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Heizkraftwerk West im Rahmen des kommunalen Kohleausstiegs ersetzen - Stadtquartier „Gutleuthöfe“ am bisherigen Kraftwerksstandort entwickeln

Vorlagentyp: NRBFF
8 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

kommunalen Kohleausstiegs ersetzen - Stadtquartier "Gutleuthöfe" am bisherigen Kraftwerksstandort entwickeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Im Rahmen des von der Stadt Frankfurt angestrebten kommunalen Kohleausstiegs wird - anstelle einer (interimistischen) Umrüstung des Heizkraftwerkes (HKW) West von Kohle auf Gas - der direkte Umstieg auf erneuerbare Energien vollzogen. Hierfür wird das HKW West an anderer Stelle, z. B. im Industriepark Griesheim, durch einen innovativen Kraftwerkstyp ersetzt, der auf der Basis von erneuerbaren Energien (vorzugsweise Photovoltaik, Geothermie) in Verbindung mit modernen Speichersystemen (z. B. Power to X oder Flüssigsalzspeicher) eine äquivalente elektrische und thermische Leistung hat. 2.) Der Magistrat wird damit beauftragt, zeitnah eine unabhängige Expertenstudie auszuschreiben und in Auftrag zu geben, in der die technische Umsetzung geprüft wird. Dabei sind konkrete Lösungsszenarien zu entwickeln, die der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden. Ebenfalls ist aufzuzeigen, wie das bisher aufgebaute Fernwärmenetz weiterbetrieben werden kann, z. B. durch eine zentrale Verteilstation, die als "virtuelles Kraftwerk" fungiert. 3.) Nach Inbetriebnahme des neuen Kraftwerks wird der derzeitige Standort des HKW West aufgegeben und die alte Kraftwerksanlage vollständig zurückgebaut. 4.) Der Magistrat wird damit beauftragt, die Schaffung von Planungsrecht für ein neues Stadtquartier mit einer attraktiven und sozial durchmischten Wohn- und Geschäftsbebauung auf dem 6,6 ha großen Areal des bisherigen HKW West in die Wege zu leiten. Begründung: Der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene kommunale Kohleausstieg im Laufe des kommenden Jahrzehnts bietet sowohl unter dem Aspekt des Klimaschutzes als auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten die Chance für einen weitaus größeren Wurf als die bisher vom Magistrat ins Auge gefasste Umstellung des bestehenden Heizkraftwerks West von Steinkohle auf Erdgas. Dass die Frankfurter Pläne für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern viel zu zögerlich sind, zeigt das Beispiel Heizkraftwerk Süd in München, wo gerade die größte innerstädtische Geothermieanlage Europas ent-steht. Bereits ab dem Jahr 2020 werden von dort rund 80.000 Münchnerinnen und Münchner über die Netze Innenstadt, Sendling und Perlach mit klimafreundlicher Fernwärme versorgt. Die vom Magistrat angestrebte (interimistische) Umstellung des HKW West auf Erdgas ist für den Klimaschutz nur vordergründig förderlich. Zwar wird bei der Verbrennung von Erdgas pro erzeugter Kilowattstunde im Idealfall nur etwa 45 % der Menge CO2 freigesetzt, die bei der Verstromung von Steinkohle anfällt. Jedoch wird dieser positive Effekt der CO2 -Reduktion beim Einsatz von Erdgas (Methan = ‎CH4) durch die Eigenschaft seiner Flüchtigkeit, - bei gleichzeitig 26-facher Klimawirksamkeit im Vergleich zu CO2 - wieder aufgehoben oder sogar ins Gegenteil verkehrt. Je nach Annahme der Höhe der Leckagen