bauherren darüber informiert hat, dass in diesem Bebauungsgebiet neben den üblichen Erschließungsbeiträgen auch solche für Lärmschutzmaßnahmen fällig werden . Unter www.frankfurt.de findet man folgenden Passus: "Erschließung gesichert: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird durch uns geprüft, ob für ein beantragtes Bauvorhaben die Erschließung (Grundstückserreichbarkeit, Entwässerung) gesichert ist." Lärmschutzmaßnahmen werden dort nicht erwähnt.
- b)Ob die Betroffenen Erschließungsbeiträge für eine Lärmschutzwand bezahlen, die dem geltenden Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht entspricht. Nach der jüngst verbreiteten Lärmkarte der Stadt ist der Lärmpegel im B-Plan 522 so hoch, dass er mit einer 4,00 m hohen Schutzwand weitgehend nicht auf ein gesundheitlich zulässiges Maß reduziert wird. Auch die Ausarbeitung 2007 des HLUG (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie) weist hohe Lärmpegel am Frankfurter Berg aus mit dem Fazit, der Lärmschutz sei ungenügend.
- c)Ob die Stadt das Recht besitzt, für Grundstücke, die vor Beschluss einer Satzung bebaut wurden, nachträglich Erschließungsbeiträge zu fordern.
- d)Ob es Geltung hat, wenn Kaufverträge abgeschlossen wurden, in denen notariell die Erfüllung der Erschließungsbeiträge dokumentiert ist.
- e)Ob die Verfahrensweise im Bereich New Atterberry abgewartet werden muss. Dort wird offenbar für Lärmschutz eine andere Finanzierungsweise angestrebt. Es wäre ungerecht, wenn dort die Bauherren bessergestellt würden als andere in früher erschlossenen Baugebieten. Eine Lärmschutzanlage ist das Resultat von verkehrsbedingtem Lärm. Dieser Verkehr wird nur zum geringsten Teil von den Anwohnern selbst verursacht. Diese haben aber den überwiegenden Teil der Lärmfolgen zu tragen. Deswegen muss bei der Kostenverteilung dieser Tatsache Rechnung getragen werden. Die ursprüngliche Kostenverteilung berücksichtigt das in keiner Weise und ist deshalb zu ändern.Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 05.11.2008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. November 2008 brachte BFF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.01.2009 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Erledigung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme) sowie FDP (= Erledigung)