zwischen Erdgaslager und Kraftwerk (zwischen 2 % bis 7 % der geförderten Menge) ergibt sich bei der Verstromung von Erdgas entweder überhaupt keine Reduzierung (Annahme 2 % Leckage) des Treibhauseffektes oder sogar eine Verschlechterung, im ungünstigsten Fall (Annahme 7 % Leckage) bis hin zur mehr als doppelten Treibhauswirkung im Vergleich zu den Kohlekraftwerken. Unter dem Aspekt des Klimaschutzes ist daher anstelle einer Umstellung des bestehenden HKW West auf Gas von der Stadt Frankfurt der direkte Umstieg auf erneuerbare Energien zu vollziehen. Weiterhin ist es erklärtes politisches Ziel, dass die Versorgung mit Strom und Wärme in Frankfurt mittel- bis langfristig ausschließlich aus erneuerbaren Energien erfolgen soll. Daher ist eine Investition in die interimistische Um-stellung des HKW West auf Gas auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten fragwürdig. Hinzu kommt, dass in Anbetracht des hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum im Stadtgebiet von Frankfurt der derzeitige Standort des bereits 1894 erstmals in Betrieb genommenen HKW West nicht mehr zeitgemäß ist. Die Errichtung eines innovativen Kraftwerks an anderer Stelle ermöglicht die anschließende Aufgabe dieses innenstadtnahen Kraftwerksstandortes und damit eine qualitative Innenentwicklung im Stadtteil Gutleutviertel auf einer Gesamtfläche von 6,6 ha. Damit wird das bereits mit der Westhafenbebauung erfolgreich umgesetzte Konzept "Wohnen und Arbeiten am Fluss" fortgeführt und die logische Verbindung zu der im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISTEK) bereits aufgezeigten möglichen Entwicklung eines Mischgebietes westlich der Main-Neckar-Brücke hergestellt. Eine von den Bürgern Für Frankfurt BFF in Auftrag gegebene Planungsstudie des Frankfurter Architekten Karl Richter veranschaulicht, dass sich auf dem Areal des derzeitigen HKW West auf insgesamt sechs Baufeldern ein neues, attraktives Stadtquartier mit einer Bruttogeschossfläche von knapp 205.000 Quadratmetern realisieren lässt, für die Nutzungen Wohnen (ca. 159.000 qm BGF) , Büro (ca. 34.000 qm BGF), Einzel-handel (ca. 8.000 qm BGF) sowie Bildung / Soziales (ca. 4.000 qm BGF). Anlage: Planungsstudie Stadtquartier "Gutleuthöfe" Die durch einen Kraftwerksneubau an anderer Stelle gegenüber der Umrüstung des bestehenden HKW West anfallenden Mehraufwendungen (z. B. Abriss der bestehenden Kraftwerksanlagen, Altlasten- und Bodensanierung, Anpassung Versorgungsnetz Fernwärme etc.) lassen sich zumindest in Teilen durch eine planungsbedingte Bodenwertsteigerung sowie die daraus resultierenden Verkaufserlöse gegenfinanzieren. Einen ungleich höheren städtebaulichen Mehrwehrt hingegen stellt die Schaffung von etwa 1.600 dringend benötigten Wohneinheiten in Zentrumsnähe dar, mit entsprechender Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur und attraktiver Lage am Fluss. Weiterhin kann die Stadt Frankfurt mit dem direkten Umstieg von der Kohleverstromung auf den Einsatz erneuerbaren Energien nicht nur in bedeutsamem Maße den Ausstoß von CO2 vermeiden und damit einen echten Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern zugleich auch eine maßgebliche Modell- und Vorbildfunktion für andere Kommunen übernehmen. Anlage: Planungsstudie - nicht vervielfältigt - Anlage 1 (ca. 4,7 MB)

Inhalt

Antrag vom 13.12.2019, NR 1063

Betreff: Heizkraftwerk West im Rahmen des kommunalen Kohleausstiegs ersetzen - Stadtquartier "Gutleuthöfe" am bisherigen Kraftwerksstandort entwickeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Im Rahmen des von der Stadt Frankfurt angestrebten kommunalen Kohleausstiegs wird - anstelle einer (interimistischen) Umrüstung des Heizkraftwerkes (HKW) West von Kohle auf Gas - der direkte Umstieg auf erneuerbare Energien vollzogen. Hierfür wird das HKW West an anderer Stelle, z. B. im Industriepark Griesheim, durch einen innovativen Kraftwerkstyp ersetzt, der auf der Basis von erneuerbaren Energien (vorzugsweise Photovoltaik, Geothermie) in Verbindung mit modernen Speichersystemen (z. B. Power to X oder Flüssigsalzspeicher) eine äquivalente elektrische und thermische Leistung hat. 2.) Der Magistrat wird damit beauftragt, zeitnah eine unabhängige Expertenstudie auszuschreiben und in Auftrag zu geben, in der die technische Umsetzung geprüft wird. Dabei sind konkrete Lösungsszenarien zu entwickeln, die der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden. Ebenfalls ist aufzuzeigen, wie das bisher aufgebaute Fernwärmenetz weiterbetrieben werden kann, z. B. durch eine zentrale Verteilstation, die als "virtuelles Kraftwerk" fungiert. 3.) Nach Inbetriebnahme des neuen Kraftwerks wird der derzeitige Standort des HKW West aufgegeben und die alte Kraftwerksanlage vollständig zurückgebaut. 4.) Der Magistrat wird damit beauftragt, die Schaffung von Planungsrecht für ein neues Stadtquartier mit einer attraktiven und sozial durchmischten Wohn- und Geschäftsbebauung auf dem 6,6 ha großen Areal des bisherigen HKW West in die Wege zu leiten.

Begründung: Der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene kommunale Kohleausstieg im Laufe des kommenden Jahrzehnts bietet sowohl unter dem Aspekt des Klimaschutzes als auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten die Chance für einen weitaus größeren Wurf als die bisher vom Magistrat ins Auge gefasste Umstellung des bestehenden Heizkraftwerks West von Steinkohle auf Erdgas. Dass die Frankfurter Pläne für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern viel zu zögerlich sind, zeigt das Beispiel Heizkraftwerk Süd in München, wo gerade die größte innerstädtische Geothermieanlage Europas ent-steht. Bereits ab dem Jahr 2020 werden von dort rund 80.000 Münchnerinnen und Münchner über die Netze Innenstadt, Sendling und Perlach mit klimafreundlicher Fernwärme versorgt. Die vom Magistrat angestrebte (interimistische) Umstellung des HKW West auf Erdgas ist für den Klimaschutz nur vordergründig förderlich. Zwar wird bei der Verbrennung von Erdgas pro erzeugter Kilowattstunde im Idealfall nur etwa 45 % der Menge CO2 freigesetzt, die bei der Verstromung von Steinkohle anfällt. Jedoch wird dieser positive Effekt der CO2 -Reduktion beim Einsatz von Erdgas (Methan = ‎CH4) durch die Eigenschaft seiner Flüchtigkeit, - bei gleichzeitig 26-facher Klimawirksamkeit im Vergleich zu CO2 - wieder aufgehoben oder sogar ins Gegenteil verkehrt. Je nach Annahme der Höhe der Leckagen zwischen Erdgaslager und Kraftwerk (zwischen 2 % bis 7 % der geförderten Menge) ergibt sich bei der Verstromung von Erdgas entweder überhaupt keine Reduzierung (Annahme 2 % Leckage) des Treibhauseffektes oder sogar eine Verschlechterung, im ungünstigsten Fall (Annahme 7 % Leckage) bis hin zur mehr als doppelten Treibhauswirkung im Vergleich zu den Kohlekraftwerken. Unter dem Aspekt des Klimaschutzes ist daher anstelle einer Umstellung des bestehenden HKW West auf Gas von der Stadt Frankfurt der direkte Umstieg auf erneuerbare Energien zu vollziehen. Weiterhin ist es erklärtes politisches Ziel, dass die Versorgung mit Strom und Wärme in Frankfurt mittel- bis langfristig ausschließlich aus erneuerbaren Energien erfolgen soll. Daher ist eine Investition in die interimistische Um-stellung des HKW West auf Gas auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten fragwürdig. Hinzu kommt, dass in Anbetracht des hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum im Stadtgebiet von Frankfurt der derzeitige Standort des bereits 1894 erstmals in Betrieb genommenen HKW West nicht mehr zeitgemäß ist. Die Errichtung eines innovativen Kraftwerks an anderer Stelle ermöglicht die anschließende Aufgabe dieses innenstadtnahen Kraftwerksstandortes und damit eine qualitative Innenentwicklung im Stadtteil Gutleutviertel auf einer Gesamtfläche von 6,6 ha. Damit wird das bereits mit der Westhafenbebauung erfolgreich umgesetzte Konzept "Wohnen und Arbeiten am Fluss" fortgeführt und die logische Verbindung zu der im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISTEK) bereits aufgezeigten möglichen Entwicklung eines Mischgebietes westlich der Main-Neckar-Brücke hergestellt. Eine von den Bürgern Für Frankfurt BFF in Auftrag gegebene Planungsstudie des Frankfurter Architekten Karl Richter veranschaulicht, dass sich auf dem Areal des derzeitigen HKW West auf insgesamt sechs Baufeldern ein neues, attraktives Stadtquartier mit einer Bruttogeschossfläche von knapp 205.000 Quadratmetern realisieren lässt, für die Nutzungen Wohnen (ca. 159.000 qm BGF) , Büro (ca. 34.000 qm BGF), Einzel-handel (ca. 8.000 qm BGF) sowie Bildung / Soziales (ca. 4.000 qm BGF).

Anlage: Planungsstudie Stadtquartier "Gutleuthöfe" Die durch einen Kraftwerksneubau an anderer Stelle gegenüber der Umrüstung des bestehenden HKW West anfallenden Mehraufwendungen (z. B. Abriss der bestehenden Kraftwerksanlagen, Altlasten- und Bodensanierung, Anpassung Versorgungsnetz Fernwärme etc.) lassen sich zumindest in Teilen durch eine planungsbedingte Bodenwertsteigerung sowie die daraus resultierenden Verkaufserlöse gegenfinanzieren. Einen ungleich höheren städtebaulichen Mehrwehrt hingegen stellt die Schaffung von etwa 1.600 dringend benötigten Wohneinheiten in Zentrumsnähe dar, mit entsprechender Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur und attraktiver Lage am Fluss. Weiterhin kann die Stadt Frankfurt mit dem direkten Umstieg von der Kohleverstromung auf den Einsatz erneuerbaren Energien nicht nur in bedeutsamem Maße den Ausstoß von CO2 vermeiden und damit einen echten Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern zugleich auch eine maßgebliche Modell- und Vorbildfunktion für andere Kommunen übernehmen.

Anlage: Planungsstudie - nicht vervielfältigt - Anlage 1 (ca. 4,7 MB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 6 Versandpaket: 18.12.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Dezember 2019 brachte BFF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.02.2020 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 1
Sitzung 37 · 14.01.2020
TO I, TOP 48
Beraten
Die Vorlage NR 1063 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 36 · 16.01.2020
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1063 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 36 · 20.01.2020
TO I, TOP 18
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1063 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 6
Sitzung 37 · 21.01.2020
TO I, TOP 34
Beraten
Die Vorlage NR 1063 wird bei Stimmengleichheit zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinke
Ablehnung:
CDUBFFFDPFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, BFF, FDP und fraktionslos (= Kenntnis)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 36 · 21.01.2020
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1063 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFrankfurterFRAKTION
Ablehnung:
AfDFDP
Sonstige:
BFF (Zurückstellung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Zurückstellung) FRAKTION (= Ablehnung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 37 · 13.02.2020
TO I, TOP 6
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1063 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 37 · 17.02.2020
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1063 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Enthaltung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 40 · 27.02.2020
TO II, TOP 11
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1063 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Enthaltung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme); FRANKFURTER (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung